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Klage auf NeuauszählungNachträglicher BSW-Einzug in den Bundestag unwahrscheinlich

Mit dem amtlichen Wahlergebnis rückt das Bündnis Sahra Wagenknecht näher an die fünf Prozent. Experten rechnen jedoch nicht mit dem Einzug.

Würde gerne wieder mit ihrem Bündnis (BSW) im Bundestag sitzen: Sahra Wagenknecht Foto: Lisi Niesner/reuters

Berlin taz | Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sieht sich um den Einzug in den Bundestag gebracht. Mit 4,97 Prozent der Stimmen verpasste die Partei bei der Bundestagswahl die Fünfprozenthürde knapp. Es deute „vieles darauf hin“, dass man die Hürde doch „geknackt“ habe – so begründete das BSW seine Klage auf Neuauszählung in Karlsruhe. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stand zu Redak­tionsschluss noch aus. Der unabhängige Informationsdienst Wahlrecht.de glaubt aber nicht, dass das BSW noch im Bundestag landen wird.

Dem BSW fehlten lediglich 13.435 Stimmen. Am Mittwoch schon übermittelten die Bundesländer ihre amtlichen Wahlergebnisse an die Bundeswahlleiterin. Zählt man diese 16 Landesergebnisse zusammen, ergeben sich durchaus Unterschiede zum vorläufigen Endergebnis. So wurden etwa 7.400 gültige Stimmen mehr gezählt als kurz nach der Wahl. Diese Differenz sei aber „nicht ungewöhnlich“, sagt Matthias Cantow von Wahlrecht.de.

Für das BSW gab es im Vergleich zum vorläufigen Wahlergebnis knapp 4.300 Stimmen mehr. Cantow führt das unter anderem auf Fehler bei der Schnellmeldung zurück: Am Wahl­abend geben die Wahlvorstände ihre Ergebnisse telefonisch an die Wahlbehörde durch. Dabei könne es vorkommen, dass jemand in der Zeile verrutscht und so falsche Angaben macht. Cantow zufolge kommen solche Fehler bei Wahlen regelmäßig vor und sind über alle Parteien verteilt. Und genau diese Unregelmäßigkeiten würden im amtlichen Endergebnis korrigiert.

Neuauszählung werde nicht helfen

Das BSW hatte angeführt, dass Stimmen für es fälschlicherweise der Kleinpartei Bündnis Deutschland zugeordnet worden sein könnten. Das hält auch Cantow für möglich. Parteien, die wie das BSW auf dem Stimmzettel unten stehen, seien häufiger von Vertauschungen betroffen.

Solche auf Schnellmeldungen zurückzuführende Fehler würden jedoch korrigiert, sobald der Wahlbehörde die Ergebnisse schriftlich vorliegen. Differenzen zwischen dem vorläufigen und dem amtlichen Wahl­ergebnis gebe es außerdem durch Neuauszählungen mancher Wahlbezirke wegen Unregelmäßigkeiten in den Ergebnissen.

Unabhängig vom Ausgang der BSW-Klage glaubt Cantow nicht, dass eine komplette Neuauszählung dem BSW in den Bundestag verhelfen würde. Er geht davon aus, dass nun ein Großteil der Fehler beseitigt wurde. Im amtlichen Ergebnis könnten sich dann zwar noch immer einzelne unentdeckte Fehler finden. Allerdings nicht von der Größenordnung, dass sie mandatsrelevant seien. Und mit rund 4.300 zusätzlichen Stimmen fehlen dem BSW immer noch über 9.000 Stimmen.

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2 Kommentare

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  • Gut, dass die Millionärin ihre politische Zukunft nicht von der Wahl abhängig gemacht hat, so bleiben uns ihre Visionen von gestern erhalten.

  • Abgelehnt!



    Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.



    Gut so, wir brauchen keine weitere Putin-Partei im Parlament.