Minderheitenschutz in Schleswig-Holstein: Polizei fühlt sich diskriminiert
Das Sozialministerium in Kiel stößt mit dem neuen Antidiskriminierungsgesetz auf Widerstand. Es führe zum Generalverdacht gegen öffentlich Bedienstete.
Mehr Schutz gegen Diskriminierung durch die Polizei, in Behörden und in Schulen, das möchte Schleswig-Holsteins Sozial- und Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) per Gesetz erreichen. Doch noch bevor der Text des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes vollständig vorliegt, gibt es Streit im Kieler Landtag: Die Koalitionspartnerin CDU sieht Tourés Vorstoß kritisch. Auch mehrere Oppositionsparteien lehnen das Gesetz generell ab, sie wollen keinen „Generalverdacht“ gegen öffentlich Bedienstete. Damit folgen sie den Argumenten der Gewerkschaft der Polizei (GdP).
Ungleichbehandlung durch Behörden ist ein Phänomen, das Menschen mit sogenannten Diskriminierungsmerkmalen wie nicht-weißer Hautfarbe, religiös geprägter Kleidung wie Kopftuch oder Kippa, sowie schwule, lesbische oder trans Personen gut kennen. Es geht zum Beispiel um Fälle wie den, der im Dezember in Bremen vor Gericht verhandelt wurde: Elf Sozialarbeiter*innen hatten am Bremer Hauptbahnhof eine große Hepatitis-C-Aktion angeboten, bei der Drogenabhängige vor Ort testen lassen konnten, ein Sozialarbeiter wurde dann von der Polizei eingekesselt und kontrolliert. Er war der einzige Schwarze im Team. Gegen die Polizei Bremen hat er Anzeige erstattet, wegen Racial Profiling.
Das „Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung“, das Ministerin Touré in Schleswig-Holstein plant, soll es Betroffenen erleichtern, gegen Behörden vorzugehen, von denen sie sich diskriminiert fühlen. In Deutschland gibt es zwar bereits das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dennoch haben einige Bundesländer wie Berlin und Nordrhein-Westfalen eigene Regeln für ihre Behörden geschaffen.
Antidiskriminierungsesetz sieht Beweislastumkehr vor
Sven Neumann, Landesvorsitzender der GdP Schleswig-Holstein
Das geplante schleswig-holsteinische Gesetz, das sich an der Vorlage aus Nordrhein-Westfalen orientiert, sieht im Kern vor, dass „die diskriminierte Person nicht beweisen muss, dass sie diskriminiert wurde“, heißt es auf der Homepage des Ministeriums. „Wenn entsprechende stichhaltige Indizien vorliegen, muss die beschuldigte Stelle beweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt.“
Heftiger Widerspruch kommt von Sven Neumann, Landesvorsitzender der GdP Schleswig-Holstein: „Die Einführung einer Beweislastumkehr kommt einem Generalverdacht gleich“, teilte er mit. „Sie stellt eine zusätzliche psychische Belastung dar und schafft einen enormen bürokratischen Mehraufwand.“ Denn stehe der „Verdacht einer Diskriminierung in der Welt“, müsse zwangsläufig ein Disziplinarverfahren folgen. „Das kann doch nicht Sinn und Zweck der Sache sein.“
In der Landtagsdebatte verteidigte Nelly Waldeck (Grüne) das Gesetzesvorhaben: „Wir haben nach wie vor ein Problem mit Diskriminierung in unserer Gesellschaft.“ So stimmten laut einer aktuellen Umfrage fast ein Drittel der Jugendlichen in Schleswig-Holstein der Aussage zu, das Land sei „durch zu viele Ausländer:innen gefährlich überfremdet“.
Solchen Einstellungen müsse durch „Sensibilisierung, aber auch durch Konsequenzen“ begegnet werden, so Waldeck weiter. Sie sprach sich dafür aus, den Kampf gegen Diskriminierung nicht „auf einzelne Berufsgruppen abzustellen, sondern als Gesamtaufgabe einer toleranten, rechtsstaatlichen Verwaltung zu begreifen“.
Opposition sieht „erhebliches Missbrauchspotenzial“
Aber die Opposition blieb skeptisch. Ja, Diskriminierung komme vor, das wolle sie nicht schönreden, und ja, es brauche Konsequenzen bei Fehlverhalten, sagte Beate Raudies (SPD). Aber eine „unbegründete Beweislastumkehr untergräbt das Vertrauen in den öffentlichen Dienst und seine Beschäftigten“. Sie kritisierte zudem, dass die Ministerin dem Parlament bisher keinen Entwurf vorgelegt hat, während bereits Gewerkschaften dazu Stellung nehmen.
Von „schlechtem Stil gegenüber dem Parlament“ sprach auch Christoph Vogt (FDP), der den Antrag gestellt hatte, das Gesetz komplett zurückzuziehen. Ein Generalverdacht gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sei nicht gerechtfertigt, löse keine Probleme, sondern schaffe neue. „Die vorgesehene Beweislastumkehr birgt ein erhebliches Missbrauchspotenzial, zum Beispiel durch Extremisten“, so Vogt. Er sei „entsetzt“, dass die CDU dies offenbar mittrage.
Doch ob und wie weit die CDU das tut, ist unklar. Marion Schiefer, die für die Fraktion ans Rednerpult trat, hielt sich kurz: „Wir reden dann über Gesetzesentwürfe, wenn sie vorliegen.“ Aktuell spreche die Koalition über ein Landesantidiskriminierungsgesetz. „Es liegt jedoch noch kein geeinter Text vor“, so Schiefer.
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