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Käuflicher SexMehr gemeldete Prostituierte

2023 stieg die Zahl der angemeldeten Prostituierten um acht Prozent. Das ist weiter deutlich unter dem Niveau vor der Coronapandemie.

Stiefel einer Prostituierten: die Zahl der Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe blieb unverändert zum Vorjahr Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Berlin taz | Vergangenes Jahr stieg die Zahl der gemeldeten Prostituierten um acht Prozent auf rund 30.600 an. Das teilte das Statistische Bundesamt am Freitag in Wiesbaden mit. Die Zahl blieb weiter deutlich unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie. Im Jahr 2019 war mit 40.400 der höchste Stand an Prostituierten angemeldet.

Die sogenannte Prostitutuiertenschutzstatistik wurde 2017 zum ersten Mal vom statistischen Bundesamt erstellt. Im selben Jahr war das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Seitdem besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht für alle in der Prostitution Tätigen und eine Erlaubnispflicht für Bordelle. Nicht gemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst.

Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums sagte auf Anfrage der taz: „Aufgrund der Corona-Pandemie waren sowohl die Ausübung der Prostitutionstätigkeit als auch der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes in den Jahren 2020 und 2021 teilweise erschwert beziehungsweise untersagt“. Erst Mitte 2022 seien die Beschränkungen gänzlich aufgehoben worden, was ein Grund für die Zunahme der Anmeldungen im letzten Jahr gewesen sein könnte.

Der mit Abstand größte Teil der Prostituierten hatte keine deutsche Staatsangehörigkeit: 82 Prozent. Die meisten Prostituierten verfügten wie auch in den vergangenen Jahren über einen rumänischen Pass, dahinter lagen die bulgarische und die spanische Nationalität. 75 Prozent der Prostituierten waren zwischen 21 und 44 Jahre alt. Vier Prozent waren zwischen 18 und 20 Jahren alt. Die Zahl der Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe betrug 2300 und blieb damit unverändert zum Vorjahr.

Zahlen sagen wenig über die Realität aus

Die Statistik ergibt sich aus den Anmeldungen der Prostituierten bei zuständigen Behörden in den Bundesländern und Kommunen, wie zum Beispiel den Sozial- oder Gesundheitsämtern. Sie lässt keine Aussagen über die Dunkelziffer an Personen zu, die in der Prostitution tätig sind.

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1 Kommentar

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  • Wie so viele Gesetze mit kreativen Namen gilt auch für das sogenannte "Prostituiertenschutzgesetz", dass es ein Etikettenschwindel ist. Die nun veröffentlichte Statistik beweist das eindrucksvoll. Das Gesetz schützt (wenn überhaupt) nur eine ganz kleine Minderheit der Prostituierten in Deutschland, weil die Dunkelziffer im Allgemeinen enorm hoch geschätzt wird - mindestens 10 mal höher.

    Dieses Gesetz ist für die Tonne, weil vollkommen unwirksam. Und selbst die registrierten Betroffenen schützt es nicht vor der Prostitution an sich, sondern allenfalls vor einigen der diversen negativen Begleiterscheinungen.