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Konflikt um höchstes Gericht in PolenDas Verfassungsgericht geht wieder an die Arbeit

Die polnische Mitte-links-Regierung unter Ministerpräsident Donald Tusk versucht alles, um den demokratischen Rechtsstaat wiederherzustellen.

Aus Warschau

Gabriele Lesser

Die schweigenden Demonstranten, die am Dienstagabend für die Wiederherstellung des demokratischen Rechtsstaats in Polen eintraten, trugen brennende Grabkerzen in den Händen. In ganz Polen gaben Zehntausende Menschen ihrer Trauer über den fortwährenden Rechtsbruch in der Regierungszeit der rechtsnationalen PiS von 2015 bis 2023 Ausdruck. Gleichzeitig sollte die Kundgebung ein Zeichen der Hoffnung sein, dass es der Mitte-links-Koalition unter Premier Donald Tusk endlich gelingen wird, auch das Verfassungsgericht wieder in ein unabhängiges Gericht zu verwandeln.

Tage zuvor hatte noch ein rechtsnationaler Mob versucht, das Verfassungsgericht im Warschauer Regierungsviertel zu stürmen. Wütend skandierten sie „Staatsstreich“, ohne zu verstehen, dass sie mit den abgesetzten Vorsitzenden zwei mutmaßliche Straftäter verteidigten, die sich vor einem Gericht verantworten sollen.

Die beiden Demonstrationen zeigen einmal mehr, wie stark Polens Gesellschaft gespalten ist. Politisch Interessierte kamen am Dienstag kaum nach: erst tagte der Landessicherheitsrat, zu dessen öffentlicher Sitzung Präsident Karol Nawrocki eingeladen hatte. Danach traf sich die Generalversammlung der Richter am Verfassungsgericht – ebenfalls öffentlich zugänglich. Dann stellte Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek die Klagepunkte gegen die beiden vom Amt suspendierten Vorsitzenden des Verfassungsgerichts vor – ebenfalls öffentlich.

So viel Transparenz war nie. Doch der Staatspräsident schickte nach seiner Tirade gegen Premier Tusk und dessen Regierung die Kameraleute aus dem Saal. Tusk bekam keine Chance, den alternativen Wahrheiten des Präsidenten seine Version der Geschehnisse ebenfalls öffentlich gegenüberzustellen. Dabei hatte der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Spannung noch erhöht und den Bildschirm geteilt: Auf der einen Seite war der selbstzufriedene Präsident zu sehen und auf der anderen Seite Premier Tusk, der Verteidigungs- und der Außenminister.

Pure Verachtung

Aber gerade, als Premier und die Minister antworten sollten, ließ der Präsident Ton und Bild abdrehen. Dass das bei vielen Fernsehzuschauern als pure Verachtung der Staatsbürger ankam, schien er nicht einmal zu merken. Kurz darauf wurde – dies war ebenfalls sehr ungewöhnlich – die Sitzung der Generalversammlung der Verfassungsrichter öffentlich übertragen.

Nach der Sicherheitssitzung des Präsidenten war das etwas völlig anderes: 8 Verfassungsrichter diskutierten zunächst darüber, ob sie für alle 15 Verfassungsrichter sprechen und entscheiden durften. Aus diesem Gremium fielen aber die beiden für einen Monat suspendierten Vorsitzenden heraus und ein weiterer Richter, der unrechtmäßig ernannt worden war.

5 PiS-nahe Verfassungsrichter weigerten sich, an der Generalversammlung teilzunehmen, da sie diese als „unrechtmäßig“ ansahen. Die 8 verbliebenen Richter, allesamt rechtmäßig vom aktuellen Sejm, dem polnischen Abgeordnetenhaus, gewählt, beschlossen zunächst das Budget des Verfassungsgerichts für 2027. Es konnte gerade noch rechtzeitig an den Haushaltsausschuss der Regierung weitergeleitet werden.

Danach beschlossen sie die Einsetzung eines innergerichtlichen Disziplinargerichts. Dieses soll entscheiden, ob den beiden Vorsitzenden die richterliche Immunität entzogen werden soll. Erst dann könnten sie sich für ihre mutmaßlichen Straftaten vor Gericht verantworten.

1.200 unerledigte Fälle

Zügig wurden auch gleich noch die Mitglieder der ersten und zweiten Instanz dieses Disziplinargerichts unter allen 12 rechtmäßig gewählten Richtern ausgelost. Zudem beteuerten die 8 anwesenden Richter, den Berg von rund 1.200 Fällen möglichst rasch abtragen zu wollen. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Anfragen von Staatsbürgern, die anders als PiS-Partei-Anfragen oft nicht einmal eine Antwort bekamen.

Das soll sich künftig ändern, das Verfassungsgericht also wieder den Bürgern dienen. Wer anschließend noch dem Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek zuhörte, der die strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegenüber den beiden Vorsitzenden des Verfassungsgerichts öffentlich vorstellte, konnte am Dienstagabend den Eindruck haben, dass Polen auf dem besten Weg ist, endlich wieder ein Rechtsstaat zu werden.

Dabei ist damit zu rechnen, dass Polens Präsident in ein bis zwei Jahren die eventuell wegen Amtsmissbrauchs oder Einsatz einer Überwachungssoftware gegen die Opposition verurteilten Ex-Verfassungsrichter begnadigen könnte. Doch auch das ist in der Verfassung geregelt und gehört zur Demokratie.

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