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meine Kommentare
30.08.2025 , 19:44 Uhr
Was war denn konkret der Grund für den Polizeieinsatz? Was ist denn beim Einsatz passiert. Es muss einen Anlass gegeben haben, weshalb er auf den Boden musste. Könnte er die Polizisten angegriffen haben? Mit einer Waffe?
zum Beitrag30.08.2025 , 19:35 Uhr
Saalschutz war schon immer wichtig.
zum Beitrag29.08.2025 , 15:45 Uhr
So ist er der Robert. Sich Kanzler der Mitte einbilden und dann bei der Taz landen.
zum Beitrag12.08.2025 , 14:02 Uhr
Softair-Waffen: Bis zu einer Geschossenergie von 0,5 Joule frei verkäuflich. Messer: Nach deutschem Recht verboten sind Faustmesser, Fallmesser, Butterflymesser - das sind Faltmesser mit schwenkbaren Griffen - und Springmesser, deren Klinge nach vorne herausschnellt oder die mehr als 8,5 Zentimeter lang ist. Ein Küchenmesser mit langer Klinge ist am heimischen Herd legitim. Dolche, Schwerter, Wurfmesser und Säbel: Der Besitz ist ab 18 Jahren erlaubt. Dekorationswaffen: Alte Pistolen, die nicht mehr zum Schießen taugen: Erlaubt. Historische Waffen: Morgensterne und Kampfschlegel Zur Zierde im Wohnzimmer: Erlaubt.
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