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Anwältin über Verfassungsschutz„So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume“

Der Verfassungsschutz definiert selbst, wen er warum beobachtet. Es braucht mehr Kontrolle, fordert die Bremer Rechtsanwältin Lea Voigt.

Diskutieren, wie man mit der Einschätzung des Verfassungsschutzes umgeht: vom Kulturstaatsminister gecancelter Laden in Bremen Foto: Sina Schuldt/dpa

Interview von

Lotta Drügemöller

taz: Frau Voigt, seit ein paar Monaten müssen sich Linke in Bremen ganz schön erklären: Mit wem hat man Kontakt, mit wem arbeitet man zusammen. Wie konnte es dazu kommen?

Lea Voigt: Ursprünglich ging es um einen diskussionswürdigen V-Mann-Einsatz bei der Interventionistischen Linken. Mit einer rechten Kampagne ist es gelungen, den Spieß umzudrehen: Wochenlang ging es nur noch darum, was Bremen angeblich für ein Linksextremismus-Problem hat. Über die Legitimität eines V-Mann-Einsatzes wurde nicht mehr gesprochen.

taz: An Sie als Juristin: War der Einsatz denn rechtens?

Voigt: Das zu entscheiden ist Sache der Gerichte. Es gibt aber zumindest Hinweise, dass er es nicht war: Die intimen Beziehungen, die der V-Mann eingegangen sein soll; seine prägende Rolle in der Organisation; auch seine persönliche Eignung ist fraglich. Über all dem steht aber die Frage, ob die IL überhaupt mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden darf.

Bild: Sina Schuldt/dpa
Im Interview: Lea Voigt

ist Bremer Rechtsanwältin und sitzt für den Deutschen Anwaltsverein im Ausschuss „Recht der Inneren Sicherheit“. Sie war stellvertretendes Mitglied des Bremer Staatsgerichtshofs und ist davon im Zuge der V-Mann-Affäre zurückgetreten.

taz: Sie ist ja immerhin „gewaltorientiert und linksextrem“.

Voigt: Man musste in der öffentlichen Debatte zuweilen den Eindruck gewinnen, dass diese Zuschreibungen des Verfassungsschutzes unantastbar sind. Dabei sollte man wegen der Grundkonstellation besonders kritisch hinschauen: Der Verfassungsschutz schafft sich durch seine Einstufungen selbst die Grundlage für seine Beobachtungsaktivitäten. Dass Behörden, gar der Verfassungsschutz, unfehlbar sind, widerlegt die Geschichte.

taz: „Gewaltorientiert“ klingt schon nach Gefahr …

Voigt: Um den Begriff rankt sich alles. Aber im Verfassungsschutzbericht steht: Die IL wendet keine Gewalt an. Die „Gewaltorientierung“ wird ihr daraus abgeleitet, dass sie sich nicht von anderen Gruppierungen distanzieren würde. Das ist ziemlich weit hergeholt.

taz: Die Einschätzungen zu hinterfragen, ist schwierig. Man weiß ja nicht, was die Grundlage ist.

Voigt: Das ist ein grundsätzliches Problem beim Verfassungsschutz: Er arbeitet nicht transparent. Das ist problematisch, wenn sich Rechtsfolgen anschließen. Eine Behörde darf nicht einfach sagen: Wir wissen auch nicht genau was vorliegt, aber wird schon stimmen; wir stützen unsere Entscheidung darauf.

taz: Wie beim Golden Shop, der den Buchhandlungspreis nicht bekommen hat?

Voigt: Ja, das beruhte nach allem, was wir wissen, auf einer Abfrage beim Verfassungsschutz. Ohne Whistleblower wäre das nie aufgefallen. Betroffene sollen hier gar nicht erfahren, dass Verfassungsschutzinformationen Folgen für sie hatten. Wo kein Kläger, da kein Richter. So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume.

Kulturstaatsminister Weimer will eher eine Art Staatskunst fördern: Der Staat ist gut. Alles ist gut. Wir sind dankbar. So ein Kulturbegriff legt selbst die Axt an die Verfassung an

taz: Bei der Buchhandlung waren sich aber plötzlich alle einig: So geht es nicht.

Voigt: Ja, wir können jetzt zum Glück wieder darüber diskutieren, wie man mit der Einschätzung des Verfassungsschutzes umgeht. Kulturstaatsminister Weimer scheint zu glauben, dass staatskritische, unbequeme Kultur kein Geld für sich beanspruchen darf. Er will eher eine Art Staatskunst fördern: Der Staat ist gut. Alles ist gut. Wir sind dankbar. So ein Kulturbegriff legt selbst die Axt an die Verfassung an.

taz: Im Bund und in den Ländern werden die Verfassungsschutzgesetze gerade neu gestaltet, Sie geben rechtliche Stellungnahmen dazu ab. Wie müssten die Gesetze aussehen?

Voigt: Man muss die Rechte Betroffener ausbauen, damit mehr gerichtliche Überprüfung stattfindet. Auch die Bedeutung von Gremien wie der Parlamentarischen Kontrollkommission könnte man ausbauen – und strengere Regeln für die Einsätze von V-Leuten aufstellen. Aber die Tendenz des Gesetzgebers im Bund und den meisten Ländern ist eine andere: Die Befugnisse der Behörden sollen ausgebaut werden, nicht die Rechte der Betroffenen.

taz Salon

Beim taz Salon „Wie links darf's noch sein?“ sprechen wir mit Lea Voigt, dem Bremer SPD-Fraktionschef Mustafa Güngör und dem Linken-Fraktionschef Nelson Janßen über die Deutungshoheit des Verfassungsschutzes – am Dienstag, 28. April, ab 19 Uhr im Lagerhaus, Schildstraße 12-19, in Bremen. Der Eintritt ist frei, Anmeldung hier

taz: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 geurteilt, dass nur ein enger Kern des Grundgesetzes streng geschützt werden muss.

Voigt: Ja, die Würde des Menschen, das Rechtsstaatsprinzip, das Demokratieprinzip. Es könnte helfen, sich beim Schutz darauf zu konzentrieren.

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