Ausweisung wirksam

Hasspredigten: Aufenthaltsort von Imam ungewiss

Bremen taz/dpa ■ Nach der Ausweisung eines Imams der Bremer Abu Bakr Moschee wegen Hasspredigten haben die Sicherheitsbehörden des Landes ein wachsames Auge auch auf andere islamische Gemeinden. „Die Behörden prüfen, ob es weitere Fälle dieser Art gibt“, sagte gestern der Sprecher des Innenressorts. Dem 43 Jahre alten Imam aus Ägypten wird vorgeworfen, bei Freitagsgebeten wiederholt Hass und Gewalt gepredigt und zum „Heiligen Krieg“ aufgerufen haben.

Die auf den 14. Februar datierte widerspruchsfähige Ausweisungsverfügung gegen den Mann gilt seit gestern als zugestellt und damit wirksam, hieß es gestern. Als die Verfügung am Mittwoch bekannt wurde, hatten nur Mitglieder des Moscheevorstands den Brief in Händen gehalten – es hieß, der Imam sei bei Frau und Kindern auf Heimaturlaub in Ägypten. ede