heizungen
:

Wärmewende lauwarm

Das Bundeskabinett hat das Gesetz für den Heizungsaustausch beschlossen. Ei­gen­tü­me­r:in­nen und Klein­ver­mie­te­r:in­nen sollen mit bis zu 50 Prozent Förderung unterstützt werden

Jetzt müssen ihre Vorschläge durch Bundestag und -rat: Bauministerin Geywitz (SPD) und Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) am Mittwoch Foto: M. Kappeler/dpa

Aus Berlin Anja Krüger

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Gebäudeenergiegesetz zum Austausch von fossilen Heizungen für klimafreundliche Lösungen auf den Weg gebracht. Zahlreiche Ausnahmen und ein Förderprogramm für Ei­gen­tü­me­r:in­nen sollen für eine soziale Abfederung der sogenannten Wärmewende sorgen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden.

„Wir haben Handlungsbedarf“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bei der gemeinsamen Vorstellung des Gesetzentwurfs mit Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD). Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Gas, rund jeder vierte mit Öl – was das Klima stark belastet.

Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Damit dürfen in neuen Gebäuden keine Gas- und Ölheizungen mehr eingebaut werden. Für Bestandsgebäude sollen längere Übergangszeiten gelten, außerdem sind Ausnahmen etwa in sozialen Härtefällen vorgesehen. Über 80-Jährige sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Defekte Heizungen dürfen repariert werden; bei einem Totalschaden können vorübergehend fossile Heizungen eingebaut werden. Spätestens im Jahr 2045 sollen alle Heizungen mit erneuerbaren Energien laufen.

Die Bundesregierung will den Heizungsaustausch mit Zuschüssen, Krediten und Steuergutschriften fördern. Ursprünglich wollte Habeck die Förderung nach Einkommen staffeln, damit reiche Ei­gen­tü­me­r:in­nen den Heizungsaustausch selbst finanzieren. Damit konnte er sich in der Bundesregierung nicht durchsetzen. „Wir haben uns nicht darauf verständigen können, eine Einkommensprüfung vorzunehmen“, sagte er.

Bür­ge­r:in­nen mit selbstgenutzem Wohneigentum und Klein­ver­mie­te­r:in­nen mit bis zu sechs Wohneinheiten sollen künftig eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten bis zu 60.000 Euro bekommen. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Klimaboni, mit denen insgesamt bis zu 50 Prozent Förderzuschuss erreicht werden können. Emp­fän­ge­r:in­nen von Transferleistungen wie Wohngeld, Grundsicherung im Alter, Bürgergeld oder Kinderzuschlag können einen Aufschlag von 20 Prozent erhalten.

10 Prozent bekommen Ei­gen­tü­me­r:in­nen, die ihre Heizung austauschen, auch wenn sie etwa aus Altersgründen dazu nicht verpflichtet sind.

Ebenfalls einen Zuschlag von 10 Prozent bekommen Bürger:innen, wenn sie die Vorgaben übererfüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ei­gen­tü­me­r:in­nen nach dem Totalschaden ihrer Gas- oder Ölheizung bereits innerhalb eines Jahres auf eine klimafreundliche Lösung umsatteln, obwohl ihnen das Gesetz dafür drei Jahre Zeit gibt. Finanziert werden soll die Förderung nicht aus dem Bundeshaushalt, sondern aus dem Klima- und Transformationsfonds. „Die Summe ist überschaubar“, sagte Habeck. „Das Geld ist vorhanden.“ Zahlen nannte er nicht. Ergänzend gibt es ein Kreditförderprogramm mit zinsgünstigen Darlehen bis 60.000 Euro.

Bei der Förderung bestehe eine „absolute Technologieoffenheit“, sagte Geywitz. Zuschüsse gibt es also nicht nur für Wärmepumpen, sondern auch zum Beispiel für Solarthermie, Holzpellets oder die umstrittenen sogenannten „H2-Ready“-Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können.

„Für Haushalte mit geringem Einkommen und ohne Rücklagen werden die Hilfen im Zweifel nicht reichen.“

Ulrich Schneider, Der Paritätische

Für Ver­mie­te­r:in­nen mit vielen Wohnungen sind – wie bislang – steuerliche Abschreibungen möglich. Darüber werde die Bundesregierung noch mit den Ländern sprechen, kündigte Geywitz an. Ziel sei, dass der Heizungsaustausch warmmietenneu­tral erfolge, sagte sie. Wie das gelingen soll, ist aber unklar. Das Gesetz sieht zwar vor, dass Vermieter keine Wärmepumpe in nicht-sanierte Häuser einbauen dürfen, weil das die Energiekosten in die Höhe treibt. Es schützt Mieter aber nicht davor, dass Eigentümer die Investitionskosten auf sie abwälzen (siehe Interview). Für solche Fragen sei Justizminister Marco Buschmann (FDP) zuständig.

Auf Kritik seitens des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft und der Klima-Allianz Deutschland stößt die Möglichkeit, auch „H2-ready“-Gasheizungen einbauen zu lassen. „Es darf keine Hintertür für neue Gasheizungen geben“, sagte Stefanie Langkamp, Geschäftsleiterin Politik der Klima-Allianz.

Der Geschäftsführer des Wohlfahrtsverbands Der Paritätische, Ulrich Schneider, forderte eine Förderung nach Einkommen und Vermögen. „Positiv an der von der Bundesregierung geplanten Förderung ist, dass soziale Aspekte grundsätzlich berücksichtigt werden“, sagte er. „Doch nach dem ‚Prinzip Gießkanne‘ bekommen auch diejenigen Unterstützung, die sie nicht brauchen, und für Haushalte mit geringem Einkommen und ohne Rücklagen werden die Hilfen im Zweifel nicht reichen.“