Berliner Linken-Abgeordnete Vanessa Emde: Umgang mit Emde ungeklärt
Der Linken-Fraktionsvorstand sieht weiterhin keine Arbeitsgrundlage mit Vanessa Emde. Ihr droht ein Fraktionsausschluss oder die Aufforderung, ihr Mandat zurückzugeben.
Die Berliner Linksfraktion hat am Dienstag keine Entscheidung über die umstrittene Abgeordnete Vanessa Emde getroffen. Die in Neukölln direkt gewählte Emde hatte sich am Mittag in geschlossener Sitzung etwa anderthalb Stunden mit dem Fraktionsvorstand ausgetauscht, später wurde auch in der Sitzung der Fraktion über sie beraten. Zu einer Lösung gekommen ist man dabei nicht. In einer Meldung am Abend hieß es: „Der Fraktionsvorstand sieht auch nach diesem Gespräch eine gemeinsame Arbeitsgrundlage als nicht gegeben an.“
Emde hatte bereits vor zwei Wochen eine gemeinsame Vereinbarung der Fraktion zum Themenkomplex Nahost, die sie selbst unterschrieben hatte, in einem Video quasi aufgekündigt. Entgegen der Beschlusslage war sie darin erneut für eine Einstaatenlösung in Nahost eingetreten, statt den Konsens von Partei und Fraktion – Zweistaatenlösung und Eintreten für das Existenzrecht Israels – zu vertreten. Offenbar war Emde nun nicht bereit, ihre Distanzierung zu widerrufen.
Als Konsequenz kündigte der Fraktionsvorstand an: „Daraus resultierende Prozesse werden wir in den Gremien weiter beraten.“ Eines davon wird wohl erneut die Fraktion sein, die nächsten Dienstag wieder zusammenkommt. Dort kann ein Antrag auf Ausschluss Emdes gestellt werden, für dessen Annahme es einer Zweidrittelmehrheit bedarf.
Zugleich wird Emde wohl auch Thema im Landesvorstand der Linken. Informiert über die Vorgänge ist dieser bestens: Denn die beiden Parteivorsitzenden Maximilian Schirmer und Kerstin Wolter sind auch Mitglieder des Fraktionsvorstandes und haben an dem ergebnislosen Gespräch mit Emde teilgenommen.
Verstoß gegen Mandatsträgervereinbarung
Grundlage für die Befassung im Parteigremium ist die von Emde, genauso wie von allen anderen Kandidat:innen der Linkspartei, bereits vor der Wahl unterschriebene Mandatsträger:innenvereinbarung. Darin verpflichten sich alle zukünftigen Abgeordneten, sich an die Grundsätze der Partei, also das Erfurter Programm, aber auch an das Wahlprogramm zu halten und dies „aktiv zu vertreten“.
Die Vereinbarung regelt, dass bei Verletzung der „Pflichten gegenüber der Partei“ zunächst der Dialog geführt werden muss. Bei „fortgesetzter Nichterfüllung der Verpflichtungen“ sollen die Vorstände der Landes- oder Bezirkspartei den jeweiligen Parteitagen „Vorschläge für den Umgang“ unterbreiten. Im Raum steht dabei die Aufforderung an Emde, das gewonnene Mandat an die Partei zurückzugeben. Eine Handhabe, die Abgeordnete dazu verpflichten, gibt es gleichwohl nicht.
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