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24.07.2018 , 18:38 Uhr
Wenn Sie die von Ihnen aufgezählten Punkte jeweils begründen würden, könnte ich mit Ihnen als Herr T. darüber debattieren. Möglicherweise würde ich dadurch meine bestehenden Ansichten um neue Perspektiven bereichern können. Aber auch für den Fall, dass ich Ihre Argumente für abwegig hielte, würde ich Sie nicht wegen Ihrer kulturellen Wurzeln herabzuwürdigen versuchen.
Der springende Punkt ist doch, dass Herr Özil nicht nur wegen seines Verhaltens kritisiert, sondern aufgrund seiner türkischen Wurzeln diffamiert wird.
zum Beitrag25.03.2018 , 20:24 Uhr
Was genau meinen Sie?
zum Beitrag25.03.2018 , 20:07 Uhr
Man muss begreifen, dass Umweltfaktoren keine externen sind. Dass sich die Beeinträchtigung der Umwelt erst mit starker Verzögerung bemerkbar macht, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Produktion auf Kosten der Umwelt keine Wertschöpfung ist. Die Umwelt ist das grundlegendstes Produktionsmittel jedweden Wirtschaftens. Wer sie nicht achtet, lebt von der Substanz und geht damit früher oder später pleite. Im Falle der Umwelt leider nicht alleine.
zum Beitrag24.03.2018 , 15:08 Uhr
»Facebooks Pfund ist ... die Abhängigkeit der User.«
Kein Mensch ist gezwungen, Facebook nutzen. Wer's tut, muss das schon selbst verantworten. Inklusive aller Konsequenzen.
Problematisch finde ich allein, dass man dort auch ohne Nutzerkonto gut zu finden ist, weil andere dort nicht nur ihren eigenen Kram zur Schau stellen.
zum Beitrag22.03.2018 , 23:19 Uhr
Opfer durch lachhafte Schmerzensgeldbeträge zusätzlich zu demütigen ist für die große Mehrzahl deutscher Gerichte offenbar eine echte Herzensangelegenheit. Ein so erbärmlicher Betrag erfüllt nicht einmal eine Genugtuungsfunktion in Bezug auf die Dauer des Gerichtsverfahrens.
zum Beitrag05.03.2018 , 19:38 Uhr
Dem Beitrag ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht, dass sich die aktuellen Mobilitätsbedürfnisse mit einem geringen Prozentsatz der heute die Städte und Straßen blockierenden Fahrzeuge wesentlich besser erfüllen ließen.
zum Beitrag02.03.2018 , 08:10 Uhr
Die individuellen Mobilitätsbedürfnisse lassen sich mit weniger als 3% der aktuell verfügbaren Fahrzeuge wesentlich besser erfüllen als es das eigene Auto vermag. Das eigene Auto in seinem jetzigen Format gehört unabhängig von seiner Antriebsquelle der Vergangenheit an. Der Schlüssel liegt nicht im Antrieb, sondern
a) in digitaler Vernetzung (Auto/Bus/Transporter auf Abruf)
b) in Städten in der Umwidmung weiter Teile der Verkehrsinfrastruktur für vollverkleidete Pedelecs mit zwei Sitzen.
c) einheitliche Geschwindigkeiten für Pedelecs und (Rest-) Autos von ca. 40 km/h.
zum Beitrag01.03.2018 , 18:21 Uhr
Die Abgasdebatte lenkt davon ab, dass man mit dem Auto namentlich in Städten nicht mehr richtig ans Ziel gelangt und es unter subjektiven Zweckmäßigkeitsgedichtspunkten nur noch im Verhältnis zum noch desaströseren ÖPNV vorzugswürdig ist. Außerdem hält man den ganzen Blechschrott nur noch aus dem Auto heraus aus. Elektroautos würden dad nicht beheben.
zum Beitrag01.03.2018 , 08:17 Uhr
Dass Werbung anders geht, mag grundsätzlich zutreffen. Angesichts der Strafbarkeit haben jedoch nur wenige Ärzte den Hinweis auf ihrer Website und werden dadurch unter Verwendung entsprechender Suchbegriffe leicht aufgefunden. Und jedenfalls insoweit trägt dann auch das Argument der Staatsanwaltschaft zumindest in Bezug auf den objektiven Tatbestand (der vorsatzunabhängige tatsächliche Sachverhalt).
zum Beitrag27.02.2018 , 19:03 Uhr
»Auch wer gewaltfrei an einem Protestmarsch teilnimmt, kann sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit schnell verwirken. Es genügt demnach schon, an einem Protestmarsch teilzunehmen, aus dem heraus einige wenige Personen Gegenstände werfen.«
Besonders praktisch, wenn die Straftaten von V-Leuten und vergleichbarem Hilfsbeamtenpräkariat initiiert sind.
In derlei Sumpf versinken die Grundrechte und jeder, der an einer Versammlung teilnimmt, kann festgenommen werden.
Und Rechtsschutz? Kommt von Verfassungsrichtern, die Flugbahnen von am Boden liegenden Gegenständen halluzinieren und Rechtsanwälten, die ihren Job als Organ der Rechtspflege ernst nehmen, dafür Zwangsgelder auferlegen.
zum Beitrag27.02.2018 , 14:49 Uhr
Bitte bleiben Sie sachlich. Danke.
zum Beitrag27.02.2018 , 14:43 Uhr
Mich irritiert, dass gerade bei der taz vor lauter »mein Körper gehört mir« das Leben der ungeborenen Kinder unberücksichtigt bleibt. Zumal es bei ihnen nicht nur um den Körper, sondern um das Leben geht. Auch vermisse ich hier die Stimmen derer, welche eine mangels hinreichender Beratung vorgenomme Abtreibung zeitlebens bitter bereuen. Schließlich rege ich an, über die § 219a StGB betreffende Debatte etwas differenzierter zu berichten und zwischen verbotener Werbung und Information zu unterscheiden.
zum Beitrag22.02.2018 , 19:30 Uhr
»Wenn ich ETA hochleben lasse, sperren sie mich ein, wenn du ein Hurensohn wie Urdangarin bist, nicht« ist kein »Hochlebenlassen von Mörderbanden«, sondern eine Meinungsäußerung, welche nachträglich zur wahren Tatsachenbehauptung geadelt wäre, wenn der Verurteilte denn die ETA tatsächlich verherrlicht hätte. Dass er das tatsächlich getan hat, ist nicht erwiesen.
Der »Hurensohn« hätte das Zeug zur Beleidigung, aber in einem Nicht-Schurkenstaat wäre ohnehin alles von der Kunstfreiheit gedeckt. Es handelt sich um Rap!
Hallo Auswärtiges Amt, bitte Reisewarnung für Spanien aktualisieren!
zum Beitrag15.02.2018 , 20:36 Uhr
»Mehrere Rinder zappeln wild am Haken, an dem sie – offenbar unzureichend betäubt – zum Entbluten aufgehängt wurden.« Ein Spediteur berichtete mir, er habe im Rahmen eines Auftrages einen für ihn nicht vorgesehenen Eingang zu einem Schlachthof benutzt und exakt solche Bilder gesehen. Man muss sich von der Illusion verabschieden, dass das Einzelfälle sind.
zum Beitrag14.02.2018 , 13:12 Uhr
Anreize schaffe ich nicht dadurch, dass ich bestehende Lösungen torpediere, sondern indem ich überlegene Alternativen schaffe. (Und ob im Bus zur Uni noch ein Platz frei ist, ist hier nicht das Thema).
zum Beitrag14.02.2018 , 13:05 Uhr
Wo schrieb ich, dass ich in Köln lebe? Wo, dass ich Köln vom Auto aus beurteile? Wo schrieb ich etwas von zwei Wagen? Welche Relevanz hat es, ob man U5 oder Linie 5 sagt? Auf welcher Grundlage urteilen Sie über meine Urteilsfähigkeit? Bitte bleiben Sie sachlich und wahren Sie die Qualität des Forums. Danke.
zum Beitrag13.02.2018 , 23:35 Uhr
Die »Kosten« sind die falsche Perspektive.
Wenn ich einen Anreiz schaffen möchte, mehr Menschen auf alternative Verkehrsmittel umzulenken, muss ich mir zuallererst Gedanken darüber machen, wie ich Alternativen a) schaffe und b) überlegen gestalte.
Der Vorteil vom Auto ist, dass es mich von A nach B bringt. Trocken, mitsamt Gepäck und wohltemperiert obendrein. Die allermeisten alternativen Verkehrssysteme scheitern bereits daran, Fahrgäste von A nach B zu bringen. Niemand möchte nur von einer Haltestelle zur anderen. Fahren ist kein Selbstzweck.
Solange Köln die U5 auch zur Messezeit nur mit zwei Wagen und im 20-Minuten-Takt fahren lässt, in München und Berlin die S-Bahnen zur Hauptverkehrszeit nur einen Teil der Fahrgäste aufnehmen können und regelmäßig ausfallen und in Berlin statistisch nur 1 von 15 Anschlüssen nach Plan verläuft, stellt das Angebot keine Alternative dar.
Ein solches Angebot wird nicht dadurch zur Alternative, dass ich es unentgeltlich zur Verfügung stelle.
zum Beitrag31.01.2018 , 22:58 Uhr
Blöd, dass es ein VW ist.
zum Beitrag30.01.2018 , 23:53 Uhr
Zwei meiner Nichten und Neffen sind wunderbar ohne Schule zurechtgekommen. Zwei weitere in einer Freien Schule. Sie sind dem nachgegangen, was sie interessiert. Und gehen jetzt anspruchsvollen Tätigkeiten nach, die sie interessieren. Inklusive Universitäts-Stipendium und Anstellung in einem der »big five« Beratungshäuser. Man muss seine Zeit nicht in der Schule verschwenden, wenn sie einem nicht taugt.
zum Beitrag30.01.2018 , 23:06 Uhr
»Vermutlich wird Karlsruhe fordern, dass über Fixierungen künftig ein Richter entscheidet.«
Dass ist auch jetzt schon erforderlich. In KA geht es in Bezug auf den Bayerischen Fall darum, dass das Bayerische Landesrecht im Gegensatz zum zivilrechtlichen Bundesrecht keine Regelung für Fixierungen enthält, eine Fixierung aber als (krasseste Form der) Freiheitsbeschränkung einer gesetzlichen Grundlage bedarf, welche die Voraussetzungen und das Verfahren regelt.
Der Richtervorbehalt allein wird in Bayern wenig bringen. Das zeigen zahlreiche zivilrechtliche Unterbringungsbeschlüsse. Effizienter wäre eine Schulung der AG-Richter. Denen geht oft jegliches Problembewusstsein oder jegliche Zeit für Problembewusstsein ab.
Der zur Entscheidung vorliegende Bayerische Fall ist für Bayerische Verhältnisse leider »harmlos.« Aktenkundig sind aktuell Fixierungen von weit über 100 Stunden – ohne Unterbrechung und ohne gerichtlichen Beschluss.
Fixierungen von solcher Dauer lassen sich übrigens nicht einmal per Gerichtsbeschluss legitimieren, weil sie als letztes Mittel immer nur für den absolut unerlässlichen Zeitraum zulässig sind.
zum Beitrag28.01.2018 , 14:21 Uhr
Friedmanns Aussage, Judenhass ist Menschenhass, trifft den Nagel auf den Kopf.
Seine Aussage enthält zugleich den Ausgangspunkt der »geistigen/erzieherischen/gesellschaftlichen« Perspektive eines Lösungsansatzes:
Hass auf Andere wird es immer geben. Und er wird immer versucht sein, sich auf nach allgemeinen Merkmalen klassifizierbare »Gruppen« zu projizieren. So kann er zugleich die ganz natürliche Angst vor dem Fremden bekämpfen.
Die Lösung liegt m.E. darin, (sich) vorstehende Umstände transparent zu machen und den Umgang damit zu schulen.
Jeder trägt jeden Anteil in sich. Der Freund. Der Feind. Und ich.
zum Beitrag16.01.2018 , 20:33 Uhr
Ihre pauschale Schelte ohne erkennbaren Bezug zu den differenzieren Aussagen des Artikels ist mir unerklärlich. Die strukturellen Defizite sind hochaktuell. Die oberbayerische Justiz etwa braucht mit Ausnahme weniger Kammern auch nach Mollath rege Nachhilfe seitens BGH und BVerfG in Sachen Grundrechtsschutz psychisch Kranker. Urteile der Amtsgerichte müssen regelmäßig aufgehoben werden. Die Argumentation der bayerischen Justiz in diesen Verfahren ist geradezu grotesk und gleicht oft einem Musikantenstadl. Dass die Richter mit dem Verfahrenspfleger gemeinsam im Auto zum Termin fahren, ist nur der Anfang. Der Inertia- und Perserveranzeffekt ist dort allgegenwärtig. Im Ergebnis werden Betroffene über Wochen hinweg ununterbrochen fixiert und zwangsbehandelt, auch ohne Gerichtsbeschluss. Ergeht ein Beschluss, wurde er oft blind abgenickt, oft ohne wirksame Anhörung. Kritische Betreuer werden immer wieder eingeschüchtert, bedroht und abgesetzt.
zum Beitrag17.11.2017 , 13:11 Uhr
»,Diese Dinge sind nicht schlimm, wenn man sie nicht als schlimm ansieht’, behauptet allen Ernstes David Harrah, Manager und ehemaliger Chef der Kinderschauspielergewerkschaft ...«
Für die Täter mag das zutreffen. Harrah sollte sich aber zwecks Überprüfung der Allgemeingültigkeit seiner These in eine der zahlreichen Kliniken für Psychosomatik begeben. Er wird dort auf besonders robuste Opfer treffen, die seit 30, 40 oder 50 Jahren mit krassen persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen als Folge eines oft erst spät ins Bewusstsein zurückgekehrten Missbrauchserlebnisses kämpfen. Die weniger robusten Opfer kann er in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung besuchen.
Und der Gesetzgeber sollte endlich die Unverjährbarkeit der Taten einführen. Denn die aktuellen Regeln schaffen keinen Rechtsfrieden, sondern sind Ausdruck eines systematischen Täterschutzes.
zum Beitrag15.11.2017 , 08:07 Uhr
Das Problem liegt im Gesetz, nicht beim BVerfG. Hätte das BVerfG zugunsten der Klägerin entschieden, hätte es gleichzeitig die Mietsteigerung beschleunigt und damit noch mehr Menschen zu Aufstockern gemacht.
Ein erheblicher Teil der Unterkunftskosten kommt allein den Vermieterinnen zugute. Sie sind die großen Hartz-IV-Bezieher der Nation. Ohne diese Transferleistung über die Leistungsempfänger als Katalysator könnten die heutigen Mieten nicht abgerufen werden. Das Mietniveau würde sinken.
Beratungshilfe beim Anwalt wird wirtschaftlich allein vom Anwalt getragen. Prozesskostenhilfe wird zumindest überwiegend von der Anwaltschaft getragen. Es werden also Private für die Erbringung von Sozialleistungen herangezogen. Weshalb nicht dasselbe Modell bei Vermieterinnen ab x Wohneinheiten einführen?
zum Beitrag14.11.2017 , 07:39 Uhr
Ich glaube, Sie haben den Anfang des Artikels missverstanden. Ich lese ihn so, dass die Wirtschaftsweisen den Achtstundentag in Frage stellen und damit einen aufgeschlossenen bis befürwortenden Standpunkt zum hier diskutieren Modell einnehmen.
zum Beitrag14.11.2017 , 07:33 Uhr
Ich verstehe nicht, was Sie sagen möchten.
zum Beitrag13.11.2017 , 23:46 Uhr
»Ihnen waren die Zusatzkosten, etwa 80.000 Euro im Jahr, zu hoch. Dieses Geld sei aber nur ein Teil der Rechnung, kritisierten Experten. (...) Zwar verursache die Reform zunächst höhere Kosten, könne langfristig aber Gewinn abwerfen.«
Erstaunlich finde ich, mit welcher Selbstverständlichkeit dem monetären Gesichtspunkt, der ja immer nur ein dienender sein kann, als Selbstzweck gehuldigt wird, gerade so, als wäre dem Umstand geringerer Kosten ein absoluter Wert beizumessen.
zum Beitrag12.11.2017 , 20:40 Uhr
Solche Einsätze schaden dem Ansehen der gesamten deutschen Polizei enorm und nachhaltig – zulasten all derjenigen Beamten, die jeden Tag einer anspruchsvollen (und immer anspruchsvolleren) Tätigkeit gewissenhaft nachgehen. Das persönliche Erlebnis brennt sich bei den Jugendlichen ein und sie werden es wohl nicht mehr los. Herzlichen Glückwunsch, Einsatzleitung. Effizienter kann man Radikalisierung kaum forcieren. Die »Entschuldigung«, man habe die Gruppe mit »Autonomen« verwechselt spricht für ein gestörtes Verhältnis zur Rechtsordnung.
zum Beitrag11.11.2017 , 22:17 Uhr
»Das Versicherungsprivileg ist neben dem Steuersplitting die Hauptursache, warum sich so viele Mütter mit geringfügiger Beschäftigung begnügen.«
Der Mangel an Respekt gegenüber alternativen Lebensentwürfen ist neben der Kinderlosigkeit die Hauptursache, weshalb in der taz zum Thema Frauen und Familie so viele Kopfgeburten gedruckt werden.
Wann hört Ihr von der taz endlich mit Euerm Frauen- und Familienfeindlichen Lobbyismus auf? Der Mehrheit Eurer Artikel zum Thema Frauen und Familie steht vor allem eines auf die Stirn geschrieben: a) mir fehlt es an Lebenserfahrung b) ich bin kinderlos und c) mir fehlt es an Respekt vor Frauen, die sich vom Mainstream emanzipieren und ihre Kinder bejahen. In keiner Zeitung wird häufiger Respekt gegenüber Minderheiten und Frauen verlangt – und keine Zeitung schreibt gegenüber Frauen, die ihre Kinder bejahen und Verantwortung übernehmen respektloser als die taz. Nicht jede Frau findet Erfüllung darin, ihr Baby in der Babyklappe oder in der Krippe zu entsorgen. Und glaubt mir, es gibt nachhaltigere Lebensentwürfe als den der entwurzelten Gesellschaft, welchen Emma und taz so propagieren. Ihr mögt Euch nicht vorstellen können, dass es Menschen gibt, die für ihre Kinder da sein möchten. Das tut mir Leid für Euch. Aber es würde der Zeitung, die ich so schätze, gut tun, hier mehr Mut zur Kontroverse zu zeigen.
zum Beitrag05.11.2017 , 00:09 Uhr
Das Stalking mittels cookies ist sehr verstörend. Ich bestellte kürzlich bei einem Würzburger Modehersteller per Smartphone. Glücklicherweise zeigt mir Safari (zumindest vordergründig) an, wer alles Daten gespeichert hat und bietet die Option, diese zu löschen. Davon mache ich stets Gebrauch, bevor ich den Browser schließe. Das Cookie vom Würzburger Hersteller ist leider etwas aggressiver. Es taucht nach dem Löschen immer wieder auf. Nicht einmal Neustart und Reset helfen. In den Foren heißt es, Handy neu aufsetzen. Es ist, als würde man mir im Warenhaus eine Wanze in die Einkaufstasche stecken. Eine Lobby, die das befürwortet, erweist ihrer Branche einen Bärendienst.
zum Beitrag12.10.2017 , 22:21 Uhr
Die Grünen shreddern sich, seitdem sie aus der Regierung heraus eine Rolle spielen, mutmaßlich aus der Angst heraus, bald keine Rolle mehr zu spielen. Instruktiv zu diesem Phänomen immer wieder Löwischs Beitrag vom 15.09.2017 "Ohne Whisky könnt's schwer werden" (https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5445035/).
zum Beitrag12.10.2017 , 22:00 Uhr
Verstörend finde ich, dass sich das BVerfG die "Erziehung" eines Organs der Rechtspflege anmaßt, weil sich dieses Organ entsprechend seiner von unserem Rechtssystem vorgesehenen Funktion für das Freiheitsrecht eines Menschen einsetzte, dem vorgeworfen wurde, er habe sich in einer Gruppe befunden, aus der heraus Steine flogen.
Über die Vertretbarkeit der Entscheidung 2 BvR 1691/17 mag man noch streiten können. Mit dem Ordnungsgeld setzt sich das BVerfG indessen über unser Wertesystem und unsere Rechtsordnung hinweg. Es entscheidet damit politisch und verstößt somit gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung.
Die Steine sind in dem Video tatsächlich nicht zu sehen. Die Anwältin hat also nicht nur rechtmäßig, sondern pflichtgemäß gehandelt.
Auch das BVerfG ist ein Organ der Rechtspflege. Es sollte sich heute selbst ein Bußgeld auferlegen.
zum Beitrag29.03.2017 , 11:16 Uhr
Frauen, die ihren persönlichen Weg gehen, bezeichnen sich nach meiner Erfahrung nicht als feministisch. Wer sich als Feministin bezeichnet, tut das mit Sendungsbewusstsein. Sie schreiben selbst, dass Feministinnen Entscheidungsfreiheit und Gleichbehandlung fordern. Fordern tun sie das von anderen. Und das ist der Punkt, um den es mir geht. Es wird von anderen verlangt, sich in das subjektiv für richtig gehaltene Weltbild der Feministin einzufügen. Das ist für mich die Grenze zwischen Respekt und Übergriff.
zum Beitrag29.03.2017 , 10:34 Uhr
Hilfe, ich werde nicht diskriminiert, wo bleibt die Sinnhaftigkeit meines Schaffens!
Vielen Dank für den kabarettistischen Beitrag. Wenn "hübsch" in diesem Kontext victim bashing sein soll, müssen Sie jetzt wegen des von Ihnen verwendeten Ausdrucks "mutigere Kleidung" in den Untergrund gehen, um sich vor der Rache der Feministinnen zu schützen.
zum Beitrag29.03.2017 , 01:10 Uhr
"Eine Start-up-Chefin belästigte Angestellte. Dabei hatte sich die `SHE-EO´ als Feministin dargestellt" – Wo sehen Sie den Widerspruch, Frau Anzlinger? Menschen, die aus in ihrer Person liegenden Motiven heraus andere Menschen für egal was zu instrumentalisieren versuchen, handeln per se übergriffig. Ob eine Frau anderen Frauen einzureden versucht, wie diese ihr Leben zu gestalten hätten, oder sie bei ausreichendem Machtgefälle gegen ihren Willen angrabscht, ist eine Frage der Intensität, nicht der Qualität.
zum Beitrag23.02.2017 , 19:33 Uhr
Nein, das trifft nicht zu:
Zu Deutschland gibt es keine Reisewarnungen, vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html?letter=D.
2.: Dass die Situation "ist wie sie ist" bringt keinerlei Erkenntnis und wurde auch nicht angezweifelt. Kritisiert wird die widersprüchliche Einstufung Afghanistans als hochgefährlich einerseits und sicher anderseits. Und doch, das hat asylrechtliche Implikationen.
zum Beitrag23.02.2017 , 19:29 Uhr
Nein, das trifft nicht zu:
Zu Deutschland gibt es keine Reisewarnungen, vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html?letter=D.
2.: Dass die Situation "ist wie sie ist" bringt keinerlei Erkenntnis und wurde auch nicht angezweifelt. Kritisiert wird die widersprüchliche Einstufung Afghanistans als hochgefährlich einerseits und sicher anderseits. Und doch, das hat asylrechtliche Implikationen.
zum Beitrag23.02.2017 , 14:09 Uhr
Zur Sicherheit Afghanistans zitiere ich wörtlich aus der aktuellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (Stand 23.02.2017):
"Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt. Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein. Auch bei von professionellen Reiseveranstaltern organisierte Einzel- oder Gruppenreisen besteht unverminderte Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden.
Für zwingend notwendige berufliche Reisen nach Afghanistan gilt: Der Aufenthalt (...) sollte (...) auf der Basis eines tragfähigen professionellen Sicherheitskonzepts durchgeführt werden.
Es wird empfohlen, sich bei Reisen nach Afghanistan möglichst schon vor Abreise in die Krisenvorsorgeliste (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://elefand.diplo.de/) einzutragen.
In ganz Afghanistan besteht ein hohes Risiko, Opfer einer Entführung oder eines Gewaltverbrechens zu werden. Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und andere Gewaltverbrechen kommen.
(...) Von Überlandfahrten wird dringend abgeraten. Wo solche zwingend stattfinden müssen, sollten sie auch in vergleichsweise ruhigeren Landesteilen nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht und mit professioneller Begleitung durchgeführt werden. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. Es wird davor gewarnt, an ungesicherten Orten zu übernachten."
Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/AfghanistanSicherheit.html?nn=332704?nnm=332704, Abruf 23.02.2017.
zum Beitrag09.02.2017 , 18:13 Uhr
Ich hatte mich im Juni 2016 auf eine befristete Stelle in einer dem Innenministerium nachgeordneten Behörde beworben. Aufgaben und Konditionen waren in der Ausschreibung nur grob umrissen, ein Starttermin nicht genannt. Nähere Auskünfte sollten unter einer Telefonnummer bzw. E-Mail erteilt werden. Die Rufnummer war überlastet, das höchste der Gefühle ein Besetztzeichen. Also stellte ich meine Fragen in einer bis heute nicht beantworteten E-Mail. Ich kam in die engere Auswahl und wurde schließlich spontan zur Vertragsunterzeichnung geladen. Losgehen sollte es drei Tage später. Kurz vor den Sommerferien. Eine ausgesprochen angenehme Veranstaltung unter kultivierten Menschen, von denen jedoch niemand meine Fragen zu den konkreten Konditionen zu beantworten vermochte, insbesondere, ob entweder ein Start nach den Sommerferien oder eine dreiwöchige (unbezahlte) Freistellung in Betracht käme, zwecks Ferienbetreuung der schulpflichtigen Kinder. "Weil das nur in Berlin entschieden" werden könne, gab's vor Ort keine Auskunft und von mir keine Unterschrift. Die Antwort aus Berlin steht bis heute aus.
zum Beitrag28.01.2017 , 23:07 Uhr
In Zeiten, in denen es verpönt ist, sich um seine Kinder zu kümmern, vor allem als Mutter, ein regelrecht mutiger und ganz und gar erfreulicher Beitrag, der das Kind beim Namen nennt.
Wer frühkindliche Bildung fordert und darunter eine dem Elternhaus überlegene externe Ansprache versteht, muss schon besonders desolate Familien vor Augen haben, wenn das propagierte Modell überlegen sein soll.
Ein Staat, der seinen Kindern etwas Gutes tun will, sollte es Eltern ermöglichen, für ihre Kinder da zu sein.
zum Beitrag27.01.2017 , 10:48 Uhr
"Der deutsche Sozialdemokrat, der vom Nachbarn denunziert, von der Gestapo gefoltert und ins Lager gebracht wurde, gehört demnach nicht zu „uns“. Der Nazi, der von einer britischen Bombe in Dresden getötet wurde, aber schon?" – Erstens lebten in DD nicht nur Nazis und zweitens gehörten die Dresdner – gleich welcher Gesinnung – auch "zu uns". Ich schlage deshalb folgende Formulierung vor: "Der deutsche Sozialdemokrat, der vom Nachbarn denunziert, von der Gestapo gefoltert und ins Lager gebracht wurde, gehört demnach nicht zu „uns“, sondern nur diejenige, welcher von einer britischen Bombe in Dresden getötet wurde?"
zum Beitrag24.01.2017 , 23:16 Uhr
Ist Verdi eine Gewerkschaft? Ich dachte immer, Gewerkschaften würden sich für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen. Welche Erfolge hat Verdi neben der Förderung von Familienarmut durch Abschluss des TVöD 2005 noch erzielt?
zum Beitrag24.01.2017 , 22:53 Uhr
"Zum einen ist eine Trennung kein Schicksalsschlag, sondern Normalität in Deutschland. Zum anderen ist ein nichtzahlender Expartner ebenfalls kein Schicksal, sondern oft das Ergebnis schlichter Rechenkünste ebendieses Expartners." – Schön polarisierend geschrieben, aber ein Widerspruch in sich. Denn wenn Trennung in Deutschland Normalität ist, dann ist auch die Neugründung von Partnerschaft und Familie Normalität. Und dann wird es selbst bei einem soliden Einkommen irgendwann eng. Denn es müssen mindestens zwei Familien versorgt werden, die Kinder sollen bei allen Elternteilen ein Zuhause haben und auch der Umgang als solcher ist kostenintensiv (Reisekosten etc.).
zum Beitrag22.12.2016 , 19:01 Uhr
"Beweise für konkrete Anschlagspläne konnten die Ermittler aber nicht finden. (...) Sie hatten Amri, der mit verschiedenen Namen vor allem in Nordrhein-Westfalen und Berlin agierte, monatelang auf dem Radar, konnten ihm aber nichts nachweisen."
Wo sehen Laschet, Lindner und heute die BILD das Behörden- respektive Staatsversagen?
Wollte man konstruktiv kritisieren, wäre interessant zu erfahren, wer wem wann kommunizierte, dass der mutmaßliche Täter bereits zu langen Haftstrafen verurteilt wurde, wann er versuchte, an automatische Waffen zu gelangen, ob der Versuch des Erwerbs der konkrete(n) Waffe(n) strafbar gewesen wäre und wie weit der Versuch ggf. fortgeschritten war.
Problematisch erscheint ferner, dass die Behörden ihn aus den Augen verloren. Um das bewerten zu können wäre interessant, wie viele "Gefährder" unter Beobachtung stehen und welchen "Betreuungsschlüssel" es gibt.
Ohne konkrete Begründung erweist sich die Schelte als wenig hilfreich.
zum Beitrag19.12.2016 , 23:50 Uhr
Danke an die taz, dass Sie sachlich über den Vorfall berichten.
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