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17.07.2024 , 08:42 Uhr
„Um ein wichtiges Turnier zu gewinnen und Menschen in seinen Bann zu ziehen, muss ein Team die Repräsentanz der gesamten Gesellschaft sein“. Wohl kaum. Die Nationalmannschaften, junge, gesunde und spitzenverdienende Männer, unbehelligt von jeglicher (nichtsportlich verursachter) Behinderung, repräsentieren nichts weniger als die gesamte Gesellschaft. Und entscheidend für den Erfolg ist, ob die Leute gut Fußball spielen können, nicht, ob sie eine migrantische Biographie haben. Das gilt natürlich genauso für Sportler „reinethnischer“ Herkunft. Hinter das Loblied auf die Talente und den Teamgedanken würde ich ein Fragezeichen setzen. Das „Talent“ schlechthin, der 17jährige Yamal, wurde von der Fußballakademie Barcelona ausgebildet, bei seinem letzten Vertragsabschluss im Oktober 23 wurde eine Ausstiegsklausel i.H.v. 1 Mrd. € vereinbart. Die in Nationalmannschaften spielenden Talente sind, wenn nicht schon heute, die Superstars von morgen. Es ist kein Zufall, dass zwei Mannschaften mit gigantischen Kaderwerten (England 1,7 Mrd. €, Spanien 1 Mrd. €) ins Finale kamen. Ich sehe wenig, was Demokratie und Gesellschaft sich vom Fußball abgucken könnten.
zum Beitrag26.03.2024 , 23:08 Uhr
Sie haben Recht, die Berichterstattung der TAZ über das Leid der ukrainischen Zivilistinnen und Zivilisten kritisiere ich nicht. Denn diese Berichterstattung finde ich richtig und gut. Sie schreiben ja eine ganze Menge...
zum Beitrag26.03.2024 , 08:41 Uhr
Für die TAZ scheint die politische Einordnung und Bewertung des Moskauer Anschlags am vorrangigsten und wichtigsten zu sein. "Putin instrumentalisiert ... " etc. Die Opfer fallen unter den Tisch.
zum Beitrag20.12.2021 , 10:39 Uhr
Erst einmal bezeichnet Herrmann die Abschreibung an sich als „gigantisches Steuergeschenk“. Das ist schon ein wenig undifferenziert. Und die in die Debatte geworfenen 120.000 € jährlich sind ja die Gesamtabschreibung, nicht die Differenz zwischen 2 oder 3%, schon gar nicht die steuerliche Auswirkung oder der letztlich entscheidende Liquiditätsvorteil. Herrmann suggeriert, dass jemand ungerechtfertigt 120.000 € verrechnen lassen kann, als „gigantisches Steuergeschenk“. Und das ist etwas simpel, auch angesichts der weiteren Voraussetzungen für die Verrechnung: z.B. mindestens gleich hohe Mieteinnahmen (wie viele durch hohe Abschreibungen angelockte Immobilieninvestoren haben sich die Finger verbrannt, weil sich eben keine Mieter fanden?!). Auf einem anderen Blatt steht, dass man sich über die Spekulationsgewinnbesteuerung – für Großinvestoren gelten i.ü. oft die Regeln des gewerblichen Grundstückshandels! - Gedanken machen sollte.
zum Beitrag19.12.2021 , 21:50 Uhr
Ulrike Hermann’s Ausführungen zur Abschreibung bedürfen einer Klarstellung: Egal, ob die Abschreibung 2 oder 3% beträgt, am Ende dürfen nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben werden. Das Gesamt-Abschreibungsvolumen erhöht sich nicht mit einer Anhebung des jährlichen Abschreibungssatzes. Bei einer 2%-Abschreibung wird das Gebäude über 50 Jahre abgeschrieben, bei 3% 33 Jahre. Mit 3% wird also etwas schneller abgeschrieben, dafür gibt es aber die letzten 17 Jahre überhaupt nichts mehr. Abhängig von der finanziellen Situation des Investors kann sich dies auch als nachteilig erweisen: wenn er etwa gerade in den letzten Jahren Abschreibungsvolumen gut gebrauchen könnte. Damit liegt der Vorteil einer höheren Abschreibung in einem Liquiditätsgewinn. Bei einer Investition von 1 Mio. € können bei einer 2%-Abschreibung jährlich 20.000 € abgeschrieben werden, bei einer 3%-Abschreibung 30.000. Die Differenz von 10.000 führt bei einem Steuersatz von 45% zu einer Steuerersparnis von 4.500 €, diese Jahr für Jahr bis zum Auslaufen der 2%-Abschreibung (dafür gibt es allerdings, wie gesagt, in den letzten 17 Jahren gar nichts mehr). Den Gesamtliquiditätsgewinn mögen Mathematiker ausrechnen. Ein weiterer Effekt kann in einer Minderung des Steuersatzes bestehen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Investor genügend positive Einkünfte erzielt, die sich durch die Abschreibung mindern. Bei Mietausfällen schiebt er nur das Verlustvolumen vor sich her, ohne dass die Abschreibungen ihm steuerlich irgendetwas nützen. Zu Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist dies regelmäßig der Fall. Auf dem Kapitalmarkt könnte der 1 Mio. €- Investor mit der Steuerersparnis von 4.500 € bei einer guten Verzinsung von 3% einen echten Gewinn von 135 € erwirtschaften (der mit 25% versteuert wird). Natürlich summiert sich der Liquiditätsgewinn über die Jahre, aber das Beispiel dürfte deutlich machen, dass man allein durch Abschreibung nicht steinreich wird. Die Erhöhung einer Abschr
zum Beitrag31.08.2021 , 09:14 Uhr
stimmt.
zum Beitrag31.08.2021 , 08:59 Uhr
Leider macht Ulrike Herrmann genau das, was sie Laschet vorwirft: ihre persönliche Auffassung zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags ist allein richtig, also muss der Opponent falsch liegen. So funktioniert Verfassungsauslegung nicht. Der politischen Bewertung von Hermann - Steuerprivilegierung der Reichen in den letzten Jahrzehnten - stimme ich zu. Die spielt juristisch aber keine Rolle. Wenn Herrmann nun die Abschaffung des Solidaritätszuschlags als Geschenk für die Reichen bezeichnet, vergisst sie, dass die bereits erfolgte Abschaffung für geringer Verdienende dann zwangsläufig auch ein Geschenk war. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Erhebung des Solidaritätszuschlags der letzten Jahre nicht entschieden. Die letzte eindeutige Entscheidung betraf meines Wissens das Jahr 2007. Es kommt nun schon darauf an, ob es um 2020 oder 2007 geht. Da der Solidaritätszuschlag vor allem die Lasten der deutschen Einheit abfedern sollte, könnte sich dieser Zweck sich im Jahr 2020, anders als noch 2007 erledigt haben, insbesondere im Hinblick auf das Auslaufen des Solidarpakts im Jahr 2019. Immerhin der Bundesfinanzhof, das höchste Steuergericht, hat in seinen Entscheidungen auf die zeitliche Komponente als erheblich angesehen. Auch hat das Bundesverfassungsgericht nie bezweifelt, dass es sich beim Solidaritätszuschlag um eine Ergänzungsabgabe handelt, bei der es auf den Erhebungszweck ankommt. Lediglich die Nichtbefristung durch den Gesetzgeber hat das Gericht gebilligt. Das bedeutet aber nicht, dass der Solidaritätszuschlag für alle Zeiten erhoben werden darf.
zum Beitrag19.08.2021 , 22:32 Uhr
"Es ist schwer, sich weder dem Nihilismus, noch dem Hedonismus hinzugeben." Glücklich, wer solche Probleme hat. Das inzwischen etwas langweilige Boomer-Bashing regt mich zu einem Ausblick in die Zukunft an: In den 40gern fragt ein Kid die Autorin, was sie denn in den Nuller- und Zehner-Jahren gemacht hat. Als die Welt brannte, das Klima den Bach runter ging, Menschen verhungerten, zu tausenden in Afrika, Afghanistan und sonst wo gefoltert und niedergemetzelt wurden. Y erinnert sich. Gute und schlechte persönliche Erfahrungen, Freundschaften. Studienjahre. Reisen. Kongresse. Der Kampf um Genderidentität. Ihre Kolumne über die Polizei, das hatte einen shitstorm gegeben! Kolumnen, Podcasts, ein Roman. Social Media natürlich, das machten damals alle. Zum Klima hatte sie auch einmal eine Kolumne geschrieben. Ihre Waffe war das Wort. Hättte sie sich einer terroristischen Gruppe anschließen sollen? Später, nach dem Gespräch, kommt ihr ein unangenehmer Einfall. Vielleicht unterschied sie sich doch gar nicht so sehr von den Boomern? Aber, nein, diesen Gedanken verwarf sie sofort. Die Boomer, die hatten doch das ganze Schlamassel verursacht. Sie wie die? Nein, das konnte nicht sein, gar nicht.
zum Beitrag06.07.2021 , 11:44 Uhr
Unfried beginnt mit zwei rhetorischen Kniffen: Erstens Kennzeichnung der Befürworter der Mehrheitsmeinung als konformistisch. Ja, es kann gar nicht anders sein, als dass sich in einer Mehrheit auch etliche Mitläufer finden. Diese negative Konnotation gleich zu Beginn zielt aber auf eine Diskreditierung des konträren Standpunktes in der Sache ab, trotz des folgenden persönlichen Rückziehers (er bezeichnet sich selbst als Jogis letzter Fan). Zweitens impliziert die Frage, ob die Mehrheitsmeinung einem „vertieften Nachdenken“ standhält, natürlich die Auffassung, dass sie dies nicht tut, anders als die eigenen Überlegungen. Dabei besteht gerade beim Fußball und der Nationalmannschaft die Gefahr, selbst in das von Unfried kritisierte „Geraune“ zu verfallen. Was bringt es, Fußballstammtischmeinungen auf ihre Widersprüchlichkeiten abzuklopfen? Kennt Unfried tatsächlich Leute, die vorher Hummels und Müller forderten und später ihre Aufstellung als Fehler brandmarkten? Ich nicht. Wenn es sich um Kollegen aus den Sportressorts handelt, dann könnte man an dieser Stelle ruhig mal Ross und Reiter nennen. Ansonsten nur Geraune über Geraune. „Die deutsche Mannschaft … spielte …offensichtlich mit der Hauptprämisse …“ Die Verwendung des Begriffs Prämisse scheint mir hier verfehlt. Prämisse ist eine Annahme oder Voraussetzung, aus der sich ein (zwangsläufiger) Schluss ableiten lässt. Kann die taktische Anordnung für ein Fußballspiel eine Prämisse sein? Und auch noch „Haupt“prämisse? Und „mit“ einer Prämisse spielen? Unbeabsichtigt lustig. Wenn die Vorgaben zu-Null-Spielen, Ordnung und Spielkontrolle Prämissen für den Erfolg sein sollen, klingt dies im Übrigen fürchterlich banal. So banal, dass ich kaum glauben kann, dass der Bundestrainer so etwas als taktisches Konzept ausgibt. Undenkbar, dass er etwa eine gegenteilige Strategie ernsthaft erwägt: keine Kontrolle, ruhig ein paar Tore zulassen, Hauptsache selber welche schießen, nach vorne drauflosspielen ....
zum Beitrag26.04.2021 , 16:24 Uhr
sehr schön!
zum Beitrag25.04.2021 , 12:00 Uhr
Nichts gegen Unfried's Analyse. Und das interessante Interview mit Rosa zeigt, dass es auch ohne global-citizen-Sprech geht. Weniger ist mehr.
zum Beitrag25.04.2021 , 11:17 Uhr
In my opinion, sagte ich kürzlich bei einem Meeting in Berlin-Mitte, müssen wir, damit wir wieder in der world-league spielen, die people-orientierten, die new kids in town und die millenials in die bubble kriegen, das ist doch der state of art. Mein lieber alter golden-age-boomer, erwiderte mein small-talk-buddy, something is happening here, but you don’t know what it is. Do you, Mr Jones?
zum Beitrag16.04.2021 , 08:26 Uhr
Die möglichen und nachvollziehbaren Gründe für den Verzicht auf ein "obiter dictum" liegen doch auf der Hand. Zum einen ist ein obiter dictum per se problematisch. Nach überwiegender Auffassung kommt ihm keine Bindungswirkung zu, gleichwohl wird eine solche Bindungswirkung jedesmal zwangsläufig diskutiert und schon befindet sich das BVerfG mitten in einer poltischen Diskussion. Über ein vermieterfreundliches obiter dictum würde Rath sich vermutlich wneiger freuen. Zum anderen kann es sein, dass die Richter*innen des Senats unterschiedlicher Auffassung sind- warum dann ohne Not eine nicht entscheidungserhebliche Frage beantworten? Das würde dem BVerfG in einer späteren, womöglich Jahre späteren Sachentscheidung (evtl. in anderer Besetzung) zumindest politisch einen Begründungszwang aufnötigen, wenn es vom obiter dictum abweichen möchte.
zum Beitrag11.04.2021 , 15:10 Uhr
Die weltgeschichtliche Einsicht der Kommentatorin – dass Frauen kaum je für Verzicht belohnt wurden - wird Annalena Baerbock bei ihrer Entscheidungsfindung wohl nicht viel weiterhelfen. Es ist doch kaum anzunehmen, dass sie auch nur daran denkt, wegen einer erhofften Belohnung auf die Spitzenkandidatur zu verzichten.
zum Beitrag08.04.2021 , 19:55 Uhr
Wenn ich den ersten Satz richtig verstehe: Früher fand Y.die Kritik linker Personen allein deswegen unberechtigt, weil diese unsympathisch waren. Das ist jetzt nicht mehr so. Sie traut sich jetzt auch, ihre geänderte Haltung öffentlich zu gestehen. Früher wäre ihr dieses Geständnis todpeinlich gewesen. Wieso?
zum Beitrag25.06.2020 , 14:35 Uhr
Der Headliner-Vorwurf "Rassistische Polizeigewalt..." wird leider nicht belegt. Die Autorin macht sich die Vermutung des Betroffenen bzw. seiner Anwältin zueigen. Es gibt genügend Nichtfarbige, die ähnliches erlebt haben. Die nachträglichen Reaktionen der Polizei zumindest scheinen mir keinesfalls rassistisch. Was ja nicht heisst, das John H. kein Unrecht zugefügt wurde, dass kein heftiges Fehlverhalten der Polizei vorliegt. Mir ist ein vergleichbarer Fall bekannt, der Verdacht rassistischen Verhaltens drängt sich hier schon auf. Dennoch wünsche ich mir, wenn die Titelseite schon mit einem boulevardzeitungmäßigen Aufreisser bestückt werden muss, etwas mehr Sorgfalt. Gerade jetzt. Man kann die Überschrift auch anders formulieren, ohne dass dies den Inhalt der Reportage Abbruch tut. Vielleicht ist das für manche eine Spitzfindigkeit, die in germanistische Proseminare gehört, für mich macht so etwas den Unterschied zu den Medien, die gerne und methodisch ihren Verdacht als Tatsache präsentieren.
zum Beitrag07.02.2020 , 16:46 Uhr
Dass es für einige in der CDU schwierig wird: ja. Schade aber, dass die sonst so sachliche Ulrike Herrmann jetzt auch einen sprachlichen Alarmismus verwendet, den man eher von Peter Unfried gewohnt ist, der regelmäßig zentrale Probleme entdeckt und entscheidende Fragen stellt. Was werdet denn für Worte da sein, wenn es wirklich brenzlig wird? „Deutschland“, „für immer“, „alles verändert“. CDU und FDP haben „den Osten verloren“. Vielleicht sollte man einfach mal drei, vier Wochen abwarten. Auf Seite 2 lässt sich Gereon Asmuth über das „eil, eil“ in der TAZ-Redaktion aus. „Ach, ist das aufregend“.
zum Beitrag01.06.2018 , 21:43 Uhr
Nicht schlecht wäre es, wenn die TAZ ihre eigenen Fremdquellen transparent macht. Gerade im Spotteil finden sich Artikel, die wortgleich auch im Weserkurier veröffentlicht wurden. Kauft die TAZ also auch selbst ein oder übernimmte der Weserkurier TAZ-Artikel?
zum Beitrag19.07.2017 , 17:39 Uhr
Die Überschrift „irres Steuerloch“ sowie manche inhaltliche Aussagen bzw. Bewertungen erscheinen mir unnötig reißerisch.
Suggeriert wird mehrfach, dass hier getrickst wird. Davon kann nicht die Rede sein. Die Steuerregeln sind fast simpel, im Großen und Ganzen seit Jahrzehnten unverändert, von der politischen Mehrheit trotz gelegentlicher Kritik so gewollt. Das „irre Steuerloch“ ist also etwas ganz und gar nicht Neues und wenn der Begriff Steuerloch das Ausnützen von Gesetzeslücken andeuten soll, ist dies falsch. Trickserei ist nicht nötig. Es wird auch nicht „am Finanzamt vorbeigeschleust“ - im Gegenteil: das Finanzamt soll ja mitspielen. Irreführend ist die Aussage, professionelle Vermieter würden so tun (also irgendwie täuschen), als wären sie nicht gewerblich. Das Finanzamt beurteilt sie so, anhand klarer, feststehender Regeln.
Das Nebeneinander von Abschreibung und Erhaltungsaufwand ist weder etwas Besonderes noch trickreich. Vermietung wird hier nicht privilegiert. Auch die TAZ schreibt ihr Gebäude ab und macht zugleich Erhaltungsaufwand geltend. Wenn es steuerlich nun mal die Abschreibung gibt, ist kein Grund ersichtlich, hiervon die Vermietung auszunehmen. Gleiches gilt für den Neubeginn der Afa nach einem Verkauf, und zwar mit den Anschaffungskosten des Erwerbers als Grundlage. Ein Handwerker schreibt das gebraucht gekaufte Kfz, ungeachtet der AfA des Vorbesitzers, selbstverständlich auch wieder ab,
Der Schluss in der TAZ-Printausgabe, dass 97,6 % des Wohnraums vor allem Privatpersonen gehören müssen, da ja nur 2,4% privaten Gewerbeunternehmen gehören, ist in der Internet-Version bereits korrigiert.
Und auch wenn der „Reingewinn“ im Veräußerungsbeispiel das Geldscheffeln des Privatvermieters natürlich besonders prächtig illustriert: Bruttoertrag und Reingewinn sind nicht dasselbe.
Bleibt das Privileg der steuerfreien Veräußerung. Darüber sollte man reden, ernsthaft.
zum Beitrag17.10.2016 , 15:41 Uhr
„Something is happening and you don’t know what it is / Do you, Mr. Jones?“. Das also soll eine selten genau gefasste Einsicht sein, dass man sein eigenes Leben verpassen kann. Was aber ist daran genau, was ist Einsicht? Da ist wohl der Fan mit dem Autor durchgegangen / Do you, Mr. K?
zum Beitrag19.08.2016 , 18:25 Uhr
Was, sehr geehrter Herr Walther, ist unterbelichtetes Denken? Hat man sich das Denken als (passives) Filmmaterial vorzustellen, das richtig oder falsch von außen belichtet wird? Von wem?
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