Medienkunsthaus wird entnazifiziert

Ein historisches Gutachten bestätigt, dass Edith Ruß, die Stifterin des Oldenburger Hauses für Medienkunst, Nationalsozialistin war. Das war lange geleugnet worden, nicht nur von ihr selbst

Trägt den Namen der Stifterin – fragt sich, wie lange noch: Edith-Ruß-Haus Foto: Edith-Russ-Haus

Von Alexander Diehl

Und sie bewegen sich doch: Das Oldenburger Haus für Medienkunst soll einen neuen Namen bekommen – weil die Gründerin und Patin entgegen wiederholter Beteuerungen eben doch Nazi war. „Oberbürgermeister Jürgen Krogmann plädiert dafür, das Edith-Russ-Haus für Medienkunst umzubenennen.“ Das gab die Stadt Oldenburg am vergangenen Donnerstag bekannt. „Aus meiner Sicht“, zitiert die Mitteilung den Sozialdemokraten, der als Dezernent auch die Kultur mitverantwortet, „ist es für eine städtische Kultureinrichtung nicht mehr tragbar, den Namen Edith Ruß im Titel zu verwenden.“

Das ist keine Lappalie. Das „Edith-Russ-Haus für Medienkunst“ öffnete im Jahr 2000, zu einem Zeitpunkt also, da man­che:r Kri­ti­ke­r:in laut darüber nachdachte, ob solche als flüchtig wahrgenommene Kunst noch an einem physisch aufzusuchenden Ort ausgestellt werden darf – und nicht vielmehr ins Netz gehört. Manchmal wird es mit dem international weniger verbreitetem „ß“ geschrieben. International aber ist die Geltung, die es der Stadt als Kunststandort beschert –eine vielleicht etwas spezifische Geltung, aber immerhin. Vielleicht waren das allzu spezielle Sorgen, vielleicht mochte auch einfach niemand einer geschenkten Kunsthalle ins sprichwörtliche Maul schauen?

„Das Haus wurde durch eine Schenkung von Edith Ruß (1919–1993) ermöglicht, die Journalistin, Pädagogin und private Kunstsammlerin war“, so formuliert es das Haus selbst. Demnach wollte die Spenderin ihre Heimatstadt bereichern durch eine Einrichtung, die einen „würdigen Übergang in das Jahr 2000“ symbolisieren sollte, während seine eigene Gestaltung an die Bauhaus-Architektur anknüpfen sollte – an ein Kapitel deutscher Geschichte also, das gern als unschuldig verstanden wird, ehe dann diese Nazis gekommen seien und diese schlimmen zwölf Jahre.

„Edith Russ trat am 1. Januar 1941 der NSDAP bei“: So steht es nun prominent in dem Gutachten, das die Oldenburger His­tor­i­ke­r:in­nen Mareike Witkowski und Joachim Tautz soeben im Auftrag der Stadt fertiggestellt haben – nachdem die taz auf die Systemverstrickungen der früheren Lehrerin und Journalistin hingewiesen hatte. Dass die Parteimitgliedschaft eindeutig feststeht, ist bedeutsam, denn Ruß hatte sie stets verneint, auch im Zuge ihres Entnazifizierungsverfahrens.

„Politische Ämter innerhalb der Partei oder anderer NS-Organisationen übte sie nicht aus“, heißt es in dem Gutachten weiter. „Seit 1939 hat sie für unterschiedliche Zeitungen gearbeitet, darunter auch solche, die von der NSDAP herausgegeben wurden.“ In Ruß’Artikeln „findet sich Gedankengut, das sich als völkisch und nationalistisch einordnen lässt“, schreiben Witkowski und Tautz. „Antisemitische oder rassistische Aussagen tätigt sie in ihren Beiträgen nicht.“

Unter den Bedingungen des NS war rechtmäßig ausgeübter Journalismus immer auch einer, der das System stützte (siehe ­Kasten). Die journalistische Tätigkeit der Oldenburger Mäzenin, so die Historiker:innen, „lässt sich als ein Beitrag zur Normalisierung und Stabilisierung des NS-Regimes charakterisieren – wenn auch auf einer untergeordneten Ebene“.

Das ist eine ganz andere Aussage, als sie sich in der Biografie Edith Ruß’findet, die etwa gleichzeitig mit der Eröffnung des Kunsthauses herausgebracht worden war – verfasst von der heutigen Leiterin des Oldenburger Kulturbüros. Über die Nicht-Mitgliedschaft in der Nazipartei hinaus wird Ruß darin attestiert, sie habe sich ihre Unabhängigkeit bewahrt. Nun heißt es, dafür, das sie je Selbstkritik geübt oder ihre Vergangenheit aufgearbeitet habe, fänden sich „in den Quellen keine Hinweise“.

Am 1. Januar 1934 trat das Schriftleitergesetz in Kraft – „das entscheidende Instrument nationalsozialistischer Medienkontrolle“, so die Bundeszentrale für Politische Bildung. Zu diesem Zeitpunkt sei die „Gleichschaltung“ der deutschen Medienlandschaft aber längst im Gange gewesen.

NS-Propagandaminister Joseph Goebbels hatte im April 1933 erklärt, zur Politik des neuen Regimes müsse man sich „mit einem klaren Ja oder einem klaren Nein bekennen“. Und: „Die geistigen Kräfte des deutschen Journalismus, die sich zu einem Ja verpflichten, können der wärmsten ideellen und materiellen Unterstützung der Regierung gewiss sein.“

Das Schriftleitergesetz – „Schriftleiter“ war der systemkonform eingedeutschte „Redakteur“ – regelte unter anderem, wer den Beruf ausüben durfte: Journalist:innen mussten die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen (§ 5) und einen „Ariernachweis“ vorlegen (§ 6). Die nun auch vorgeschriebene Mitgliedschaft in der Reichspressekammer (§ 8) wiederum konnte verweigert werden: Wer politisch nicht fügsam war, bekam so keine Arbeit mehr in den noch zugelassenen Medien.

Zur Loyalität gegenüber dem NS-Regime verpflichtete das Gesetz den Berufsstand ganz ausdrücklich: Journalist:innen gingen einer „öffentlichen Aufgabe“ nach (§ 1), die konkret definiert wurde (§ 14): Sie sollten aus der Berichterstattung „fernhalten“, was die „Kraft des deutschen Volkes“ oder den „Gemeinschaftswillen“ schwächte.

Oldenburgs OB Krogmann teilte mit: „In Gesprächen mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Sponsoren und Kooperationspartnern ist eine spürbare Distanz und der Wunsch nach einer Namensänderung für das Ausstellungshaus deutlich geworden.“ Den Ratsgremien wolle er nun den Verzicht auf die Nennung von Edith Ruß im Titel des Hauses vorschlagen. Stadtsprecher Stephan Onnen betont gegenüber der taz besonders den „Vertrauensbruch“, weil Ruß bis zuletzt an der Lüge festgehalten hatte, kein NSDAP-Mitglied gewesen zu sein. Aber er erwähnt auch die zunehmende Belastung für die Arbeit des Medienkunst-Hauses durch den Namen.

„Uns ist es sehr wichtig, dass die Zeit von Edith Ruß im Nationalsozialismus jetzt wissenschaftlich aufgearbeitet wurde“, sagte Marcel Schwierin, Co-Leiter des Medienkunsthauses, am Donnerstag zur taz. Man begrüße „nachdrücklich“ den Vorstoß des Oberbürgermeisters, „den Namen von Edith Ruß aus dem Namen der Institution herauszunehmen“.

Vorgestellt wurde das Gutachten zunächst am 17. September im Kulturausschuss, dann erhielten es die Fraktionen und Gruppen im Rat. Stiftungsrechtliche Fragen sollen wiederum in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses erörtert werden, und irgendwann ist eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung und Diskussion des Gutachtens geplant. Von Interesse könnte da auch der Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Oberbürgermeisters“ sein, wenn jetzt am Montagabend ab 18 Uhr der Rat zusammentritt.