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22.07.2023 , 12:39 Uhr
Der Kommentar unterstellt, dass Frau Giffey und die ihr folgenden Teile der SPD ein Interesse daran habe, dem Mietenwahnsinn etwas entgegenzusetzen. Leider findet sich im Wirken der Dame aber auch nicht der kleinste Hinweis dafür, dass dies tatsächlich so ist. Bspw. gäbe es genug Ansatzpunkte im Bundesrat Verbesserungen zu erreichen (Scharfstellen der Mietpreisbremse, also Strafen bei Nichtbeachtung, Scharfstellen des Paragraphen zum Mietwucher,...) Dazu könnte das Bundesland Berlin Vorschläge machen. Hat es aber mit der Regierenden Giffey nicht getan und wird es jetzt erst recht nicht tun.
zum Beitrag27.05.2023 , 18:45 Uhr
Die Karte behandelt genauso wie erneuerbare Energien. Daher ist bspw. Frankreich (25% erneuerbare, 65% Atom) dort ein Musterland, während D anageblich hinterherhinkt.
zum Beitrag26.01.2023 , 09:21 Uhr
"Es wird immer so getan, als bestehe ein Anspruch der Ukraine auf Hilfe." Wir helfen nicht der Ukraine, sondern wir unterstützen den Kampf gegen Russland. Die Ukraine ist egal, es geht darum, den Russen klarzumachen, dass sie sich nicht alles erlauben können.
zum Beitrag24.10.2021 , 19:42 Uhr
Ich erinnere mich, dass vor nicht allzu langer Zeit eine Frau wg. Sachbeschädigung verurteilt wurde, weil sie Hakenkreuz-Graffitis übermalt hatte. Wenn die Polizei den Pimmel-Spruch übermalt hat, müsste das doch dann auch gelten? Nicht?
zum Beitrag09.08.2021 , 21:48 Uhr
Eine Wohnung in einigermaßen bezahlbaren Segment (egal welcher Zustand) ist heute innerhalb weniger Minuten vermietet. Der Aufwand für Vermieter ist minimal. Es ist einigermaßen unwahrscheinlich, dass ein Vermieter wg. diesen geringen Aufwandes einem Mieter das Recht zur Weitervermietung der Wohnung überlässt. Das Risiko dass er sich bspw. jemanden ins Haus holt, der die verlangte Miete nicht zahlen kann, oder der vlt. sogar gegen diese klagt, wäre deutlich erhöht.
Das richtige Verhalten in einem solche Fall wäre mMn. sich die Wohnung zeigen zu lassen, dabei die Verwaltung herauszufinden (meist gibt es einen Aushang irgendwo im Flur) und denen Bescheid geben. Bspw. indem man fragt, ob denn der Mieter tatsächlich berechtigt ist einen Nachmieter zu stellen.
zum Beitrag08.03.2021 , 13:13 Uhr
Tja, das war wieder mal gut gemeint und auch gute Schlagzeilen bekommen aber nichts erreicht. Denn leider funktioniert die App nicht, mit der die obligatorische Registrierung erfolgen soll.
Ist aber vlt. auch gut so, ich bezweifle, dass die 16 Testzentren in der Lage wären wöchentlich alle Berliner zu impfen. Dazu müssten erstmal genügend Tests vorliegen, also ~28.000 pro Tag und Testzentrum.
zum Beitrag22.03.2020 , 22:23 Uhr
Es will mir nicht in den Kopf, wie man so weitgehenden Einschränkungen, wie jetzt in Kraft gesetzt wurden weniger schlimm finden kann, als die (vorübergehende) Nutzung von Handydaten für die Erstellung von Bewegungsprofilen.
Was zur Zeit passiert kostet viele Milliarden: Friseure, Händler, Messebauer, Gastronomen, die Touristikbranche, viele Handwerker, usw. usw. verlieren für lange Zeit ihre Einkommen. Etliche werden Bankrott gehen, Angestellte werden ihre Jobs verlieren. Die Erfolgsaussichten der Maßnahmen dagegen sind eher bescheiden. Noch schlimmer: Ziel ist es nicht einmal die Epedmie einzudämmen, sondern ihren Verlauf zu verlangsamen! Je erfolgreicher die restriktiven Maßnahme also sind, desto länger wird die Krise dauern und desto schwerwiegender werden deshalb die Folgen der Einschränkungen sein.
In Südkorea wurde nicht nur massenhaft und flächendeckend auf das Virus getestet, sondern es wurden mit Handy-Daten Bewegungsprofile von Infizierten erstellt, so dass man gezielt deren Kontaktpersonen finden und testen konnte. Ergebnis: Deutlich geringer Einschränkungen des täglichen Lebens bei deutlich günstigerem Verlauf der Epedmie. In Südkorea gibt es kaum noch neue Ansteckungen.
Wie man sich diese Aussicht auf einen glimpflichen Ausgang verbauen kann, indem man den Datenschutz - den in der Bevölkerung kaum einen interessiert - so über alles stellt, will mir wirklich nicht in den Kopf.
zum Beitrag06.07.2019 , 23:24 Uhr
Klingt sinnvoll, aber warum soll das erst ab 2025 gelten?
zum Beitrag10.03.2018 , 21:42 Uhr
Das Nationalgericht der Saarländer ist IMO "Dibbelabbes", nicht Ei mit Maggi (#4).
Fühle mich geehrt, dass das Open Haus (#30) erwähnt wird. War in genau jenen 80ern ein paar Jahre im selbstverwateten JUZ für die Kasse zuständig und auch fürs Kino. Die (Punk-) konzerte waren in der Tat legendär, ausserdem die Bockbierfeste. Während letztere hochgradig gesundheitsgefährdent waren, aber von Polizei, Verwaltung und Politik mit sehr viel Verständnis bedacht wurden - wichtigster Arbeitgeber am Ort ist eine Brauerei - kamen bei den Punkkonzerten schonmal ein Hundertschaft bewaffneter Polizisten aus Saarbrücken angereist um dem Treiben ein Ende zu setzen.
Scheen wars. Aber woher weiss die TAZ im Jahre 2018 davon?
zum Beitrag18.08.2017 , 10:45 Uhr
Das ist völlig unklar, weil keine Gerichtsverhandlung stattgefunden hat. Er ist ja vorher verbrannt.
Er wurde, das kann man aus den Umständen ableiten, eines Vergehens BESCHULDIGT.
Welchen Vergehens er beschuldigt wurde ist völlig irrelevant. Weder ein Mörder noch ein Taschendieb noch ein Grenzverletzer darf verbrannt verbrannt werden - auch nicht von der Polizei.
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