: Schüler freigesprochen
Ein Neuköllner Schüler, der wegen Körperverletzung gegen seinen Lehrer angeklagt war, wurde am Dienstag freigesprochen. Die Jugendrichterin am Amtsgericht habe festgestellt, dass der damals 15-Jährige aus Notwehr gehandelt habe, sagte der Anwalt des Jungen, Ahmed Abed, am Dienstag der taz. Der Lehrer hatte zuvor dem Jugendlichen ins Gesicht geschlagen.
Der Fall ereignete sich zwei Tage nach dem Terror-Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 auf dem Schulhof eines Neuköllner Gymnasiums. Er schlug bundesweit Wellen, da ein Video Teile des Vorfalls zeigt. Auslöser war eine Palästina-Flagge, die herumgereicht wurde, was dem Lehrer nicht passte. Der behauptete damals, er habe zuerst von dem Jungen eine Kopfnuss bekommen. Schüler widersprachen dieser Darstellung, dennoch habe die Polizei die Version des Lehrers übernommen, sagte Abed. „Auch von der Schule wurde er als Schuldiger abgestempelt.“ Die Jugendrichterin sah dagegen laut Abeb die Behauptung des Lehrers, er habe eine Kopfnuss vom Schüler bekommen, als widerlegt an – der Schüler habe somit ein Recht auf Notwehr gehabt. Dies sei eine große Erleichterung für den Jungen, so Abed, der etwa ein Jahr nach dem Vorfall die Schule gewechselt habe. Ende Januar hatte der Lehrer ebenfalls wegen Körperverletzung vor Gericht gestanden. Der Prozess gegen ihn wurde gegen eine Auflage von 800 Euro wegen „minderer Schuld“ eingestellt. (sum )
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