Kampf ums Geld für Demokratie

FDP pocht auf Extremismusklausel bei Demokratiefördergesetz

Von Konrad Litschko

Es ist eine entscheidende Wegmarke: Am Donnerstagabend diskutierte der Bundestag erstmals das Demokratiefördergesetz. Seit Jahren hatten zivilgesellschaftliche Initiativen das Gesetz eingefordert. Im Dezember legten Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) einen Gesetzentwurf vor. Also alles auf dem Weg? Nicht ganz. Denn die praktische Ausgestaltung des Gesetzes bleibt weiter offen. Und die mitregierende FDP fordert schon Nachbesserungen.

Mit dem Gesetz sollen zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich gegen Extremismus und für Demokratie einsetzen, nun auch langfristig vom Bund gefördert werden. Bisher galt dies immer nur für eine Legislaturperiode. Die Projekte mussten dann mit veränderten Konzepten neue Anträge stellen – und jedes Mal um ihre Finanzierung bangen. Paus und Faeser hatten die Wichtigkeit dieser Demokratiearbeit betont, gerade in Krisenzeiten. Welche Projekte aber eine langfristige Förderung bekommen, bleibt weiter unklar. Das regeln Förderrichtlinien, die bislang nicht vorliegen. Das Familienministerium sagte der taz, mit einem Entwurf für die Richtlinien sei erst 2024 zu rechnen, da erst das Gesetz verabschiedet sein müsse. Eine langfristige Förderung der Initiativen wäre dann ab 2025 möglich.

Doch die FDP will jetzt Nachbesserungen am Gesetz. Und springt dafür auf eine aktuelle Kampagne gegen die Meldestelle Antifeminismus der Amadeu Antonio Stiftung auf, die sexistische Vorfälle sammelt. Die Stiftung wird derzeit vom Bund gefördert. FDP-Vizechefin Linda Teuteberg kritisiert, es sei nicht Aufgabe des Staates, „legitime und verfassungsgemäße Meinungen über die Förderung entsprechender NGOs zu bekämpfen und Bürger etwa für eine Ablehnung des Genderns an den Pranger zu stellen“. Ein Vorwurf, den die Stiftung zurückweist: Die Meldestelle dokumentiere keine Meinungen, sondern antifeministische Vorfälle. Auch Paus’ Ministerium betont, dass die Meldestelle nicht zum Denunzieren aufrufe, sondern „für Betroffene von Hass gegen Frauen“ da sei. Alle Fälle würden anonymisiert.

Neben der FDP attackieren auch CDU und AfD das Projekt. Die FDP fordert nun engere Grenzen im Demokratiefördergesetz, welche Projekte gefördert werden können. Zudem will die Partei die Wiedereinführung einer Extremismusklausel. Die gab es schon einmal unter CDU-Familienministerin Kristina Schröder und verpflichtete Initiativen, sich schriftlich zum Grundgesetz zu bekennen. Nachdem die Projekte einen Generalverdacht beklagten, wurde die Klausel später wieder abgeschafft. Der FDP-Abgeordnete Martin Gassner-Herz pocht auf die Klausel. „Natürlich können nur echte, glühende Grundgesetzfans Demokratieförderung umsetzen und dafür staatliche Förderung erhalten“, sagte er der taz. Gerade angesichts des jüngsten Verfassungsgerichtsurteils zur Finanzierung politischer Stiftungen brauche es „sorgfältige Formulierungen“.

Paus lehnt dagegen eine Extremismusklausel weiterhin ab. Die Projekte müssten auf dem Boden der demokratischen Grundordnung stehen und staatliche Fördermittel dürften „nicht für extremistische Zwecke missbräuchlich“ verwendet werden, sagte ihre Sprecherin der taz. Auch die SPD- und Grünen-Fraktion stellten sich am Donnerstag gegen eine Extremismusklausel.