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Verletzt die Ampelkoalition Abgeordnetenrechte?
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, um die Abstimmung zum Klimaschutzgesetz zu verhindern. Die Ampel habe eine Woche vor der Abstimmung eine weitreichende Änderung des Gesetzentwurfs eingebracht und auch Klimaziele bis 2040 benannt. Um seine Rechte als Abgeordneter zu wahren, reichte Heilmann in Karlsruhe eine Organklage und einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein: Die Bedeutung dieser Änderung habe er nicht ausreichend prüfen können.
Richtig ist:
Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag Heilmanns am Donnerstagabend in einem kryptischen Beschluss abgelehnt. Schon der Hauptantrag Heilmanns, die Organklage, sei unzulässig. Warum der Hauptantrag unzulässig sei, sagte das Gericht nicht. Damit konnte aber zumindest die Abstimmung über das Klimaschutzgesetz am Freitag stattfinden. Die Verwässerung der Sektorziele, insbesondere für den Verkehr, wurde mit den Stimmen der Ampelkoalition angenommen.
Immer wieder ändert die Ampelkoalition ihre Gesetzentwürfe kurz vor der Abstimmung. Selbst bei weitreichenden Korrekturen lässt die Regierungsmehrheit dann keine neue Expertenanhörung zu. Vielmehr wird wenige Tage später im Bundestag abgestimmt. Die Ampel hat offensichtlich Angst, dass ihre interne Einigung nicht lange halten könnte. Solche Last-minute-Änderungen gab es schon immer, bei der Ampel haben sie aber wohl zugenommen. Statistiken gibt es freilich nicht.
Gleichzeitig denkt das Bundesverfassungsgericht darüber nach, seine Anforderungen an ordnungsgemäße Parlamentsverfahren zu verschärfen, um eine ausreichende parlamentarische und gesellschaftliche Debatte sicherzustellen. Der Abgeordnete Heilmann konnte deshalb im Juli 2023 eine Verschiebung der Abstimmung über das umstrittene Heizungsgesetz erreichen. Das Bundesverfassungsgericht will seine endgültigen Maßstäbe aber erst im Hauptsacheverfahren zum Heizungsgesetz festlegen.
Christian Rath
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