Gestaffelte Hilfe beim Austausch der Heizung

Grüne machen im Heizungsstreit Vorschlag zur sozialen Abfederung, SPD und FDP wittern Bürokratie

Von Clemens Dörrenberg

Ein Papier der Grünen-Fraktionsspitze für eine sozialere Ausgestaltung des Heizungsgesetzes stößt unter den Koalitionspartnern SPD und FDP auf verhaltene Reaktionen. Im Papier zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes, das die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sowie die Vizevorsitzenden Julia Verlinden und Andreas Audretsch verfasst haben, soll die Förderung des Austauschs einer alten Öl- und Gasheizung nach Einkommen gestaffelt werden.

Statt wie bisher geplant soll der Einbau einer neuen Heizung nicht mehr mit maximal 50 Prozent, sondern mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Diese Höchstförderung sollen Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 20.000 Euro erhalten. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 60.000 Euro sollen etwa noch 40 Prozent der Gesamtkosten für ihre neue Heizung erstattet bekommen. Die Grundförderung von 30 Prozent der Investi­tions­kosten bleibt erhalten.

Die FDP sieht weiteren Gesprächsbedarf bei der „sozialen Abfederung der Regelungen“, sagte der wohnungspolitische Sprecher ­Daniel Föst. Man brauche „eine schnelle und bürokratiearme Förderung“. Auch Timon Gremmels, der für die SPD Berichterstatter bei den Verhandlungen über das Gebäudeenergiegesetz ist, sieht Verbesserungsbedarf. Mieterinnen und Mieter, Rentnerinnen und Rentner kämen zu kurz. „Wir müssen gucken, dass die Förderbedingungen ausreichen und die Richtigen treffen. Weder Robert Habeck noch ich brauchen finanzielle Hilfen“, so Gremmels. Auch er befürchtet zu viel Bürokratie.

Die Grünen wollen die Förderung nach dem Vorbild des früheren Baukindergelds organisieren. Dabei werde das durchschnittliche Einkommen der letzten beiden Jahre als Bemessungsgrundlage herangezogen. Eine bereits geplante Förderung durch Kredite soll angepasst werden, sodass sich Zinsen und Tilgung ebenfalls an der Einkommenshöhe orientieren.

Der Vorschlag der Grünen sieht auch Verbesserungen beim Mieterschutz vor. Die sogenannte Modernisierungsumlage soll auf höchstens 4 Prozent im Jahr und nicht mehr als 1,50 Euro monatlich pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren begrenzt werden. Die FDP will die Umlage dagegen erhöhen. „Vermieterinnen und Vermieter dürfen nicht mit Modernisierungskosten alleingelassen werden“, heißt es in einem FDP-Beschluss vom April.

Auch die Kommunen, die laut dem jetzigen Entwurf von der Förderung ausgeschlossen sind, warnen vor finanzieller Überforderung. Nach Berechnungen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) kostet das Gebäudeenergiegesetz der Ampel die Kommunen mindestens acht Milliarden Euro. Um das stemmen zu können, müssten die Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft „umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden“, forderte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Am 25. Mai soll über die Reform des Gebäudeenergiegesetzes erstmals im Bundestag debattiert werden, Beratungen sind bis Ende Juni geplant. Am 7. Juli könnte der Bundesrat final darüber entscheiden. Laut Entwurf müssen ab 2024 neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden.