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08.07.2020 , 22:48 Uhr
Ich zitiere an dieser Stelle mal die (noch immer aktuelle) Rechtsprechung des BVerfG: "Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft grundsätzlich als Unrecht angesehen und demgemäß rechtlich verboten sein. Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden." (BVerfG NJW 93, 1751)
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