Nationales Luftreinhalteprogramm: Kein Plan für saubere Luft

Die Bundesregierung muss ihr Programm für gesündere Luft nachschärfen. Ein Erfolg für die Umwelthilfe, die geklagt hatte. Der Bund will sich wehren.

Eine Luftqualität-Messstation an der Bundesstrasse B 223 in der Oberhausener Innenstadt

Die Luft in Deutschen Landen und Städten muss besser werden Foto: Rupert Oberhäuser/imago

BERLIN rtr | Die Bundesregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm nachbessern. Dieses entspreche nicht den EU-Vorgaben, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Dienstag. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Umweltorganisation Client Earth.

Die Regierung habe das Programm mit veralteten Daten unterlegt, bemängelten die Richter. So müsse etwa der Stopp der Kaufprämien für E-Autos, die Änderungen an der EU-Abgasrichtlinie Euro 7 sowie die weitere Genehmigung für Holzpellet-Heizungen berücksichtigt werden – diese Änderungen erhöhen den Ausstoß von Schadstoffen. „Ausgehend von diesen Prognosefehlern ist die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung des Luftreinhalteprogramms verpflichtet“, so das Gericht.

Jürgen Resch, DUH-Geschäftsführer

„Das ist ein großer Tag für saubere Luft in Deutschland“

Das Umweltministerium wollte daraus allerdings keine Pflicht zu verschärften Vorgaben zur Luftqualität herauslesen. „Eine Nichteinhaltung der europäischen Reduktionspflichten wurde nicht festgestellt und zusätzliche Maßnahmen wurden ebenfalls nicht verlangt“, erklärte eine Sprecherin. Das Gericht ließ eine Berufung vor dem Bundesverwaltungsgericht zu.

DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch widersprach: Die Auflistung der Mängel und Unsicherheiten in den Prognosen, zu denen auch der für 2030 angepeilte Kohleausstieg gehört, zwinge die Regierung zu Nachschärfungen. „Das ist ein großer Tag für saubere Luft in Deutschland“, sagte Resch. Erstmals sei die Regierung für ihre zu schwachen Maßnahmen verurteilt worden. „Die Versprechungen sind Schall und Rauch“. Resch forderte erneut ein Tempolimit, um die Emissionen zu begrenzen.

Feinstaub aus Industrie, Pkw-Kraftstoff und Reifenabrieb

Die EU-Richtlinie verlangt von den Staaten konkrete Vorgaben für einen geringeren Ausstoß an Schadstoffen. Dabei geht es um Ammoniak, Schwefel- und Stickoxide sowie Feinstaub. Die Richtlinie sieht für jeden Schadstoff prozentuale Reduzierungen bis 2030 im Vergleich zu 2005 vor. Allein durch Feinstaub starben laut Europäischer Umweltagentur (EEA) 2021 in Deutschland rund 68.000 Menschen vorzeitig.

Feinstaub entsteht durch Industrieprozesse, aber auch durch Diesel- und Benzin-Pkw sowie Reifenabrieb. Die Richtlinie hatte Deutschland verpflichtet, alle vier Jahre Luftreinhalte-Pläne zu erarbeiten, um die Schadstoffe gemäß der EU-Vorgaben zu reduzieren. Bereits gegen den Plan von 2019 hatte die DUH geklagt, da er unzureichend sei. Ein zweiter Plan wurde erst im Mai von der Regierung vorgelegt.

Zurückgewiesen hat das Gericht Forderungen der DUH, nach denen die Regierung einen Reduktionspfad von 2025 bis 2029 mit stetig verschärften Grenzwerten vorlegen müsse.

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