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taz🐾lageDie „Artgemeinschaft“ und die Rechtschreibung

Die „Artgemeinschaft“ ist mal wieder Thema in der taz. Vor gut einer Woche berichteten wir über das Verbot dieser rechtsextremen Gruppierung, das gerade vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wird. Und dass zeitgleich bei einer Razzia sprengfähiges Material auf einem Hof mit Verbindung zur „Art­gemeinschaft“ gefunden wurde. Das führte nun dazu, dass das Gericht seine eigentlich für Dienstag an­gekündigte Entscheidung verschob. Bekannt ist diese „Germanische Glaubens-Gemeinschaft“ eigentlich nur Ken­ne­r:in­nen der rechtsextremen Szene – aber auch langjährigen Mit­ar­bei­te­r:in­nen der taz. An einem Sonntag im Mai 1999 erreichte die Berlin-Redaktion eine Pressemitteilung des Antifaschistischen Pressearchivs (Apabiz). Darin stand, dass ein führender Aktivist des damals laufenden Volksbegehrens gegen die Rechtschreibreform „Mitglied der neonazistischen Artgemeinschaft“ sei. Die taz berichtete kurz – und bekam eine fette Gegendarstellung. Darin stand, kurz gesagt, dass das alles gar nicht wahr sei.

Alleine schon um Schadensersatzansprüche abzuwehren, war jetzt ein Aktenstudium notwendig. Das war einfach. Denn wie sich das für eine germanische Traditionstruppe gehört, war die „Artgemeinschaft“ als Verein registriert. Protokolle von Jahreshauptversammlungen waren ordentlich im Vereinsregister abgeheftet und einsehbar. Und siehe da: Dort fanden sich der Name des angeblich tadellosen Rechtschreibreformgegners – und weitere Belege für seine extreme Gesinnung.

Seine Klage gegen die taz scheiterte. Das Volksbegehren gegen die Rechtschreibreform übrigens auch. Gereon Asmuth

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