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21.02.2022 , 18:01 Uhr
Wir schreiben das Jahr 2022. Das Heizen mit Holz aus heimischen Wäldern soll verboten werden. Grund ist der zu hohe Feinstaub der dabei freigesetzt wird. Alternativ wären noch Filteranlagen zulässig.
Der kleine Waldbesitzer darf am Wochenende nicht mehr sein eigenes Brennholz aufbereiten, Holzwerber dürfen nicht mehr in die Wälder und das Kronenholz in den Wäldern der Fortämter aufbereiten. Zeitgleich mit diesem Verbot sind dann folglich auch das heimische Grillen auf Holzkohle, Sonnwendfeuer und alle öffentlichen Feuer, die Holz oder Produkte daraus benutzen verboten.
Die Städte und Gemeinden werden angehalten ihre Parks und Grillplätze mit öffentlichen Steckdosen auszustatten, damit in den Sommermonaten wenigstens elektrisches Grillen möglich bleibt. Ferner werden alle Städte und Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern verpflichtet innerhalb der nächsten 5 Jahre jedem Hausbesitzer einen Zugang zu einem Fernwärmenetz zu ermöglichen.
Ab 2025 sind dann weiterhin stauberzeugende Produktionsstätten wie Kies- und Schotter- sowie Zementwerke verboten, sollten diese nicht Untertagebau betrieben werden. Landwirten wird es untersagt im Frühjahr auf staubtrockenen Feldern ihr Aussaat durchzuführen. Es muss vorab der Oberflächenstaub zB mit ausreichend Wasser gebunden werden. Es dürfen nur noch Mähdrescher zur Ernte eingesetzt werden, die ein staubfreies Abernten des Getreides ermöglichen. Das Um- und Abladen der Transportfahrzeuge muss ebenfalls staubfrei oder in entsprechenden Hallen mit Filteranlagen stattfinden. Bei der anschließenden Bodenbearbeitung darf ebenfalls keinen Staub frei gesetzt werden und ist somit nur nach Regen und Windstille zugelassen. In den trockenen Sommermonaten werden die Wege und Wanderparkplätze in den Wäldern für jeglichen Verkehr gesperrt, da der aufgewirbelte Staub von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern oder Wandergruppen die Grenzwerte überschreiten lässt.
Und da wäre noch der Blütenstaube, der... Helau!
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