Kein extra Geld für Klimaschutz

Ein vom schwarz-roten Senat beauftragtes Gutachten beerdigt das geplante milliardenschwere Klimasondervermögen

Klimaschutzmaßnahmen wie energetische Gebäudesanierung können nun doch nicht über das Sondervermögen finanziert werden Foto: Foto:Michael Gottschalk

Von Rainer Rutz

Das vom schwarz-roten Senat geplante „Sondervermögen Klimaschutz“ ist so gut wie tot. Das ergibt sich nach taz-Informationen aus einem Rechtsgutachten, das der Senat im Dezember in Auftrag gegeben hatte und das nun vorliegt.

Kredite in Höhe von 5, in einem weiteren Schritt bis 10 Milliarden Euro wollte Schwarz-Rot aufnehmen, um „einen neuen Schub“ in den Klimaschutz zu bringen. Laut Berliner Morgenpost kommen die Gut­ach­te­r:in­nen der beauftragten Anwaltskanzlei jedoch zu dem Schluss, dass die geplante Konstruktion „nicht zulässig“ sei.

„Das ist eine sehr schlechte Nachricht“, zeigt sich der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion enttäuscht. Linda Vierecke, Umwelt- und Klimaschutzexpertin der SPD-Fraktion, hält das negative Urteil des Gutachtens gar für „eine Katastrophe“. Allerdings eine mit Ansage: „Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 haben wir das bereits fast erwartet.“

Die Rich­te­r:in­nen in Karlsruhe hatten mit Blick auf ein Sondervermögen des Bundes das Prinzip vorgegeben, dass staatlicherseits geliehenes Geld nicht über Jahre auf Reserve zurückgehalten werden darf. Vielmehr müssten die Summen Jahr für Jahr neu begründet und verplant werden. Ein Prinzip, das das Berliner Sondervermögen laut Gutachten verletzt.

Fachleute verweisen seit Längerem darauf, dass die verfassungsrechtliche Fessel der sogenannten Jährigkeit beim auf viele Jahre angelegten Kampf gegen die Klimakrise praktisch kaum zu lösen ist. Ob umfassende energetische Gebäudesanierung, Wärme- oder Verkehrswende: Das alles sind Daueraufgaben.

Für Steffen Zillich von der Linksfraktion zeigt das voraussichtliche Scheitern des Klimasondervermögens vor allem eines: „Dieses ganze Desaster jetzt hätte es nicht gebraucht, wenn wir die Abschaffung der für Bund und Länder geltenden Schuldenbremse bereits durchgesetzt hätten.“ Hier sollte der Senat endlich „initiativ tätig werden“.

Auch Grünen-Fraktionschef Werner Graf verweist darauf, „dass die Schuldenbremse eine echte Zukunftsbremse ist, die die nötigen Investitionen in die sozial-ökologischen Transformation der Gesellschaft verhindert“. Berlin müsse sich im Bundesrat und darüber hinaus endlich für eine Änderung der Schuldenregeln einsetzen. Nicht zuletzt Kai Wegner sei in der Pflicht, darüber „in die Diskussion mit der Bundes-CDU zu gehen“. Die nämlich hat nicht nur das Urteil des Bundesverfassungsgerichts herbeigeführt, sondern verweigert sich einer Lockerung oder gar Abschaffung der Schuldenbremse.

Am Mittwoch will sich der für Haushaltsfragen zuständige Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses mit dem Gutachten und den Folgen daraus beschäftigen. Der CDU-Abgeordnete Freymark sagt, die geplanten Klimaschutzprojekte seien unverzichtbar und müssten daher zwingend über andere Wege finanziert werden. Alles andere als eine leichte Aufgabe, schließlich ist der Haushalt bereits verabschiedet und für den nächsten stehen die Zeichen eher auf Kürzungen in Miliardenhöhe.

Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit könnte darin bestehen, dass Berlin die einzelnen Klimaschutzprojekte über Landesunternehmen realisieren lässt, die dafür – unter Umgehung der Schuldenbremse – Kredite aufnehmen. Die SPD-Abgeordnete Linda Vierecke hält das für sinnvoll. Auch Grüne und Linke gehen da mit.