Berlins kommunale Kitas: Es muss betreut werden

Eigentlich wollte Verdi die landeseigenen Kitas ab Montag unbefristet bestreiken. Ist nicht, hat jetzt das Arbeitsgericht entschieden.

Frau mit Kinderwagen

Am Montag doch in die Kita Foto: dpa

Berlin taz/dpa | Das Arbeitsgericht Berlin hat den ab Montag geplanten unbefristeten Streik in kommunalen Kitas untersagt. Die Gewerkschaften müssten ihren Streikaufruf widerrufen, sagte der Vorsitzende Richter des Arbeitsgerichts, Peter Hansen am Freitagnachmittag nach einer mündlichen Verhandlung. Das Gericht gab damit einem Antrag des Landes Berlin statt. Die Gewerkschaft Verdi kündigte an, Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

Die Entscheidung sei eine herbe Enttäuschung, sagte Kalle Kunkel, Sprecher von Verdi, zur taz. Er hoffe, dass die nächsthöhere Instanz bereits Mitte nächster Woche über die Berufung entscheide. „Wir sind überzeugt, dass das Landesarbeitsgericht unserer Auffassung folgt.“ Der Streik, der Montag beginnen sollte, sei aber zunächst abgesagt.

Zur Begründung für seine Entscheidung verwies das Gericht am Freitag auf eine geltende Friedenspflicht. Es nannte aber auch „verbandsrechtliche Gründe“. Zwar hätten Gewerkschaften ein grundgesetzlich garantiertes Streikrecht. Allerdings habe aber auch das Land Berlin ein Recht, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu organisieren, und müsse keinen Rauswurf aus diesem Verband riskieren.

Die Gewerkschaften Verdi und GEW wollten ab Montag die landeseigenen Kitas bestreiken, die etwa ein Zehntel aller Berliner Kitas ausmachen. Sie fordern einen Tarifvertrag oder andere Vereinbarungen für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kita-Gruppen und andere Entlastungen der Beschäftigten.

Gegen den Sonderweg

Der Konflikt zwischen Senat und Gewerkschaften im Hinblick auf die kommunalen Kitas schwelt seit Längerem, schon mehrfach gab es Warnstreiks. Der Senat lehnt die geforderten Tarifverhandlungen mit Verweis auf die Mitgliedschaft Berlins in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ab: Die Hauptstadt dürfe hier keinen Sonderweg gehen, weil sonst der Ausschluss drohe.

Am Donnerstagabend hatte der Senat beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht, um den Streik untersagen zu lassen. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass der unbefristete Streik rechtswidrig sein könnte – unter anderem, weil Rechte von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigt würden.

Der Streik hätte bei weitem nicht alle der rund 2.900 Kitas in der Stadt betroffen. Lediglich knapp zehn Prozent gehören zu den sogenannten kommunalen Eigenbetrieben. Dort betreuen rund 7.000 Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte laut Bildungsverwaltung 32.000 Kinder – rund ein Fünftel aller Berliner Kita-Kinder. Die übrigen Einrichtungen werden von freien Trägern betrieben, die nicht bestreikt werden.

Verdi-Sprecher Kunkel räumte ein, die Gerichtsentscheidung habe die Gewerkschaft überrascht. „Wir können uns das nicht erklären.“ Kein einziges Problem in den Berliner Kitas werde so gelöst, sagte Kunkel zur taz. Und: „Der Senat muss endlich an den Verhandlungstisch“.

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