Illegale Migration: Faeser erfreut über Grenzkontrollen
Die Bundesinnenministerin zieht eine positive Bilanz der Kontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz. Die Gewerkschaft der Polizei ist skeptisch.
Nach Informationen von „Bild am Sonntag“ hat die Bundespolizei seit dem Beginn der Maßnahmen bis Donnerstag rund 2.500 unerlaubt eingereiste Menschen aufgegriffen. Die Kontrollen hätten zu vermehrten Feststellungen von Schleusern geführt, 61 Schleuser seien aufgegriffen worden.
Nüchterner fällt die Bilanz der Gewerkschaft der Polizei (GdP) aus. Laut dem Vorsitzenden für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, ist kein Rückgang der Migrationsströme erkennbar. „Auch die Anzahl der Zurückweisungen ist kaum gestiegen“, sagte er. Die Schleuser würden die Kontrollstellen links und rechts daneben umfahren. Man müsse dringend dazu übergehen, diese Grenzkontrollen flexibel an die Lage angepasst und somit unvorhersehbar für Schleuser zu gestalten, forderte Roßkopf.
Angesichts deutlich gestiegener Flüchtlingszahlen hatte Faeser stationäre Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz bei der EU-Kommission angemeldet. Seitdem ist die Bundespolizei bereits verstärkt an den Grenzen präsent. Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern meldeten intensivere Kontrollen auf Straßen, direkt an Grenzübergängen und im Bahnverkehr. Roßkopf zufolge wurde innerhalb der Bundespolizei „eine hohe Anzahl an Kolleginnen und Kollegen von den Inlandsdienststellen an die Grenze geschickt.“
Richterbund fordert schnellere Strafverfahren
Angesichts zahlreicher Straftaten im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Protesten forderte der Deutsche Richterbund schnellere Strafverfahren. Es sei wichtig, „dass eine Strafe der Tat nicht irgendwann, sondern möglichst auf dem Fuße folgt, damit sie abschreckend wirkt“, sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn den „Zeitungen der Funke Mediengruppe“.
Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Straftaten würden zwar von der Justiz generell mit höchster Priorität geführt. In vielen Bundesländern gebe es bereits seit Jahren Leitlinien der Generalstaatsanwaltschaften, die eine einheitliche, zügige Strafverfolgung sicherstellen. Alle gesetzlichen Möglichkeiten, zum Beispiel in beschleunigten Strafverfahren möglichst schnell zu urteilen, würden von den Gerichten auch genutzt.
Vereinfachte, besonders beschleunigte Verfahren kämen nach dem Gesetz jedoch nur bei einfach gelagerten Sachverhalten mit einer klaren Beweislage infrage, betonte Rebehn. Und daran fehle es bei Krawallen oder Angriffen aus Gruppen heraus vielfach. Bei den Protesten zum Nahost-Konflikt sind in Deutschland laut Bundesinnenministerin Faeser bislang mehr als 1.100 Straftaten registriert worden. Die Ministerin forderte, die Strafverfolgung müsse „auf dem Fuß folgen“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Bundestagswahl 2025
Parteien sichern sich fairen Wahlkampf zu
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen