die gute nachricht: Der Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt wird ausgeweitet
![](https://taz.de/private/picture/6066698/516/1373046.jpg)
Der Bundestag stärkt kurz vor den Neuwahlen die Rechte von Frauen. Ende Januar haben SPD, Grüne und Union einen Gesetzentwurf beschlossen, der Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Recht auf Mutterschutz garantiert. Diesem Beschluss geht der jahrelange Einsatz von Betroffenen voraus. Als Natascha Sagorski eine Fehlgeburt erlitt und ihr Arzt sie am folgenden Tag wieder zur Arbeit schicken wollte, startete sie eine Petition. Über 70.000 Menschen unterzeichneten auf der Plattform des Bundestags und bei Openpetition, woraufhin sie die Unterschriften im September 2023 mit Mitstreiter:innen an Bundestagsabgeordnete übergab.
Bisher haben Schwangere erst nach dem sechsten Schwangerschaftsmonat Anspruch auf Mutterschutz. Das neue Gesetz tritt am 1. Juni 2025 in Kraft und bietet dann eine gestaffelte Lösung, die die zunehmende physische und psychische Belastung im Verlauf der Schwangerschaft berücksichtigen soll. Je nach Zeitpunkt der Fehlgeburt haben Frauen damit Anspruch auf zwei bis acht Wochen Mutterschutz. Yannik Achternbosch
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen