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19.07.2023 , 20:08 Uhr
@Futuretwin und @Bluesbrothers
Sie beide scheinen nicht zu wissen, was eine Analogie ist.
zum Beitrag19.07.2023 , 19:54 Uhr
Bravo. Danke.
zum Beitrag17.06.2023 , 01:02 Uhr
Auf welcher Rechtsgrundlage „sollte“ ein US-Gericht zuständig sein?
zum Beitrag25.05.2023 , 20:35 Uhr
Der Titel des Buches stammt übrigens von einer in der Nord-Taz veröffentlichten Reihe zum selben Thema.
taz.de/Wie-der-Pun...er-kam-V/!5071682/
zum Beitrag13.05.2020 , 11:49 Uhr
Ganz guter Artikel, dem eine versierte Redaktion allerdings nicht geschadet hätte.
zum Beitrag12.03.2020 , 05:41 Uhr
Also, mal genau zugehört und genau hingeschaut:
Seine, also Naidoos, Message fordert eine Auseinandersetzung, die in der Öffentlichkeit bagatellisiert wird, aber genauso verurteilt gehört wie alle anderen Menschenrechtsverletzungen.
Die geforderte Auseindersetzung gehört verurteilt, wie alle anderen Menschenrechtsverletzungen.
Kann aber auch so gelesen werden:
Seine, also Naidoos, Message fordert eine Auseinandersetzung mit dem Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, die in der Öffentlichkeit oft bagatellisiert wird, aber genauso verurteilt gehört wie alle anderen Menschenrechtsverletzungen.
Die körperliche Unversehrtheit gehört verurteilt, wie alle anderen Menschenrechtsverletzungen.
Nein, keine Ausflüchte jetzt. Das steht da. Und es ist genau so gemeint: Die geforderte Auseinandersetzung gehört verurteilt statt bagatellisiert. Oder die körperliche Unversehrtheit. Beides „macht Sinn“.
Was bleibt? Tatsächlich kein Platz für Pauschalisierungen. Was ist da das Gegenteil? Platz für’s Partielle? Vielleicht ja. Denn: Es liegt noch mehr im Argen als nur der noch größere Eisberg.
zum Beitrag12.03.2020 , 04:59 Uhr
Jetzt reden wieder alle über die Ansichten von Xavier Naidoo. Das aber seine Musik Scheiße ist, interessiert keinen,
zum Beitrag23.01.2020 , 01:39 Uhr
Wer von einer
zur Anzeige
der Fall
was die interne
zum Beitrag23.01.2020 , 01:36 Uhr
Nur Angehörende der Organe der Rechtspflege (Polizisten, Juristen, -innen, etc.) sind gesetzlich verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn sie von einer Straftat Kenntnis erlangen. Für den gewöhnlichen Bürger besteht dafür keine gesetzliche Verpflichtung. Wohlgemerkt Kenntnis einer bereits geschehenen Straftat. Wer einer in Planung befindlichen oder bevorstehenden Straftat weiß, muss diese zur anzeige bringen. Wobei da nochmal unterschieden wird zwischen Taten, die Leib und Leben von Menschen gefährden und solchen, bei denen das nicht derf Fall ist.
Was die interen Aufarbeitung betrifft: da braucht es keine Rechtsgrundlage. Jeder kann aufarbeiten, wie er oder sie lustig sind. Solange dabei keine Straftaten begangen oder Pesönlichkeitsrechte verletzt werden.
zum Beitrag23.01.2020 , 01:29 Uhr
Sofern eine Person nicht Angehörige der Organe der Rechtspflege ist, ist sie nicht gesetzlich verpflichtet, eine bereits erfolgte Straftat, von der er oder sie (Täter-)Kenntnis hat, zur Anzeige zu bringen. Die Nichtanzeige konstituiert keinen Rechtsbruch. Eine interne Aufarbeitung unterliegt keiner Rechtsordnung, solange es im Zuge dieser zu keinen Gesetzesverletzungen kommt.
zum Beitrag17.03.2018 , 23:19 Uhr
Ernsthaft, Taz, „naheliegenst“?
zum Beitrag24.06.2017 , 22:23 Uhr
Es war Gabriel selbst, der sich als proletarischer Sänger bezeichnete. Was anderes steht da nicht.
An einer Legende wird nicht gebastelt.
zum Beitrag15.08.2015 , 14:07 Uhr
Man weiß es halt oft nicht besser: http://helikopterhysteriezwo.blogspot.de/2015/08/random-clippings-random-news-83.html
zum Beitrag10.11.2014 , 17:16 Uhr
Wer Hedy Lamarr verehrt oder sie ehren will, sollte an diesem Büchlein nicht vorbei.
http://www.heinrichdubel.de/3_hedy/3_hedy.html
zum Beitrag24.08.2014 , 17:08 Uhr
„James Foley killing betrays Britain, says Philip Hammond.“
Betrayal übersetzt sich mit Verrat oder Treuebruch, nicht mit Betrug.
zum Beitrag24.08.2014 , 17:03 Uhr
„Henker“? Wirklich?
zum Beitrag10.03.2014 , 20:46 Uhr
Groß: „Narren!“
zum Beitrag23.01.2014 , 16:10 Uhr
Warum steht hier nichts darüber, dass es Ultranationalisten und Neonazis sind, die den harten Kern derjenigen Demonstranten stellen, die sich mit der Polizei prügeln?
zum Beitrag14.12.2013 , 10:33 Uhr
Farewell, Hotte.
zum Beitrag13.12.2013 , 19:41 Uhr
Genau. Weltberühmt in Deutschland. So steht's ja auch im Beitrag.
zum Beitrag13.12.2013 , 19:39 Uhr
Yep.
zum Beitrag13.12.2013 , 19:38 Uhr
Hasstirade? Hastes nicht vielleicht noch etwas heftiger? So „Stürmerstil“ zirka?
zum Beitrag13.12.2013 , 19:33 Uhr
Albino ist übrigens kein Schimpfwort.
zum Beitrag08.12.2013 , 14:18 Uhr
Meine Herren! Jut jeschrie'm, Herr Brake! Jut jeschrie'm ...
zum Beitrag20.08.2013 , 19:27 Uhr
Brake! Taz! Aufwachen! Die Viecher gehören zu den „meistprädestinierten“, wenn überhaupt.
zum Beitrag22.07.2013 , 17:33 Uhr
Die Formulierung „einer der prägendsten Berliner Kulturorte“ im Vorlauf werde ich mal nicht dem Herrn Sundermeier anlasten, sondern einem Redakteur oder einer Redakteurin.
zum Beitrag