Angriff nach Antisemitismus-Vorlesung: Israel-Feindin nach Uni-Angriff vor Gericht
Eine 27-Jährige steht in Hamburg vor Gericht. Sie soll eine Frau nach einer Vorlesung zum Thema Antisemitismus an der Uni angegriffen haben.
Die Angeklagte Ayan M. soll im Mai vergangenen Jahres die damals 56-jährige Elisabeth S. nach einer öffentlichen Vorlesung über Antisemitismus-Definitionen im Hauptgebäude der Universität angegriffen haben. Die Angeklagte soll Elisabeth S. beleidigt, geschlagen und gewürgt haben. Daraufhin soll S. sich gewehrt und M. in die Hand gebissen haben. Laut Anklage hat Elisabeth S. mehrere Verletzungen davongetragen, darunter Hämatome und Würgemale. Sie wurde ärztlich behandelt. Auch ihre Brille wurde beschädigt. Der Angeklagten M. werden unter anderem Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen.
Der Gerichtssaal ist am Dienstagvormittag bis auf den letzten Platz gefüllt. Die meisten Menschen sind gekommen, um Elisabeth S. zu unterstützen, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt. S. ist Vorstandsmitglied der Deutsch-Israelischen Gesellschaft in Hamburg und Mitarbeiterin der International Christian Embassy Jerusalem (ICEJ) Deutschland. Vor Gericht trägt sie eine kleine gelbe Schleife als Anstecker an ihrer Jacke. Es ist ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern des Terroranschlags der Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel und mit den Geiseln in Gaza. Im Publikum sind auch ein paar dieser Schleifen zu sehen. Wegen der Angeklagten sind nur wenige Menschen gekommen.
Angeklagte hat auch Polizist:innen beleidigt und angegriffen
Die Angeklagte Ayan M. muss sich nicht nur wegen des mutmaßlichen Angriffs auf Elisabeth S. in der Universität vor Gericht verantworten, sondern auch wegen eines Vorfalls zwei Tage später. Laut Anklage soll M. am 10. Mai 2024 am Protestcamp „Finger weg von Rafah“ unweit der Universität teilgenommen haben, wo sie einer Polizeibeamtin mit der Faust auf den Mund geschlagen, einen anderen in die Hand gebissen und ins Gesicht gespuckt haben soll. Zudem soll sie mehrere Beamt:innen beleidigt haben, unter anderem als „scheiß rassistische Polizisten“.
Das Protestcamp bestand von Mai bis September vergangenen Jahres. Es richtete sich gegen das militärische Vorgehen Israels nach dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober. Auf Transparenten wurde unter anderem Israel Vertreibung, Besatzung und Apartheid vorgeworfen, zum Widerstand aufgerufen und eine Entwaffnung gefordert (taz berichtete).
Vor Gericht äußerte sich die Angeklagte Ayan M. am ersten Prozesstag nicht. Ihr Anwalt Adnan Aykac kündigte an, seine Mandantin werde sich im Laufe des Prozesses äußern. Er kritisierte eine „mediale Vorverurteilung“ seiner Mandantin. Außerdem kündigte er an, bei einem der nächsten Prozesstermine ein Video vorführen zu wollen. Dieses Video zeige den Vorfall an der Universität und solle beweisen, dass seine Mandantin Elisabeth S. in der Situation nicht beleidigt habe, erklärte der Verteidiger gegenüber der taz.
Als „hässliche Hexe“ beschimpft
Laut Anklage soll Ayan M. Elisabeth S. unter anderem als „hässliche Hexe“ beschimpft und ihr gedroht haben, sie ins Gesicht zu schlagen. Zwei erste Zeuginnen, die zum Prozessauftakt gehört wurden, konnten die Beleidigung jedoch nicht bestätigen. Beide hatten als Zuhörerinnen an der Vorlesung teilgenommen und anschließend die Auseinandersetzung zwischen Ayan M. und Elisabeth S. vor der Tür des Hörsaals beobachtet. Sie gaben an, die Beschimpfung von Ayan M. in dieser Situation nicht gehört zu haben beziehungsweise sich nicht daran erinnern zu können.
Beide Zeuginnen berichteten weiter, dass der Vortrag am Ende von einer Gruppe, der sie die Angeklagte zuordneten, gestört worden sei. So sei dem Vortragenden in der Fragerunde vorgeworfen worden, er rechtfertige die Tötung von Kindern. Auch bei anderen Terminen der Ringvorlesung zum Antisemitismus hatte es Störaktionen und Gegenproteste im Zusammenhang mit dem Krieg in Gaza gegeben.
Bei der Vernehmung der zweiten Zeugin fragte Verteidiger Aykic nach deren „politisch-religiöser Einstellung“. Zur Begründung zitierte er Aussagen des Nebenklagevertreters Otmar Kary, wonach dieser Mitglied im Freundeskreis Yad Vashem sei, einem Verein, der die internationale Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem unterstützt. Die Vorsitzende Richterin Winkelmann beanstandete die Frage, da sie nichts mit der Sache zu tun habe. Nebenklagevertreter Kury konnte sich nicht erklären, warum der Verteidiger in diesem Zusammenhang auf seine Person Bezug genommen habe, sagte er später in einer Verhandlungspause.
Die Nebenklägerin Elisabeth S. hat sich am ersten Prozesstag noch nicht geäußert. Ihre Aussage ist für den 8. April vorgesehen. Der Prozess wird am 25. März fortgesetzt. Der letzte Verhandlungstag ist für den 20. Mai geplant.
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