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Berliner MuseenGesetz zur Reform der Preußen-Stiftung auf den Weg gebracht

Die Einrichtungen des Publikumsmagnets in Berlin sollen künftig mehr Autonomie bekommen. Das Bundeskabinett hat dafür eine Vorlage verabschiedet.

Auch die Alte Nationalgalerie gehört zu den Museen und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Foto: Jürgen Ritter/imago

dpa | Die Museen und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) sollen mit einer Reform deutlich gestärkt und autonomer werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am 13.11. den Regierungsentwurf für ein neues Gesetz über Deutschlands größte und wichtigste Kultureinrichtung. Es soll an die Stelle des bisherigen Gesetzes aus dem Jahr 1957 treten.

Zu der von Bund und allen Ländern getragenen Stiftung mit rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehören neben der Staatsbibliothek Berlin und mehreren Instituten auch die Staatlichen Museen zu Berlin mit 15 Sammlungen und 4,7 Millionen Objekten an 19 Standorten – darunter sind weltweit bekannte Institutionen wie das Pergamonmuseum.

Bisher gilt die Stiftung als zu behäbig und international nicht konkurrenzfähig. Deswegen bekommt sie eine neue Struktur, mit der die einzelnen Institutionen unter anderem mehr Autonomie bekommen sollen.

Flexiblere Struktur

„Mit diesem Gesetz bereiten wir den Boden für eine umfassende Reform der größten deutschen Kultureinrichtung und stellen die Weichen für eine moderne, schlanke und flexiblere SPK“, sagte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) laut Mitteilung. Die Stiftung werde damit sehr gut für die Zukunft aufgestellt.

„Die neue Arbeit wird effizienter werden, wir können agiler arbeiten, und das wiederum wird uns besucher- und nutzerfreundlicher machen“, sagte SPK-Präsident Hermann Parzinger.

Anm. der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hatten wir ein falsches Datum für die Verabschiedung der Reform angegeben. Wir bitten das zu entschuldigen.

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