Frankfurter Rechtsterrorismus-Prozess: Angeklagter auf freiem Fuß

Der wegen Waffenbesitzes und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagte Marcel L. ist frei. Die Ermittlungen dauern an.

Polizeiwagen und Polizisten auf einer Strasse.

Polizeieinsatz in Bergen-Enkheim, bei dem die Handgranate beim Angeklagten gefunden wurde Foto: Sebastian Gollnow/picture alliance

FRANKFURT/MAIN taz | Der Angeklagte Marcel L. im Frankfurter Rechtsterrorismus-Prozess ist wieder auf freiem Fuß. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bestätigte der taz, dass der Haftbefehl gegen den Angeklagten durch das Landgericht Frankfurt am Main aufgehoben worden ist. Eine Begründung wurde nicht genannt. Die Ermittlungen gegen ihn und weitere Beschuldigte dauerten an.

Der 27-Jährige saß seit mehr als einem Jahr in Haft, weil ihm die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz vorgeworfen hatte. Die Polizei hatte in der vergangenen Woche ein Munitionslager des 27-Jährigen in einem Waldstück bei Bad Vilbel kontrolliert gesprengt, nachdem dieser im Prozess den Besitz von Waffendepots gestanden hatte.

Im April 2023 hatte die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten in Frankfurt Bergen-Enkheim sowie auf einem seiner Familie gehörenden Gartengrundstück im Frankfurter Süden mehrere zündfähige Granaten, Schusswaffen sowie Munition gefunden. Darunter befand sich auch eine Splitterbombe, die an einer Nylonschnur unter der Zimmerdecke des Angeklagten aufgehängt war, sowie eine Sprengbombe mit 68 Kilogramm Wirkladung, die er in Bergen-Enkheim vergraben hatte.

Keine Hinweise auf weitere Verstecke

Diese Bomben und Waffen soll er illegal aus stillgelegten Munitionsdepots, vor allem aus dem ehemaligen Munitionsdepot der Wehrmacht in Münster (Hessen), beschafft, ausgegraben und repariert haben.

Der 27-Jährige soll diese unter anderem aus „Sammelleidenschaft“ angeschafft und unter seinem Klarnamen illegal im Internet verkauft haben. Offenbar plante er aber auch für einen nicht näher definierten „Tag X“, an dem er Jüd:innen, Muslim:innen, Grüne, Linke und Angehörige der LGBTQ-Community mit Bomben ermorden wollte. Der Angeklagte soll unter seinem Namen auch eine Internetseite betrieben und illegale Waffen verkauft haben.

Derzeit gebe es keine Hinweise auf weitere Munitionsverstecke des Beschuldigten, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag der taz mit. Die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten läuft vor dem Landgericht Frankfurt und ist bislang auf zehn Verhandlungstage bis Ende Juni terminiert.

Bei den Durchsuchungen hatte die Polizei im vergangenen Jahr zwei weitere Verdächtige vorübergehend festgenommen, die am Transport einer Bombe beteiligt gewesen sein sollen. Dabei handelt es sich auch um einen 22-jährigen und einen 20-jährigen Frankfurter. Die Verfahren gegen sie sind von dem gegen Marcel L. abgetrennt worden und laufen noch. (mit afp)

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.

Ihren Kommentar hier eingeben