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Rundfunkbeitrag soll steigen

Zuständige Kommission empfiehlt einen Zuschlag von 58 Cent. Die Rundfunkanstalten hofften auf mehr

Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) hat am vergangenen Freitag ihren 24. Bericht an die Länder abgegeben. Zur bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird darin eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags für ARD, ZDF und Deutschlandradio von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro vorgeschlagen. Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. 1. 2025 und endet am 31. 12. 2028.

Damit bleibt die KEF deutlich unter dem von den Rundfunkanstalten angemeldeten Finanzierungsbedarf. Die vorgeschlagene Erhöhung um 58 Cent entspricht einer Steigerung von 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit weit unter den aktuellen Preissteigerungsraten. Dieser Beitragsvorschlag für die Jahre 2025 bis 2028 bedeutet für die ARD-Landesrundfunkanstalten gewaltige Herausforderungen und kann aus Sicht der ARD die Finanzierung den gesamten Umfang der anstehenden Zukunftsaufgaben nicht sicherstellen.

Die Entscheidung über die Höhe des Beitrags liegt nun bei den 16 Landesparlamenten der Bundesländer. Das dreistufige Verfahren zur Beitragsfestlegung sichert die Unabhängigkeit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und damit die Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags. Hauptfinanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist der Rundfunkbeitrag. Die ARD vertraut auf das bewährte, verfassungsgemäße Verfahren zur Festlegung des Rundfunkbeitrags.

Am Samstag sagte der sachsen-anhaltische Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) der Bild-Zeitung, dass er davon ausgeht, dass die empfohlene Anhebung des monatlichen ­Rundfunkbeitrags um 58 Cent im Parlament des Bundeslandes keine Mehrheit findet. „Im Landtag von Sachsen-Anhalt sehe ich dafür keine Mehrheit“, sagte er und ergänzt, eine solche Erhöhung zum nächsten Jahr sei der Bevölkerung nicht vermittelbar. Beitragsänderungen müssen von den Länderparlamenten gebilligt werden. Von den KEF-Empfehlungen können sie dabei einzig in Ausnahmefällen abweichen.

Mehrere Ministerpräsidenten und Bundesländer hatten sich bereits in den vergangenen Monaten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Bereits vor der aktuellen Beitragsperiode hatte Sachsen-Anhalt der Beitragserhöhung nicht zugestimmt. Im Sommer 2021 wurde der Rundfunkbeitrag auf Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf 18,36 Euro erhöht. (dpa)

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