„Prüft ein AfD-Verbotsverfahren!“

Die Diskussion um ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist entbrannt. Würden sich 37 Abgeordnete zusammentun, könnten sie das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung setzen. Die taz hat sich umgehört: Mehr Abgeordnete wollen ein solches Verfahren zumindest prüfen

Aydan Özoğuz, SPD, HH: „Die AfD ist eine rassistische, menschenverachtende Partei. Daher befürworte ich die genaue Prüfung eines Verbotsverfahrens. Das ist bisher nicht hinreichend passiert. Das Instrument ist aus guten Gründen im Grundgesetz verankert. Ein Verbotsverfahren alleine wird aber nicht die Lösung sein.“ 

Von Konrad Litschko
und Sabine am Orde

Seitdem bekannt wurde, dass sich AfDler­ mit anderen Rechtsextremisten in einem Hotel nahe Potsdam getroffen haben, um Pläne einer massenhaften Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland zu diskutieren, ist die Frage wieder voll entbrannt: Wie bekämpft man die AfD am besten? Es wird demonstriert und die Frage nach einem Verbotsverfahren heftig debattiert. Ein solches Verfahren könnten der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf den Weg bringen. Die Hürden für einen Erfolg von Parteiverbotsverfahrens aber sind hoch. Entsprechend groß ist die Sorge, das Ganze könnte danebengehen.

Drei Organe Ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen können die drei Verfassungsorgane: Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat.

Der Antrag Über den Antrag entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zweidrittelmehrheit der acht Rich­ter*in­nen. Die Prüfung würde vermutlich Jahre dauern. (taz)

Nun aber formieren sich im Bundestag Abgeordnete aller demokratischen Fraktionen, die zumindest prüfen wollen, wie groß die Erfolgsaussicht eines Verbotsantrags wäre. Und manche sind bereits entschieden, dass ein Weg nach Karlsruhe richtig wäre. Fünf Prozent der Bundestagsabgeordneten reichen aus, um das Thema im Bundestag auf die Tagesordnung zu setzen – das sind 37 Abgeordnete. Sie könnten beantragen, dass die Bundesregierung die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens prüfen soll. Oder dass der Bundestag einen Antrag auf Verbot beschließt. Sie müssten dann in einem zweiten Schritt die Mehrheit der Abgeordneten für ihr Anliegen gewinnen.

Tim Wagner, FDP, TH: „Ich habe Sympathie für ein Verbot der AfD. Die Partei ist bei uns in Thüringen vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Wir alle merken, wie gefährlich sie ist. Jedoch muss dieses Verfahren auch Aussicht auf Erfolg haben.“

Die taz hat sich im Parlament umgehört: Die notwendige Zahl an Abgeordneten, um das Vorhaben anzuschieben, wäre beisammen. 49 Par­la­men­ta­rie­r*in­nen sind der Ansicht, dass zumindest geprüft werden soll, ob ein Antrag auf ein AfD-Verbot wirklich aussichtsreich wäre. Bei SPD, Grünen und Linken ist diese Meinung verbreiteter als bei Union und FDP. Bei den Abgeordneten aus den ostdeutschen Bundesländern ist sie – anteilig betrachtet – häufiger zu finden als bei denen aus westdeutschen, bei Par­la­men­ta­rie­r*in­nen aus Familien mit Migrationsgeschichte zahlreicher anzutreffen als bei denen ohne.

Kassem Taher Saleh: Grüne, SN: „Die AfD ist in Sachsen als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Prüfung eines Verbotsverfahrens ist auch eine aktive Forderung der Mitte der Gesellschaft, die derzeit täglich demonstriert.“ 

Ob sie sich alle fraktionsübergreifend hinter einem gemeinsamen Antrag versammeln werden, ist aus vielen Gründen ungewiss. Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz aus Sachsen sucht seit Längerem Mit­strei­te­r*in­nen für einen Antrag im Bundestag. Wie viele er bereits gefunden hat, will er noch nicht sagen.

Susanne Hennig-Wellsow, Linke, TH: „Die AfD verletzt permanent das Gebot der Menschenwürde und damit einen Grundpfeiler unserer freiheitlichen-demokratischen Grundordnung. Der Staat hat die Pflicht, dagegen vorzu­gehen.“

Stefan Seidler, SSW, SH: „Zu meinem nordischen Demokratieverständnis gehört, sich auch mit unliebsamen Positionen zu befassen. Aber Demokratie muss wehrhaft gegenüber ihren Gegnern sein. Für mich gehört eine AfD-Verbotsprüfung dazu.“

Käme es tatsächlich zu einem Verbotsantrag in Karlsruhe, bräuchte es am Ende eine Zweidrittelmehrheit des verantwortlichen Senats. Das Grundgesetz nennt die Voraussetzungen dafür, in Artikel 21 Absatz 2: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Misbah Khan, Grüne, RP: „Die AfD ist längst Teil der organisierten rechts­extremen Szene. Sie verachtet unsere Demokratie, das Grundgesetz und Minderheiten. Es ist unsere Verantwortung, ein Verbotsverfahren sehr genau zu prüfen.“

Was das genau heißt, war lange unklar. Schließlich ist es schon sehr lange her, dass das Bundesverfassungsgericht eine Partei verboten hat: 1952 wurde die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) verboten, 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands.

Reem Alabali-Radovan, SPD, MV: „Menschen mit Einwanderungsgeschichte fürchten gerade um ihre Sicherheit. Dem dürfen wir nicht zusehen. Ein Parteiverbot kann ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen die Verfassungsfeinde der AfD sein.“

Roderich Kiesewetter, CDU, BW: „Die Bundesregierung sollte ergebnisoffen ein Verbotsverfahren prüfen, zuvörderst aber müssen wir mit klarer Kommunikation und inhaltlichen Lösungen jene wieder überzeugen, die aus Frust AfD wählen.“

2003 und 2017 scheiterten dagegen zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD, die sich heute „Die Heimat“ nennt. Beim ersten Mal an Verfahrensfehlern, beim zweiten Mal wurde der Partei zwar attestiert, dass sie verfassungsfeindliche Ziele vertrat – sie sei aber zu unbedeutend, um diese durchzusetzen.

Martina Renner, Linke, TH: „Die AfD gehört verboten. Sie ist das organisatorische Zentrum der extremen Rechten, arbeitet auf eine Regierungsbeteiligung oder einen Umsturz hin, erfüllt auch ideologisch alle Verbotsvoraussetzungen.“

Ralf Stegner, SPD, SH: „Mit den Erfahrungen aus unserer Geschichte sind wir verpflichtet zu prüfen, ob die Aktivitäten der AfD mit den Prinzipien unseres Grundgesetzes übereinstimmen. Unsere Demokratie darf nicht naiv und wehrlos sein.“ Fotos: Krostitz (2), Photothek (4) , BildFunk MV/imago, Michelle Kortz, Maurice Weiss, Stefan Kaminsiki (11) ,HMB-Media/imago, SPD, Funke/imago, Christine Fiedler, Popow/imago, Fionn Gross, Weisflog, Thomas Klaeber, Die Linke (6), DBT/Inga Haa, Kristin Döpel-Rab, Rainer Unkel, Thommy Mard, FDP, Fionn Grosse, Sascha Krautz, SSW, BMI Henning Schacht, W. Borrs, Max Neudert

Diesen Punkt könnte man bei der AfD kaum noch behaupten. Nachgewiesen werden müsste aber, dass die Partei gezielt die demokratische Grundordnung beseitigen will. Das AfD-Programm beweist das wohl nicht, entscheidender wären verfassungsfeindliche Äußerungen der Funk­tio­nä­r*in­nen und rechtsextreme Kontakte. Bereits heute führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall. Die Partei klagte zuletzt dagegen, im Februar will das Oberverwaltungsgericht Münster darüber entscheiden. Die AfD-Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sind dagegen vom Verfassungsschutz bereits als erwiesen rechtsextrem eingestuft.

Die Bundesregierung hatte sich bisher ablehnend gegenüber einem AfD-Verbot geäußert. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wollte zuletzt aber ein solches nicht mehr ausschließen. Vorher stehe aber die inhaltliche Auseinandersetzung. Auch Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) verwies aktuell im Stern auf die hohen Hürden für ein Verbot. Aber: „Sollte sicher nachgewiesen sein, dass eine Partei das Land in einen faschistischen Staat verwandeln will, gehört sie verboten, egal, wie stark sie ist.“ Stark werden könnte die AfD bei den Wahlen in diesem Jahr, bei Kommunalwahlen sowie den Wahlen zum Europaparlament und zu den Landtagen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg.

Marco Wanderwitz, CDU, SN: „Die AfD hat tausende Mitarbeiter, die vom Steuerzahler bezahlt 24 Stunden am Tag das Internet und die Parlamente mit rechtsradikalem Inhalt fluten. Wir brauchen eine Atempause für die Demokratie.“

Jamila Schäfer, Grüne, BY: „Wir müssen alles prüfen, was eine Machtübernahme von Verfassungsfeinden verhindern könnte, auch ein AfD-Verbot. Gleichzeitig ist eine bessere Politik unerlässlich, die Demagogen den Nährboden entzieht.“

Adis Ahmetovic, SPD, NI: „Die AfD zeigt klare verfassungsfeindliche Tendenzen und höhlt unsere Demokratie aus. Mit den Mitteln des Rechtsstaates müssen wir uns dem entgegenstellen. Es geht um die Abwehr autoritärer Kräfte, europaweit.“

Hakan Demir, SPD, BE: „Die Angriffe der Rechtsradikalen auf unsere Demokratie sind real. Wir haben keine Wahl: Wir müssen sie stoppen.“

Volker Ullrich, CSU, BY: „Ich bin dafür, dass die Bundesregierung, die auch antragsberechtigt ist, diese Frage umfassend prüft und auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse zu einer Einschätzung in dieser Frage kommt.“

Gökay Akbulut, Linke, BW: „Die AfD ist eine rassistische Partei, die zentrale Verfassungswerte infrage stellt. Ihre Haltung zu eingewanderten Menschen zeigt, dass sie die Menschenwürde und den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes missachtet.“

Clara Bünger, Die Linke, SN: „Es braucht vor allem eine gesellschaftliche Veränderung. Aber die menschenverachtende Politik der AfD lässt uns keine Zeit. Wir dürfen die Betroffenen nicht allein lassen, ein AfD-Verbot ist für viele die letzte Hoffnung.“

Nina Stahr, Grüne, BE: „Wir müssen die AfD inhaltlich stellen und brauchen eine andere Form des Diskurses, die mehr Menschen mitnimmt. Aber wir müssen auch alle Mittel nutzen, die unsere Verfassung bietet, um diese zu schützen.“

Carlos Kasper, SPD, SN: „Es kann kein Argument sein, dass eine Partei zu erfolgreich ist, um sie verbieten zu können. Alleinige Voraussetzung ist, wer die Demokratie beseitigen will. Einen Verbotsantrag muss ein breites Bündnis einbringen.“

Marcel Emmerich, Grüne, BW: „Die Radikalisierung der AfD wird immer klarer, ihr Hass gegen Andersdenkende ist eine existenzielle Gefahr für unsere Demokratie. Im Schulterschluss aller Demokraten müssen wir ein Verbotsverfahren prüfen.“

Sanae Abdi, SPD, NRW: „Das Verbotsverfahren ist nicht nur ein Instrument, sondern unsere rechtsstaatliche Pflicht. Ein Selbstverteidigungsmechanismus unserer Verfassung, um Nazis aus den Parlamenten zu halten.“

Gesine Lötzsch, Linke, BE: „Die AfD war eine NPD mit bürgerlicher Maske. Nun lässt sie die fallen. Sie will mit Nazis Millionen Menschen vertreiben. Wir brauchen endlich einen Aufstand der Zuständigen. Ein Verbotsverfahren ist überfällig.“

Maja Wallstein, SPD, BB: „Als Abgeordnete sind wir in der Pflicht, unsere Demokratie zu erhalten. Die rechtlichen Prämissen müssen stimmen, dann erfülle ich meine Pflicht und stimme der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD zu.“

Metin Hakverdi, SPD, HH: „Ich habe als einer der ersten Abgeordneten gefordert, dass der Verfassungsschutz die AfD beobachtet. Die Radikalisierung hat das bestätigt. Ein Verbotsverfahren gehört zum Kampf gegen den Rechtsextremismus dazu.“

Carmen Wegge, SPD, BY: „Als Sozialdemokratie stehen wir in der Tradition gegen Faschismus zu kämpfen – damals wie heute. Daher ist für mich klar: Sollte die AfD die hohen Hürden eines Prüfantrags erfüllen, dass dieser dann auch gestellt wird.“

Holger Becker, SPD, TH: „Die AfD stellt eine Gefahr für unsere Gesellschaft, unseren Wohlstand, und für unser Land dar. Ich bin absolut dafür ein Verbot zu prüfen. Wenn es zu einem Antrag kommt, muss er aber unbedingt von Erfolg gekrönt sein.“

Ina Latendorf, Linke, MV: „Politik und Programm der AfD richten sich gegen die im Grundgesetz verankerten Werte und Grundrechte und gefährden massiv die Basis der Demokratie. Deshalb bin ich definitiv für ein AfD-Verbotsverfahren.“

Anke Domscheit-Berg, Linke, BB: „Ich habe 1989 in der DDR für demokratische Rechte gekämpft. Und weil ich weiß, wie es ohne ist, werde ich sie jetzt, so lange es nötig ist, verteidigen. Dazu gehört ein Verbot der AfD.“

Kathrin Henneberger, Grüne, NRW: „Spätestens seit Veröffentlichung der Deportationspläne ist die faschistische Menschenfeindlichkeit der AfD dokumentiert. Es ist unsere Verantwortung, alle Mittel des Rechtsstaats zu nutzen – auch ein Verbotsverfahren.“

Anika Klose, SPD, BE: „Nicht ohne Grund ist unsere Demokratie wehrhaft: Wir müssen Ver­fas­sungs­fein­de entschieden entgegentreten können. Wir müssen aber sichergehen, dass der Prüfantrag die hohen Hürden für ein Parteienverbot erfüllt.“

Bruno Hönel, Grüne, SH: „Das Grundgesetz verpflichtet uns, die Demokratie gegen Verfassungsfeinde zu schützen. Es braucht die ernsthafte Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens als ein Mittel einer wehrhaften Demokratie.“

Karamba Diaby, SPD, ST: „Ich bin für die Prüfung aller verfügbaren Mittel, um unsere Demokratie konsequent zu schützen. Diese ist wehrhaft. Bei der AfD wurde die rechtsextreme Ausrichtung etlicher Landesverbände vom Verfassungsschutz festgestellt.“

Anikó Glogowski-Merten, FDP, NI: „Die AfD hat wieder gezeigt, dass sie brandgefährlich ist. Für ein Verbotsverfahren brauchen wir eine gründliche rechtliche Absicherung. Es liegt an uns allen, die Rechtsextremen von der politischen Bühne zu drängen.“

Nezahat Baradari, SPD, NRW: „Die Abschiebephantasien, an denen sich offenbar auch AfD-Vertreter beteiligen, sind erschreckend. Der Rechtsstaat muss sich endlich wehren. Wir können nicht länger warten.“

Jan Korte, Linke, ST: „Von der AfD geht eine reale Gefahr aus, daher sollte man ein Verbotsverfahren prüfen. Verantwortlich für die Demokratiefeindlichkeit im Land ist auch die Ampel mit ihrer Politik gegen die Bevölkerung.“

Paula Piechotta, Grüne, SN: „Wir sollten ein AfD-Verbotsverfahren prüfen. Unsere Demokratie muss aber darüber hinaus widerstandsfähiger gemacht werden für eine Zeit, in der sie offensichtlich täglich angegriffen wird.“

Cornelia Möhring, Linke, SH: „Wir als Linke fordern das Verbot aller Organisationen der extremen Rechten, und dazu gehört zweifelsohne die AfD. Es ist längst nicht mehr allein der Baseballschläger-Nazi, der gegen Andersdenkende hetzt.“

Erik von Malottki, SPD, MV: „Ein Verbotsverfahren birgt Risiken, aber ich bin trotzdem für die Prüfung. Wir müssen aber auch auf allen anderen Ebenen auf die radikalen Umsturzfantasien der AfD reagieren.“

Petra Sitte, Linke, ST: „Die extreme Rechte muss gesamtgesellschaftlich gestoppt werden. Mittlerweile liegen auch eindeutige Vorraussetzungen für ein Verbot der AfD vor. Es ist wichtig, jetzt eine eindeutige Haltung zu zeigen.“

Karoline Otte, Grüne, NI: „Das Grundgesetz verpflichtet uns, seinen Feinden entgegenzutreten. Dafür braucht es die Prüfung als Start in ein Parteiverbotsverfahren und solidarische Politik gegen rechte Hetze.“

Sebastian Roloff, SPD, BY: „Der Rechtsstaat muss alle Mittel zur Verteidigung der Demokratie nutzen – aus gutem Grund wurde die Option eines Parteiverbots nach der NS-Zeit ins Grundgesetz aufgenommen. Aber es muss sorgfältig geprüft werden.“

Helge Lindh, SPD, NRW: „Der Verfassungsschutz stufte mehrere AfD-Landesverbände als rechtsextrem ein. Hier erwarte ich eine Einleitung von Verbotsverfahren und eine intensive Prüfung auch eines bundesweiten Verfahrens.“

Thomas Lutze, SPD, SL: „Ich bin grundsätzlich für ein Verbot der AfD, da diese Partei unvereinbar mit dem Grundgesetz ist. Allerdings wird dies aktuell nicht dazu führen, dass das Problem des Rechtsruck gestoppt wird.“

Mathias Papendieck, SPD, BB: „Ich bin überzeugt, dass die AfD, sobald sie an die Macht kommt, der Demokratie erheblichen Schaden zufügen wird. Ihr Infragestellen des Staates wirkt gezielt destabilisierend.“

Helge Limburg, Grüne, NI: „Ein Parteiverbot hat hohe Hürden. Aber wenn sich AfDler an Putschplänen oder Deportationsfantasien beteiligen, dann stellen sie sich weit jenseits unseres Grundgesetzes.“

Sven-Christian Kindler, Grüne, NI: „Im Grundgesetz ist die Möglichkeit eines Parteiverbotsverfahrens verankert. Die wehrhafte Demokratie darf nicht zuschauen, wie eine rechtsextreme Partei versucht, Staat und Gesellschaft zu zersetzen.“

Heidi Reichinnek, Linke, NI: „Die AfD nutzt ihre Ressourcen, um massiv Desinformation zu verbreiten und die Zivilgesellschaft einzuschüchtern. Damit untergräbt sie die Demokratie auf subtile und perfide Weise.“

Tim Klüssendorf, SPD, SH: „Aus meiner Sicht wäre ein Verbot geboten und richtig. Deshalb sollte ein Verbotsverfahren geprüft werden. Er sollte aber erst beantragt werden, wenn alles rechtssicher ist.“