Klage gegen A20-Autobahnkreuz abgewiesen: Nicht mehr als ein Stein im Mosaik
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig kassiert die Klage einer Reederei gegen den Bau eines A20-Autobahnkreuzes. Bald gebaut wird dort trotzdem nicht.
Die Küstenautobahn A20 ist ein Megaprojekt. Parallel zur Küste durchquert sie laut Planung Niedersachsen, führt unter der Elbe durch und geht weiter bis ins schleswig-holsteinische Bad Segeberg. Unterteilt ist das Projekt in etliche Bauabschnitte, für die jeweils Baugenehmigungen einzuholen sind, die ihrerseits beklagt werden können.
In der Regel sind es Naturschutzverbände und Landwirte, die versuchen, den Bau zu verhindern. Mit der FRS gehört aber auch eine Reederei zu den Klagenden: FRS betreibt die Fährverbindung über die Elbe von Glückstadt nach Wischhafen – eine Fähre, die nicht nur Personen und Fahrräder transportiert, sondern auch sehr viele Autos. Abfahrt alle 30 Minuten.
FRS klagte gegen den Bau des Autobahnkreuzes Kehdingen. Es soll den geplanten A20-Tunnel unter der Elbe mit der A26 verbinden. Wenn das Autobahnkreuz Kehdingen gebaut werden darf, so der Zusammenhang, dann wird auch der Tunnel gebaut. Und wenn es einen Tunnel unter der Elbe gibt, braucht niemand mehr auf der Elbe eine Autofähre. Also argumentierte FRS: Der Bau des Autobahnkreuzes gefährde die Existenz des Unternehmens.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage von FRS abgewiesen mit der Begründung, nicht das Autobahnkreuz gefährde die Existenz des Unternehmens, sondern der Tunnel. Für den Tunnel aber gebe es ein Urteil aus dem Jahr 2016, nach dem FRS den Bau desselben hinnehmen muss.
Bürgerinitiative plant nächste Klage
Für FRS-Geschäftsführer Tim Kunstmann war das aktuelle Urteil erstens erwartbar und zweitens Teil eines ganz anderen Vorgangs: „Wir haben beim Rechtsstreit im Jahr 2016 Schadensersatz zugesagt bekommen, wenn der Elbtunnel in Betrieb geht“, sagt Kunstmann.
Der Schadensersatz würde allerdings nur dann gezahlt, wenn das Unternehmen alles täte, um den Tunnelbau zu verhindern. „So ist die Rechtslage“, sagt Kunstmann. Die Klage gegen das Autobahnkreuz Kehdingen habe FRS daher nur eingereicht, um die Schadensersatzansprüche zu wahren.
Für die mit dem Bau der A20 beauftragte bundeseigene Autobahn GmbH ist das aktuelle Urteil „ein weiterer Mosaikstein auf dem Weg zur Realisierung der A20“, sagt Sprecher Christian Hieff. Das Autobahnkreuz Kehdingen ist nur ein kleiner Teil des Gesamtprojekts und selbst bei diesem kann durch das Urteil noch nicht mit dem Bau begonnen werden. „Es steht noch eine Klage eines Landwirts gegen das Autobahnkreuz Kehdingen im Raum“, sagt Hieff. „Es ist schwer abzuschätzen, wann es da zu einer Einigung kommt.“
Bei der Bürgerinitiative A20 Nie hat man einen Schutz- und Klagefonds eingerichtet und kennt sich aus mit Klagen. Das aktuelle Urteil hält Georg Pape für außerordentlich bedauerlich und verweist auf ein Konzept der Reederei FRS, das durch neue Fähren und neue Anleger eine exorbitante Steigerung der Kapazitäten vorsehe und den Elbtunnel samt A20 unnötig machen würde.
Geschäftsführer Kunstmann sagt dazu, FRS strebe weiterhin an, das Konzept zu verwirklichen. Die Kieler Landesregierung habe auch die Bereitschaft signalisiert, zu helfen, Niedersachsens Landesregierung habe jedoch andere Prioritäten. „Es müssen aber beide mitmachen, sonst geht es nicht“, sagt Kunstmann.
Unabhängig davon ist die Bürgerinitiative A20 Nie gerade dabei, eine neue Klage vorzubereiten – nicht gegen den geplanten Elbtunnel und dessen Anschlüsse, sondern gegen einen Bauabschnitt bei Bremervörde. Bei der Klage werde es um Verstöße gegen Naturschutz-Verordnungen gehen, sagt Pape.
Und: Die Bürgerinitiative sei schon mal mit einer vergleichbaren Klage an anderer Stelle erfolgreich gewesen. Das habe zwar nicht zu einem Ende des Projekts geführt, aber in die Planungen musste eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgenommen werden, um Emissionsgrenzen nicht zu überschreiten. „Wir gewinnen so auch Zeit“, sagt Pape. „Wir machen das seit über 20 Jahren.“
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Niedersachsen klagt. Seine jüngste Klage hat er am 10. März eingereicht. Der BUND bemängelt unter anderem Fehler in der Artenschutzprüfung und die unzureichende Berücksichtigung des Habitatschutzes. In den Blick genommen hat er die geplante Trasse zwischen Bremervörde und Elm.
Fast schon verwunderlich: Am 28. Mai soll es tatsächlich einen Spatenstich zum Bau geben. Nicht in Niedersachsen, sondern in Schleswig-Holstein bei Bad Segeberg. Dort hatte der BUND eine Klage zurückgezogen, weil das Land zusagte, eine 14 Millionen Euro schwere Stiftung für den Fledermausschutz zu gründen.
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