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12.08.2025 , 14:02 Uhr
Softair-Waffen: Bis zu einer Geschossenergie von 0,5 Joule frei verkäuflich. Messer: Nach deutschem Recht verboten sind Faustmesser, Fallmesser, Butterflymesser - das sind Faltmesser mit schwenkbaren Griffen - und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausschnellt oder die mehr als 8,5 Zentimeter lang ist. Ein Küchenmesser mit langer Klinge ist am heimischen Herd legitim. Dolche, Schwerter, Wurfmesser und Säbel: Der Besitz ist ab 18 Jahren erlaubt. Dekorationswaffen: Alte Pistolen, die nicht mehr zum Schießen taugen: Erlaubt. Historische Waffen: Morgensterne und Kampfschlegel Zur Zierde im Wohnzimmer: Erlaubt.
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