: Soll die Politik das Volk befragen dürfen?
Volksentscheide, aber vom Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht: Diesen Vorschlag hat vor Kurzem die SPD-Fraktion lanciert. Unsere beiden Autoren bewerten das sehr unterschiedlich
Geht es nach dem Willen der SPD-Fraktion, dann sollen Volksentscheide in Berlin künftig auch „von oben“, konkret: vom Abgeordnetenhaus angestoßen werden können.
Bislang wird ein Volksentscheid grundsätzlich „von unten“ initiiert, nach einem mehrstufigen Volksbegehren und umfangreichen Unterschriftensammlungen. Der SPD geht es mit dem zusätzlichen Instrument eines vom Parlament ausgehenden Volksentscheids darum, den Berliner:innen „mehr Mitsprache und echte Entscheidungen zu ermöglichen“.
Um das Instrument einzuführen, braucht es, so die SPD, keine Verfassungsänderung. Laut einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes, auf das sich die SPD bezieht, reicht für eine „konsultative Volksbefragung“ ein mit einfacher Mehrheit beschließbares Gesetz. Eine Volksbefragung ist indes etwas anderes als ein Volksentscheid, nämlich komplett unverbindlich.
Erstmals könnte eine solche Befragung die Randbebauung des Tempelhofer Feldes betreffen. SPD und CDU drängen seit Langem darauf, das 2014 per erfolgreichem Volksentscheid angenommene Gesetz zum Erhalt des ehemaligen Flugfeldes erneut zur Abstimmung zu stellen. (taz)
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