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Spandauer Mieterverein und die CDUEigenbedarfskündigung vom Mieterberater

Eine altes, krankes Paar wird aus seiner Wohnung geschmissen. Verantwortlich ist eine Kanzlei mit CDU-Verbindung, die in Spandau Mietern helfen soll.

Spandau, kein Mieterparadies Foto: dpa
Erik Peter

Aus Berlin

Erik Peter

Das schwer kranke Ehepaar, beide um die 80, und ihr erwachsener Sohn, sollen ihre 4-Zimmer-Wohnung in Spandau bis Jahresende räumen. Die Aufforderung erhielten die Mie­te­r:in­nen in einem Anwaltsschreiben von Anfang April, das der taz vorliegt. Der von den Eigentümern beauftragte Rechtsanwalt Muhammed Cicekci von der Kanzlei „Zeppelin Rechtsanwälte“ teilt darin mit, dass für die Wohnung Eigenbedarf angemeldet werde. Lapidar heißt es: „Eine andere passende Wohnung steht unseren Mandanten nicht zur Verfügung, sodass ihnen leider auch keine Alternativwohnung angeboten werden kann.“

Für Notfälle wie diese gibt es kostenlose Mieterberatungen in jedem Bezirk, so auch in Spandau. Gleich drei Vereine teilen sich das öffentlich finanzierte Angebot auf, darunter der Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz, ein Verein mit etwa 1.500 Mitgliedern und einer eigenen Zeitschrift mit Artikeln wie: „Der Horror: Eigenbedarfskündigung.“ Beratungen bietet man in der eigenen Geschäftsstelle an – und in der Kanzlei „Zeppelin Rechtsanwälte“ im Ortsteil Falkenhagener Feld.

Helfen können hätte man dem Ehepaar hier nicht. Denn als Berater gegenüber gesessen habe ihnen eben Muhammed Cicekci oder dessen Bruder Ebubekir Cicekci, der ebenfalls in der Kopfzeile des Kündigungsschreibens genannt wird. Beide sind – in Zusammenarbeit mit dem CDU-Abgeordneten Ersin Nas – die Zeppelin-Anwälte und damit im Auftrag des Eigentümers unterwegs, der jetzt Eigenbedarf anmeldet. Sie sind aber auch Präsident und Vizepräsident des Spandauer Mietervereins. Zumindest Ebubekir macht auf der Kanzlei-Website kein Geheimnis daraus, dass er alle Seiten vertritt, „sowohl Mieter als auch Vermieter“.

Ersin Nas im Schaufester der „Zeppelin Rechtsanwälte“ Foto: privat

Die für Mie­te­r:in­nen wenig hilfreiche Verquickung war der Grünen-Mietenexpertin Katrin Schmidberger am Montag eine Frage im Stadtentwicklungsausschuss des Abgeordnetenhauses wert: „Passt das mit dem öffentlichen Auftrag der Mieterberatung mit öffentlichen Geldern wirklich zusammen?“, wollte sie von Senator Christian Gaebler (SPD) wissen.

Dieser teilte das „Unwohlsein“ der Abgeordneten, verwies aber auf die Zuständigkeit des Bezirks. Angesichts fehlender konkreter Ausführungsvorschriften für die Vergabe der Mietrechtsberatungen wolle er das Thema beim nächsten Treffen mit den Bezirksstadträten für Stadtentwicklung ansprechen. „Wir müssen gucken, ob das tatsächlich den Mieterinneninteressen widerspricht“, so Gaebler.

Von einem „klaren Interessenkonflikt“ spricht derweil der Linken-Mietenpolitiker Niklas Schenker. Der taz sagte er: „Es ist ein Skandal, wenn eine Kanzlei gleichzeitig Mieter beraten soll und im nächsten Moment älteren Mietern Eigenbedarfskündigungen schickt.“ Die Zusammenarbeit mit dem Spandauer Mieterverein müsse beendet werden, forderte Schenker.

Mieterberatung als Eigenwerbung?

Kritik von Schmidberger und Schenker gibt es zudem daran, dass der Spandauer Mieterverein anders als die anderen Träger die Beratungen nicht in neutralen Räumlichkeiten anbietet. Dies sei quasi Werbung dafür, in schwierigen Problemlagen Mitglied des Vereins oder Mandant der Kanzlei zu werden. Es müsse sichergestellt sein, dass öffentliche Gelder „nicht der Subventionierung von neuen Mandanten“ dienen, so Schmidberger. Senator Gaebler sagte, es sei „schlauer, neutrale Räume“ zu nutzen.

Fraglich ist zudem die Rolle von Ersin Nas, der sich als Anwalt der Mie­te­r:in­nen in der CDU versteht und schon mal mit einer Anzeige im Heft des Mietervereins vertreten ist. Nas bietet in der Zeppelin-Kanzlei eine eigene „Mieter-Sprechstunde“ an. Sollte die Kanzlei für ihre Beratungen einen Mietzuschuss erhalten, sei das ein Angebot mit „Geschmäckle“, so Schmidberger. Als „verräterisch“ bezeichnet sie es, dass Nas mit jenen Anwälten kooperiere, die für Eigenbedarfskündigungen verantwortlich sind.

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1 Kommentar

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  • Was soll den diese Aufregung? Hier erwecken Frau Schmidberger und Herr Schenker eine vollkommen falsche Erwartungshaltung.

    Fakt ist, ein Anwalt im Zivilrecht bietet seine Beratungs- und Vertretungsleistungen selten nur einer bestimmten Seite an. Daran ändert auch eine Kooperationsvereinbarung mit einem Mieterschutzbund nichts. Wenn der Mieterschutzbund (oder das Bezirksamt) Exklusivität wünscht, dann muss er das in seine Ausschreibungsunterlagen schreiben.

    Soweit es dann um die kostenlose Beratung durch die Bezirke geht gilt nachfolgender Hinweis: "Eine rechtliche Vertretung der ratsuchenden Mieterinnen und Mieter ist mit der Mieterberatung nicht abzudecken, das Rechtsberatungsgesetz wird beachtet." Quelle: www.berlin.de/ba-s...artikel.340119.php.

    Von "verräterisch", "Interessenkonflikt" oder "Geschmäckle" kann also überhaupt keine Rede sein.