Urteil des Bundesgerichtshofs: Schufa muss transparenter werden
Der alte Schufa-Wert gilt als Blackbox. Nun urteilte ein Gericht: Verbraucher sollen Infos bekommen – wenn der Score einen Vertragsabschluss gefährdet.
afp | Die Wirtschaftsauskunftei Schufa muss Verbraucher:innen darüber informieren, wie ihr Schufa-Wert zustande gekommen ist – unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe präzisiert. Dass die Voraussetzungen vorliegen, müssen demnach die Verbraucher:innen beweisen (Az. I ZR 227/25 und weitere).
Die Entscheidungen betreffen den alten Schufa-Basisscore und die bisherige Rechtslage. Seit März gibt es einen neuen Schufa-Score, der die alten Werte bis spätestens Ende 2028 komplett ablösen soll. Dieser neue Score macht es Verbraucher:innen ohnehin leichter, die über sie gespeicherten Daten einzusehen.
Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher:innen anhand von gesammelten Daten. Auf dieser Grundlage können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einschätzen, ob jemand seine Rechnungen zahlt. Banken beispielsweise, Onlinehändler oder Energieversorger nutzen ihn.
In den Fällen, über die der BGH nun entschied, klagten Privatleute in Sachsen noch nach der alten Rechtslage und zum alten Score. Sie forderten Informationen über die Berechnung ihres Schufa-Werts. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen größtenteils recht.
Bundesgerichtshof gibt der Schufa Recht
Die Schufa zog vor den BGH, wo sie nun formal Erfolg hatte. Der BGH hob die Dresdner Urteile auf, da das Oberlandesgericht nicht herausgefunden hatte, ob alle Voraussetzungen vorlagen. Das heißt: ob der Score die Betroffenen jeweils erheblich beeinträchtigt hat und Entscheidungen anderer davon abhängen. Das Oberlandesgericht muss nun noch einmal verhandeln.
Mit Blick auf die Schufa sind die Voraussetzungen beispielsweise erfüllt, wenn jemand wegen eines zu schlechten Bonitätsscores keinen Kredit bekommt. Ob das so war, muss der Verbraucher beweisen. An diesen Beweis dürfen aber nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden, wie der BGH sagte. Es genügt, wenn der Kläger vorträgt, dass sein Wert an ein Unternehmen weitergegeben wurde und in zeitlichem Zusammenhang damit eine für ihn nachteilige Entscheidung fiel.
Die BGH-Urteile gelten für die aktuelle Lage. In Zukunft werden sie wohl keine große Rolle spielen, da das Gesetz ohnehin mehr Transparenz vorsieht.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen
meistkommentiert