Hundehaltung: Gebühr ist rechtmäßig
Die Verwaltungsgebühr von 17,50 Euro für die Registrierung eines Hundes im neuen Berliner Hunderegister ist rechtmäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit die Klage einer Hundebesitzerin ab. Die Klägerin hatte unter anderem geklagt, weil sie die Registrierung für nicht erforderlich hielt – schließlich habe sie ihn bereits auf einem privaten Online-Portal angemeldet. Dem folgte das Gericht aber nicht. Das Zentrale Register ermögliche – im Gegensatz zu freiwilligen privaten Portalen oder der Registrierung beim Finanzamt – zuverlässig die Zuordnung abhandengekommener Hunde, so das Gericht. Zudem erleichtere es bei Beißvorfällen dem Geschädigten die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche. (dpa)
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