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Sachsen-AnhaltSchulamt streicht Abmahnung eines Lehrers für Kritik an AfD

Ein Lehrer aus Stendal wurde abgemahnt, weil er kritisch über die AfD gesprochen hat. Jetzt entfernt das Schulamt die Abmahnung – vor einem Gerichtstermin.

Anne Fromm

Aus Berlin

Anne Fromm

Eigentlich könnte sich Max Heckel freuen. Die Abmahnung, gegen die er eineinhalb Jahre lang gekämpft hat, wird aus seiner Personalakte gestrichen. „Wegen Zeitablaufs“ entfernt sie das Landesschulamt – rund einen Monat, bevor das Magdeburger Arbeitsgericht über den Fall verhandeln sollte.

Doch Max Heckel freut sich nicht. Er ist sauer. Er wollte, dass das Gericht über seinen Fall entscheidet, „damit die Lehrer in diesem Land endlich Rechtssicherheit haben“.

Reich, frei von Moral, nicht bei Verstand

Heckel ist Lehrer an einer Sekundarschule in Stendal, er unterrichtet Werken. Kurz nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hatten ihn Schüler gefragt, ob er die AfD gewählt habe. Heckel hatte das verneint und auf weitere Nachfrage anhand von Schaubildern erklärt, dass die Steuerpolitik der AfD vor allem reiche Menschen begünstige. Abschließend hatte er erklärt, wer die AfD wähle, sei entweder „sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand“. So schildert es Heckel selbst. So hat es auch das Landesschulamt dargestellt.

Eltern sollen sich über diesen Satz beschwert und an die AfD gewandt haben. Ulrich Siegmund persönlich, damals schon Spitzenkandidat der AfD, schaltete sich ein. Seine Ehefrau arbeitet an derselben Schule wie Max Heckel. Siegmund reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Heckel ein und drang im Oktober 2025 in öffentlicher Sitzung des Magdeburger Landtags auf eine Entscheidung des Landesschulamts.

Zu diesem Zeitpunkt hatte das Schulamt Heckel bereits abgemahnt – unter anderem mit der Begründung, er habe gegen die Lehrkräften obliegende „Neutralitätspflicht“ verstoßen. Er habe seine SchülerInnen nicht zur Meinungsbildung befähigt, sondern sie von seiner eigenen überzeugen wollen.

Bundesweit einmalig

Nach taz-Recherchen dürfte Heckels Fall einmalig sein. Auch der Bildungsgewerkschaft GEW, BildungsexpertInnen und JuristInnen war kein Fall bekannt, in dem ein Schulamt einen Lehrer wegen Aussagen über die AfD abgemahnt hatte.

Heckel ging mit einem Anwalt gegen die Abmahnung vor. Er wollte gerichtlich feststellen lassen, dass sie unrechtmäßig war. Der für den 27. November angesetzte Verhandlungstermin vor dem Magdeburger Arbeitsgericht entfällt nun.

Auf taz-Anfrage bewertet ein Sprecher des zuständigen Bildungsministeriums das Streichen der Abmahnung als „konsequent und sachgerecht“. Das Landesschulamt hatte Heckel zuvor im Rahmen eines Vergleichs angeboten, die Abmahnung zu entfernen. Heckel hatte sich darauf nicht eingelassen. Er wollte ein Urteil. Abmahnungen würden durch Zeitablauf generell an Relevanz für das Arbeitsverhältnis verlieren, sagt der Sprecher nun.

Keine feste Frist

Dass Abmahnungen aus Personalakten entfernt werden, ist nicht ungewöhnlich. Eine feste Frist, wann das zu passieren hat, gibt es aber nicht. In der Regel, berichten verschiedene JuristInnen der taz, würden Abmahnungen nach etwa zwei bis drei Jahren ihre Warnfunktion verlieren.

Max Heckel findet, es sei kein Zufall, dass das Schulamt die Abmahnung gerade jetzt entfernt hat: „Das zeigt mir, dass das Amt kein Interesse daran hat, meinen Fall gerichtlich klären zu lassen.“ Er ist sich sicher, dass er den Prozess gewonnen hätte. Der Sprecher des Bildungsministeriums ließ offen, ob die Entscheidung mit dem anstehenden Verhandlungstermin zusammenhänge.

Wie diese Verhandlung ausgegangen wäre, bleibt offen. Das Gericht hätte auch entscheiden können, dass Heckels Äußerungen im Unterricht nicht zulässig waren. Dann wäre die Abmahnung zu Recht ausgesprochen worden – und das Urteil hätte tatsächlich Rechtssicherheit geschaffen. Allerdings nicht im Sinne von Max Heckel, sondern im Sinne der AfD.

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7 Kommentare

  • Vic Merz

    Jaja, lieber totschweigen als handeln, Klassiker der Union, die eh nur noch AFD Wegbereiter spielt, und das in dem Szenario!



    Das ist also die 'neue' deutsche Politik??!!?

  • Auweiowei

    Mich würde interessieren, ob Herr Heckel Gewerkschaftsmitglied (GEW?) ist. Es sieht nicht danach aus. Aber so oder so: Ihm gebührt mein Respekt.

    Zu meiner Lehrer-Zeit, ab Ende der 60er,



    wusste ich noch nichts von einer 'Personalakte', später nichts von einer möglichen Einblicknahme. Als GEW-Mitglied wurde man (in meinem Bundesland) damals als eine Art Exot oder Rotfrontaktivist gehandelt - und heute möchte ich gar nicht mehr wissen, ob da etwas vermerkt und 'gegebenenfalls' (wie es so schön im Amtsdeutsch heißt) auch wieder gelöscht wurde.

  • oldleft

    Nicht zu unterschätzen ist, dass diese Abmahnung sehr wohl bei weiteren Konflikten herangezogen wird, auch zur Begründung einer Kündigung.



    Das ist ein gewollter Fehler im Arbeitsrecht: mensch kann nur auf Entfernung der Abmahnung klagen.

  • Frauke Z

    Dass ein Lehrer eine solche Aussage im Unterricht nicht machen darf, sollte allen, die es angeht, klar sein. Auch Heckel hatte das ja eingesehen und sich entschuldigt.



    Die Frage war nur noch, ob sie eine Abmahnung rechtfertigt. Also ob die Sanktion für ein eindeutig regelwidriges Verhalten verhältnismäßig ist.



    Und hier spricht vieles dafür, dass die Reaktion überzogen gewesen wäre - z.B. die Rücknahme und auch die Situation, in der die Aussage gefallen ist (angeblich gezielte Schülerfrage, nicht vom Lehrer geplant).



    Gut, wenn Lehrer nicht Angst haben müssen, extreme Konsequenzen wegen einzelner Aussagen haben zu müssen. Dennoch müssen die Schulen sicherstellen, dass Lehrer sich nicht als politische Einflüsterer betätigen. Und in anderen, extremeren Fällen könnten sonst auch Abmahnungen nötig sein.

    • Barnie

      @Frauke Z:

      Wieso sollte es allen klar sein, "dass ein Lehrer eine solche Aussage im Unterricht nicht machen darf"?

      Haben Sie ein Urteil hierzu????

      Sorry, den konnte ich mir einfach nicht verkneifen...

    • Cededa Trpimirović

      @Frauke Z:

      Warum sollte das allen klar sein? Von Lehrern wird immer gefordert, authentisch zu sein. Wenn er nun von einem Schüler nach seiner eigenen Meinung gefragt wird und die gibt, kann das demzufolge ja nicht falsch sein. Hätte er lügen sollen oder sagen "sag ich dir nicht"?

      Wäre die Frau von dem AgD-Typen nicht an der Schule, wäre da zudem sicherlich auch nichts passiert.

      Und was ist, wenn sich Lehrer "richtig" politisch betätigen, als Kommunalpolitiker oder so? Soll man das verheimlichen? Darf man das dann nicht? Bei uns ist vor Jahrzehnten ein Schulleiter mal Bürgermeister geworden, der war auch in einer Partei. *schulterzuck* Ich halte das Verhalten des Landesschulamts für Feigheit vor dem Feind. Um das mal martialisch auszudrücken 😉

      • Frauke Z

        @Cededa Trpimirović:

        "Ich bin Grünen-Mitglied", "ich unterstütze viele Positionen der Grünen" oder



        "Ich persönlich bin mit der Politik der Grünen gar nicht einverstanden" sind, mindestens auf explizite Nachfrage, natürlich in Ordnung. Bei persönlichen Gründen dafür, sowohl positiven als auch negativen, ist äußerste Zurückhaltung angesagt, mindestens im Unterricht (wenn ein Schüler einen Lehrer unter vier Augen anspricht, ist die Situation eine andere).



        Eine Aussage wie "Wer die Grünen wählt, muss geisteskrank sein" ist offensichtlich nicht in Ordnung.



        Und natürlich gilt gleiches Recht für alle, für alle Parteien gilt die gleiche Zurückhaltung. Und das ist wahrscheinlich der Punkt, an dem bei vielen das Abstraktionsvermögen aussetzt.