Sachsen-Anhalt: Schulamt streicht Abmahnung eines Lehrers für Kritik an AfD
Ein Lehrer aus Stendal wurde abgemahnt, weil er kritisch über die AfD gesprochen hat. Jetzt entfernt das Schulamt die Abmahnung – vor einem Gerichtstermin.
Foto: Harald Krieg
Eigentlich könnte sich Max Heckel freuen. Die Abmahnung, gegen die er eineinhalb Jahre lang gekämpft hat, wird aus seiner Personalakte gestrichen. „Wegen Zeitablaufs“ entfernt sie das Landesschulamt – rund einen Monat, bevor das Magdeburger Arbeitsgericht über den Fall verhandeln sollte.
Doch Max Heckel freut sich nicht. Er ist sauer. Er wollte, dass das Gericht über seinen Fall entscheidet, „damit die Lehrer in diesem Land endlich Rechtssicherheit haben“.
Reich, frei von Moral, nicht bei Verstand
Heckel ist Lehrer an einer Sekundarschule in Stendal, er unterrichtet Werken. Kurz nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hatten ihn Schüler gefragt, ob er die AfD gewählt habe. Heckel hatte das verneint und auf weitere Nachfrage anhand von Schaubildern erklärt, dass die Steuerpolitik der AfD vor allem reiche Menschen begünstige. Abschließend hatte er erklärt, wer die AfD wähle, sei entweder „sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand“. So schildert es Heckel selbst. So hat es auch das Landesschulamt dargestellt.
Eltern sollen sich über diesen Satz beschwert und an die AfD gewandt haben. Ulrich Siegmund persönlich, damals schon Spitzenkandidat der AfD, schaltete sich ein. Seine Ehefrau arbeitet an derselben Schule wie Max Heckel. Siegmund reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heckel ein und drang im Oktober 2025 in öffentlicher Sitzung des Magdeburger Landtags auf eine Entscheidung des Landesschulamts.
Zu diesem Zeitpunkt hatte das Schulamt Heckel bereits abgemahnt – unter anderem mit der Begründung, er habe gegen die Lehrkräften obliegende „Neutralitätspflicht“ verstoßen. Er habe seine SchülerInnen nicht zur Meinungsbildung befähigt, sondern sie von seiner eigenen überzeugen wollen.
Bundesweit einmalig
Nach taz-Recherchen dürfte Heckels Fall einmalig sein. Auch der Bildungsgewerkschaft GEW, BildungsexpertInnen und JuristInnen war kein Fall bekannt, in dem ein Schulamt einen Lehrer wegen Aussagen über die AfD abgemahnt hatte.
Heckel ging mit einem Anwalt gegen die Abmahnung vor. Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass sie unrechtmäßig war. Der für den 27. November angesetzte Verhandlungstermin vor dem Magdeburger Arbeitsgericht entfällt nun.
Auf taz-Anfrage bewertet ein Sprecher des zuständigen Bildungsministeriums das Streichen der Abmahnung als „konsequent und sachgerecht“. Das Landesschulamt hatte Heckel zuvor im Rahmen eines Vergleichs angeboten, die Abmahnung zu entfernen. Heckel hatte sich darauf nicht eingelassen. Er wollte ein Urteil. Abmahnungen würden durch Zeitablauf generell an Relevanz für das Arbeitsverhältnis verlieren, sagt der Sprecher nun.
Keine feste Frist
Dass Abmahnungen aus Personalakten entfernt werden, ist nicht ungewöhnlich. Eine feste Frist, wann das zu passieren hat, gibt es aber nicht. In der Regel, berichten verschiedene JuristInnen der taz, würden Abmahnungen nach etwa zwei bis drei Jahren ihre Warnfunktion verlieren.
Max Heckel findet, es sei kein Zufall, dass das Schulamt die Abmahnung gerade jetzt entfernt hat: „Das zeigt mir, dass das Amt kein Interesse daran hat, meinen Fall gerichtlich klären zu lassen.“ Er ist sich sicher, dass er den Prozess gewonnen hätte. Der Sprecher des Bildungsministeriums ließ offen, ob die Entscheidung mit dem anstehenden Verhandlungstermin zusammenhänge.
Wie diese Verhandlung ausgegangen wäre, bleibt offen. Das Gericht hätte auch entscheiden können, dass Heckels Äußerungen im Unterricht nicht zulässig waren. Dann wäre die Abmahnung zu Recht ausgesprochen worden – und das Urteil hätte tatsächlich Rechtssicherheit geschaffen. Allerdings nicht im Sinne von Max Heckel, sondern im Sinne der AfD.
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