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Wahlchaos in BerlinKlage gegen Wiederholung der Wahl

Die Wahl von 2021 soll Mitte Februar komplett wiederholt werden. Dagegen wehren sich rund 40 Klä­ge­r*in­nen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Lange Schlangen am 26. September 2021 vor dem Berliner Wahllokal Foto: dpa

Berlin dpa/taz | Die Komplettwiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Dort ging am Freitag eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag ein, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Dahinter stehen nach seinen Worten 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November wenden.

Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26. September 2021 wegen der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12. Februar 2023 bestimmt.

Anders als bei der Bundestagswahl ist der Gang nach Karlsruhe hier nicht als reguläres Rechtsmittel vorgesehen. Wie gegen jede andere Gerichtsentscheidung auch können Betroffene aber Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat – am Freitag war also letzte Gelegenheit.

Bereits unmittelbar nach der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts hatten nach taz-Informationen Abgeordnete diesen Schritt erwogen. Ihr Argument: Lediglich bei einem Bruchteil der abgegebenen Stimmen – etwa 20.000 – sei es bekanntermaßen zu Pannen gekommen; es sei nicht verhältnismäßig, wenn deswegen nun in allen Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden müsste.

Vielerorts blieben Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Das Berliner Verfassungsgericht argumentierte hingegen, dass unklar sei, wie umfassend die Pannen gewesen seien und daher der Vertrauensverlust in die Wahl so groß sei, dass diese wiederholt werden müsse. Zudem seien selbst die Fehler in dem bekannten Ausmaß möglicherweise mandatsrelevant gewesen, hätten also Auswirkungen auf die Verteilung der Sitze haben können.

Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom Tag der Verkündung haben „etwaige außerordentliche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung“. Zum weiteren Ablauf in Karlsruhe konnte der Sprecher des Bundesverfassungsgerichts zunächst nichts sagen.

Klage auch gegen Wiederholung der Bundestagswahl

Die ebenfalls pannenreiche Bundestagswahl in Berlin vom selben Tag soll nur in bestimmten Bezirken wiederholt werden, in denen es nachgewiesene Probleme gab. Das hatte der Bundestag auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses am 10. November beschlossen.

Dass diese Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüft wird, steht nach dem Eingang erster Wahlprüfungsbeschwerden schon fest. Die Frist hierfür läuft bis 10. Januar, bis Freitag waren laut Sprecher sechs Beschwerden eingegangen. Auch die Fraktionen von Union und AfD hatten jeweils eine eigene Wahlprüfungsbeschwerde angekündigt. Sie wollen eine breitere beziehungsweise vollständige Wiederholung der Wahl.

Die Wahlen waren damals in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten. Vielerorts blieben sie bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen.

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5 Kommentare

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  • Das war ja zu erwarten. Da haben welche Angst um ihren lukrativen Stuhl, kann man verstehen. Insbesondere dann, wenn man nichts anderes kann, als einfach nur Abgeordneter zu sein.

    • @NO47:

      Angst vor Verlust wäre für manche ein Image- und Geldproblem. Seit der Berliner Wahl in 2021 ist durch das politische Agieren mit lautem Getöse ungeeigneter Stadträte, endlich aufgefallen, wer nur auf der Linie seiner Partei fährt und deren Beschlüsse durchsetzt, anstatt Bürgerthemen ernst nimmt und diese gestaltet und realisiert.

  • Die Logik warum die Abgeordnetenhauswahl insgesamt ,die Bundestagswahl nur partiell wiederholt werden soll,ist nicht so ganz nach zu vollziehen . Ich wäre für eine Wahlwiederholung nur in jenen Wahlbezirken ,wo auch Fehler nachweisbar sind.Das Argument dass unklar sei, wie umfassend die Pannen gewesen seien ,könnte man theoretisch auf jede Wahl anwenden: Wenn keine Manipulationen /Fehler nachgewiesen werden können, heißt das nur das man sie nicht entdeckt hat ,nicht das es sie nicht gegeben hat. Folglich wäre jede Wahl grundsätzlich anzufechten,selbstverständlich auch die Wiederholung und deren Wiederholung und so weiter.



    Ansonsten denke ich das sich der Vertrauensverlust in Grenzen hält. Schließlich handelt es sich nicht um absichtliche Manipulation. Viel bedenklicher aus Sicht des demokratischen Wählers halte ich die "ordnungsgemäßen Abläufe",so den Kuhhandel um mögliche Koalitionen nach der Wahl. Eigentlich wählt man ja Abgeordnete , die zufälligerweise fast ausschließlich auch noch Meinungsbildungsvereinen angehören.Tatsächlich kennen die wenigsten Wähler "ihre" Abgeordnetenkandidaten" und wählen die Partei. Wenn ich die "Die Linke" wähle ,möchte ich möglicherweise nicht ,das ich indirekt auch noch die verräterischen Sozialdemokraten (Bluthund Noske!)und / oder deren grüne Steigbügelhalter mitwähle. Oder wenn ich Grüne wähle ,das die möglicherweise mit der CDU oder FDP koalieren. Will ich mir sicher sein ,das meine Stimme nur der in den Parlamenten vertretenden Partei zu gute kommt , die ich ankreuze, bliebe derzeit nur die AfD. Daher wäre es "demokratischer", die Koalitionen würden schon vor der Wahl feststehen. Dann bestellt man wenigstens nicht die Katze im Sack!

    • @Mustardmaster:

      "Koalitionen würden schon vor der Wahl feststehen"



      Davon gehe ich aus und die sogenannten Zählgemeinschaften stehen nicht für Inhalte, sondern wer kann wie in ein Amt gehievt werden. In Lichtenberg wollte der von sich überzeugte Baustadtrat unbedingt Bürgermeister werden. Hat nicht geklappt! Und das ist gut so!

  • RAUSGESCHMISSENE MILLIONEN!



    Ändern wird sich nicht.Es kann nur schlimmer werden, v.a. mit einer Regierenden Jarrasch! Gott bewahre!