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30.11.2015 , 10:04 Uhr
Ich kenne das Problem und finde es absolut wichtig das Thema anzusprechen, sehe die Problematik aber eher bei der Behörde, als bei den einzelnen Kitas. Die Umsetztung der Inklusion an Kitas verläuft völlig konträr zu den Schulen. Während man früher an jeder Kita einen Integrationsplatz bekommen konnte, ist das heute nicht mehr möglich. Es gibt nur noch bestimmte Kitas, die Integration machen dürfen (Exklusion). Von Wahlfreiheit für die Eltern kann keine Rede sein. Bei vielen Kidnern stellt sich erst im Laufe ihrer Kitazeit ein Förderbedarf heraus. Ausgerechnet behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder müssen dann ihre gewohnte Umgebung verlassen.
Das ganze Behördenkonzept ist sehr undurchsichtig und unverständlich: Von 0-3 (Krippenkinder) gibt es keine Eingliederungshilfe oder eine amtlich festgestellte Förderbedürftigkeit. Da müssen die Eltern selbst hinterher sein und Kita und Frühförderstelle kooperieren dann bestenfalls. Eltern können die Kita frei wählen. Von 3-6 (Elementarkinder) kann man Eingliederungshilfe beantragen, dass bedeutet aber Kitawechsel, wenn man nicht schon in einer Integrationseinrichtung war. (Und nicht alle Kinder haben ja von Geburt an einen Förderbedarf). Keine Wahlfreiheit der Eltern! Es sei dann man verzichtet auf die Eingliederungshilfe und regelt die Förderung in eigener Sache oder unter der Hand mit der Kita. So werden Kinder um ihre nötige Förderung gebracht und dies erfordert auch, dass man die Tragweite bei der Beantragung von Eingliederungshilfe von vorn bis hinten versteht. Die Eingliederungshilfe kann aber nicht zurückgenommen werden! Ab 6 Jahren ist dann wieder Wahlfreiheit möglich, da freie Schulwahl besteht und Fördermöglichkeiten durch Sonderschullehrer gegeben sein sollten.
Ironischerweise verlangt die Behörde Verbesserungen den Kitakonzepten. Sie sollen zur Inklusion Stellung nehmen!
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