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die gute nachrichtDie ersten EU-Länder erkennen Femizid als Straftatbestand an

Grafik: Johanna Hartmann, Anna Eschenbacher, Francesca Morini. Quelle: Gesetze der Länder.Fotos: Pexels, Roberto Almeida Aveledo/ZUMA Wire/imago, Alain Pitton/NurPhoto/imago

Unter dem Motto „Ni Una Menos“, auf Deutsch: „Nicht eine weniger“, versammelten sich in Lateinamerika Hunderttausende auf der Straße. Als Reaktion auf die Zunahme von Gewalt gegen Frauen, mit oftmals tödlichem Ende, forderten die Ak­ti­vis­t:in­nen ein schärferes Vorgehen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Viele lateinamerikanische Länder verschärften bereits in den 2010er Jahren ihre Gesetzgebung. Einige Jahre später folgten auch erste Regierungen in Europa: 2021 führte Zypern den Femizid als eigenen Straftatbestand ein, 2022 kam Malta dazu.

Durch diese Gesetzesänderungen kann tödliche Gewalt gegen Frauen statistisch besser erfasst und quantifiziert werden. Die Fälle werden nicht, wie in Deutschland, als Mord oder Totschlag behandelt, sondern eigenständig kategorisiert. Zudem kann sich der geschlechtsspezifische Aspekt der Gewalt strafverschärfend auswirken. Im März 2024 folgte mit Kroatien das dritte EU-Land. Tätern drohen dort bei einem Femizid bis zu vierzig Jahre Haft. Yannik Achternbosch

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