Schutz vor Antidemokraten

Der Bundestag berät über die Stärkung des Verfassungsgerichts

Die Ampelkoalition und die Union haben im Bundestag ihr gemeinsames Vorhaben bekräftigt, die Struktur des Verfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Nach der ersten Beratung im Parlament wurde der entsprechende Gesetzentwurf an den zuständigen Rechtsausschuss überwiesen. Noch in der Amtszeit der Ampel soll es dazu die nötige Grundgesetzänderung geben. Dafür ist eine Mehrheit von zwei Dritteln notwendig, die SPD, Grüne, FDP sowie CDU/CSU zusammen haben.

Die Struktur des Gerichts soll in die Verfassung aufgenommen werden. Dazu zählen unter anderem die Amtszeit der Rich­te­r*in­nen mit 12 Jahren, die Altersobergrenze von 68 Jahren, die Zahl der Rich­te­r*in­nen mit 16, die Zahl der Senate mit 2, der Ausschuss zur Wiederwahl sowie die Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers. Deutschlands höchstes Gericht soll so angesichts der Wahlerfolge von Parteien an den politischen Rändern vor ungewollter Einflussnahme geschützt werden. Es gehe darum, das Gericht resilienter zu machen, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). „Der Blick über unsere Staatsgrenzen zeigt: Verfassungsgerichte sind verwundbar, wenn man sie nicht schützt.“

Geändert werden soll auch die Praxis, falls sich Bundestag oder Bundesrat nicht auf eine Nachbesetzung vakanter Richterstellen einigen können. Beide Verfassungsorgane sollen weiterhin je zur Hälfte Stellen besetzen. Sollte es dabei aber mehr als drei Monate Probleme geben, könnte künftig das jeweils andere Organ übernehmen. Der AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka sagte, der Vorschlag werde ins Leere laufen, weil seine Partei perspektivisch auch im Bundesrat vertreten sein werde. „Wir werden bald mit am Tisch sitzen.“ (rtr)

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