Protest gegen Immobilienriesen: Frieren für Vonovia
Tausende Vonovia-Mieter*innen haben hohe und undurchsichtige Heizkostennachforderungen erhalten. Die Betroffenen geraten in Existenznot.
BERLIN taz | „Wir sind überfordert, haben Angst, unsere Wohnungen zu verlieren und in die Armut zu stürzen“, klagt Kerstin Jahn von der Mieterinitiative Mariendorf-Ost. Einige Betroffene hätten sogar Suizidgedanken. Der Grund: Heizkostennachforderungen der Vonovia, die sie und knapp 1.500 andere Mieter*innen kurz vor Weihnachten erhalten haben. In der Spitze betrugen die Forderungen 9.000 Euro. Wie diese zustande kämen, sei völlig undurchsichtig, sagt Jahn.
Diese und ähnliche Erfahrungen haben Vonovia-Mieterschaften aus ganz Berlin und Deutschland machen müssen. Das Mieter*innenbündnis VoNO!via und weitere Initiativen aktuell betroffener Mieter*innen haben sich deshalb zusammengeschlossen. Am Freitagmittag präsentieren sie einen offenen Brief an den Immobilienriesen, in dem sie ein Ende der überhöhten Heizkostenforderungen verlangen.
Mit den ohnehin gestiegenen Energiepreisen seien die Forderungen nicht zu erklären, sagt Knut Unger vom Mieter*innenbündnis VoNO!via. Die Preise lägen über den durchschnittlichen Gasbezugskosten der Wohnungswirtschaft und weit über den üblichen Preisen auf dem Wärmemarkt. In Schöneberg etwa seien Mieter*innen Wärmelieferungskosten berechnet worden, die fast doppelt so hoch lagen wie der durchschnittliche Verbraucherpreis für Fernwärme.
„Die Summen sind nicht nachvollziehbar“, kritisiert Unger. Mieter*innen hätten wiederholt Einsicht in Rechnungen, Zahlungsnachweise und vollständige Wärmelieferungsverträge gefordert, diese jedoch nie erhalten. Statt den Mieter*innen die benötigten Belege zuzusenden, decke Vonovia sie, so Unger, mit einer „undurchsichtigen Papierflut“ ein. Er vermutet dahinter System. Die Preise, die die Mieter*innen zahlten, lägen exorbitant über den Einkaufspreisen – und Vonovia macht Kasse.
Forderungen nach sozial verträglicher Wärmeversorgung
Solange Mieter*innen nicht sämtliche Abrechnungsbelege von der Vonovia bekommen, empfiehlt Knut Unger ihnen von ihrem sogenannten Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen. Erhalten sie keine Einsicht in die Rechnungen, müssen sie die Forderungen nicht zahlen. Wenn Vonovia dagegen nicht klagt – und laut Unger hat der Konzern „aus guten Gründen“ noch nie geklagt –, verjährt die Zahlungsforderung.
Auch wenn die Forderungen nicht zulässig seien, sie schüren doch Angst, sagt Jahn. So habe eine Mieterin in Tempelhof zwar von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht, weil sie aber nicht mehr schlafen konnte, dann doch unter Vorbehalt gezahlt.
„Das kann so nicht mehr weitergehen“, sagt Jahn. „Die Vonovia muss zur Vernunft kommen und die ganze Sache korrigieren.“ Neben den Forderungen an den Konzern, appellieren Jahn und ihre Mitstreiter*innen an die Politik. „Das ist ein bundesweites Problem. Wir brauchen eine sozial verträgliche Wärmeversorgung.“ Am Samstagnachmittag wollen die Mieterorganisationen vor dem Tempelhofer Damm 102, einem der vielen betroffenen Häuser, demonstrieren.
Leser*innenkommentare
Budzylein
Es gibt Bodenbeläge und Zahnbeläge. Abrechnungsbeläge gibt es nicht. Das sind Belege.
Ajuga
@Budzylein In Schwaben gibt es Bälägä. Wie diese Lebensmarschiererin einst sagte: "Äkäl ärägänd!"
Thomas Brunst
taz-Zitat: "(...) Der Grund: Heizkostennachforderungen der Vonovia, die sie und knapp 1.500 andere Mieter*innen kurz vor Weihnachten erhalten haben. In der Spitze betrugen die Forderungen 9.000 Euro. Wie diese zustande kämen, sei völlig undurchsichtig, sagt Jahn. (...)"
Man sollte doch annehmen, dass dieses große Wohnungsunternehmen in der Lage ist seine Forderungen an die Mieterinnen und Mieter detailliert zu belegen. Fall nicht müssen sich Mieterschutzbund, Anwältinnen & Anwälte und letztendlich Gerichte mit den intransparenten Kosten-Noten an die Mieterinnen und Mieter befassen.
Sonnenhaus
Wie wäre es mit einer Lösung in der Art, dass Vermieter Ihre Miete nur soweit erhöhen dürfen, wenn Sie nachweislich im Zeitraum bis zur letzten Mietzinsänderung eine Energieeinsparung in gleicher Höhe erzielt haben. Damit wäre die Mieterhöhung an die spezifischen Verbrauchkosten wie auch an der CO² Verursachung gebunden, und der Vermieter wird motiviert Energieeinsparungen umzusetzen, andernfalls er seine Miete nicht erhöhen kann.
Diese Vereinbarung endet, wenn der Energieeffizienzkennwert bei Null angekommen ist. Also erst wenn die Mietfläche Wärmekostenfrei ist, aufgrund nicht mehr benötigter Heizenergie kann der Vermieter wieder eine Mieterhöhung abverlangen.
Ja, ja - ich träume weiter. gute nacht.