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04.03.2021 , 11:15 Uhr
Zu den Stichworten Inzidenz und R-Wert stellt sich die Frage, ob in Fällen eines positiven PCR-Tests ohne weiteres von einer Infektion im Sinne des IfSG ausgegangen werden kann. Maßstab für sämtliche Restriktionsmaßnahmen ist nach § 28a IfSG die Anzahl der Neuinfektionen 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen. Es müssen also Infektionen im Sinne des IfSG vorliegen. Zur Frage des Verhältnisses von positiv Getesteten und Infizierten lautete die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage an den Berliner Senat, ob ein PCR-Test eine Infektion i.S.d. IfSG nachweisen könne: „Nein.“ (www.docdroid.net/1...-25212-pdf#page=3) …... Soweit es nach dem IfSG für das Merkmal der Infektion auf das Vorhandensein „vermehrungsfähiger Viren“ ankommt, lautete die Antwort auf die Frage, ob ein sogenannter PCR-Test in der Lage ist, zwischen einem „vermehrungsfähigen“ und einem „nicht-vermehrungsfähigen“ Virus zu unterscheiden? Auf eine weitere schriftliche Anfrage an den Berliner Senat lautete die Antwort: „Ein PCR-Test kann generell nur das Erbgut eines bestimmten Virus bzw. Bakteriums hochspezifisch nachweisen. Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Viren bzw. Bakterien ist damit nie möglich, …“ (Schriftliche Anfrage Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 18/25991) Wenn somit der PCR-Test nicht in der Lage ist, eine Infektion im Sinne des IfSG nachzuweisen, kann beim Vorliegen eines positiven PCR-Testes ohne weitergehende Untersuchungen/Ermittlungen nicht von einer Infektion ausgegangen werden. Ungeachtet dessen legt die o.a. Antwort vom 13.01.20121 nahe, dass der PCR-Test auch nicht zwischen COVID19- Viren und anderen (z. B. Grippe-) Viren unterscheiden kann. Damit scheint zu korespondieren, dass die diesjährige Grippewelle (Influenza) nahezu nicht stattfindet.
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