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Klage für SolarmoduleUmwelthilfe für Balkon-Solar

Laut der Deutschen Umwelthilfe behindern Vermieter ihre Mieter beim Einsatz von Photovoltaik. Eine Musterklage der DUH soll Abhilfe schaffen.

Blumen und Solarenergie: So schön kann ein Balkon sein Foto: Stefan Sauer/dpa

Freiburg taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht mit einer zweiten Musterklage gegen eine Blockade von Balkon-Solarmodulen vor. In einem ersten Fall im vergangenen Sommer hatten eine Kieler Vermieterin und ihre Hausverwaltung eingelenkt, als sie sich mit der Klage der DUH konfrontiert sahen.

Im neuerlichen Fall geht es um einen Mieter in Berlin, dessen Wohnungsgenossenschaft im ersten Schritt Steckersolargeräte pauschal ablehnte. Nach „intensiver Überzeugungsarbeit“ habe die Genossenschaft zwar grundsätzlich zugestimmt, nun aber „absurde Bedingungen“ gestellt, zitiert die DUH den Mieter, den sie nur mit Vornamen Marcel benennt. Zu den Auflagen hätten eine Freigabeerklärung durch die Feuerwehr und die Prüfung der gesamten Elektroinstallation gehört.

Mit solchen „unangemessenen Hürden“ werde noch immer vielen Mietern die Möglichkeit verbaut, eigenen Solarstrom vom Balkon zu nutzen, sagte am Montag Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Rund ein Drittel aller Balkonkraftwerke werde abgelehnt

Rund ein Drittel aller Versuche von Mietern, die Stromrechnung mit eigenen Modulen am Balkon ein wenig zu senken, werde von den Vermietern noch immer mit oft fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Diese Quote sei bei privaten Vermietern und im genossenschaftlichen Wohnungsbau ähnlich.

Die DUH erhofft sich von der Klage mehr Klarheit darüber, welche sachlichen Gründe ein Wohnungseigentümer gegenüber einem Mieter geltend machen darf und welche nicht. Im konkreten Fall sei „die Ermessensgrenze überschritten“, sagte der Hamburger Rechtsanwalt Dirk Legler, der die Klage vor dem Amtsgericht Köpenick führt. Die DUH fordert die Bundesregierung zugleich auf, einen Kriterienkatalog zu definieren, welche Anforderungen Vermieter stellen dürfen.

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6 Kommentare

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  • Was man hier so lesen muss...



    "Viele dieser Anlagen kommen aus China mit abenteuerlichen Elektronikkonfigurationen."

    Natürlich, lass uns für alle Geräte aus China ab 600 Watt, die auch eine Zertifizierung in Deutschland durchgelaufen sind, die gesamte Elektrik der Wohnungen überprüfen.

    Für jeden Wasserkocher, welche selten unter 1000 Watt hat, und viele andere Geräte sollte das gemacht werden.

    Was ist los mit euch?

  • Klar müssen Sicherheit und Vorschriften beachtet werden. Dafür steht letztendlich der Vermieter in der Verantwortung. Dass verantwortungsvolle Vermieter hier genau hinschauen ist nur verständlich.

  • "...Prüfung der gesamten Elektroinstallation..."



    Natürlich müssen die Installationen geprüft werden, viele dieser Anlagen kommen aus China mit abenteuerlichen Elektronikkonfigurationen.



    Auch die teilweise dilettantische Montage der Paneele am Balkon kann so nicht



    weitergehen.

    • @thomys:

      Der Vermieter haftet für Schäden die vom Haus ausgehen. Wenn die Ampel meint, der Mieter haftet zukünftig, dann soll und muss er halt, gegen Nachweis, entsprechend versichert sein.

    • @thomys:

      Das ist alles richtig. Nur wollen ein paar wenige dies nicht einsehen.

  • Viel wichtiger wäre es, dass diese Koma-Ampel endlich das Gesetz zur Balkonsolar beschließt, welches sie schon im Dezember 2023 zugesagt haben, damit endlich auch 800W erlaubt sind.



    Und in diesem können sie auch gleich festlegen ob es überhaupt der Zustimmung eines Vermieters bedarf, wenn man sich eine montiert.