: Erst Kahlschlag, dann Aufforstung
Rot-Grün hält am Ausbau des Südschnellweges bei Hannover fest. Expert:innen sollen Folgen lindern helfen
Beim Umbau des Südschnellweges in Hannover soll stärker auf den Umweltschutz geachtet werden. Dazu haben Niedersachsens stellvertretende Ministerpräsidentin Julia Willie Hamburg (Grüne) und Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) Eckpunkte festgelegt, die eine Expertengruppe bearbeiten soll, wie das Verkehrsministerium mitteilte. Die beiden Minister trafen sich für die Abstimmung in Berlin und kamen dabei auch mit dem Bundesumweltministerium, Kritikern des Ausbaus sowie weiteren Vertretern zusammen.
Die Gruppe Ende Gelände hatte dagegen schon im Vorfeld mitgeteilt, dass sie nicht teilnehmen werde. Die bereits durchgeführten Baumrodungen über die von Lies „kommunizierte Rodungsgrenze hinaus“ habe ihre „Befürchtung und Erfahrung bestätigt, dass auf Worte seitens der Politik kein Verlass“ sei.
Die Expertengruppe soll sich ab 2023 mit Fragen zur Bauzeit, Haltbarkeit, Verkehrssicherheit und zu möglichen Aufforstungsmaßnahmen befassen. Zudem sollen mögliche weitere Kosten, Geschwindigkeitsbegrenzungen und weitere Baumaßnahmen betrachtet werden. Die Runde besteht laut dem Ministerium aus Vertretern von Bund, Land, Kritiker:innen und Befürworter:innenn des Projektes.
Im Süden Hannovers solle der Ausbau der Schnellstraße helfen, den Verkehr zu entzerren. Geplant ist ein neuer Tunnel als Ersatz für eine Brücke. Anfang Dezember hatten die Umbauten für das umstrittene Projekt unter anderem mit Baumrodungen im östlich von Hannover liegenden Schutzgebiet Alte Leine begonnen. Aus Protest dagegen hatten Umweltschützer:innen Bäume besetzt.
„Unverzichtbar ist, dass die Bauarbeiten für den Tunnel am Südschnellweg in Döhren ohne Zeitverzug vollzogen werden müssen“, sagte Ministerin Hamburg. „Zudem gilt es zu erreichen, dass wir zügig eine Lösung finden, um die Eingriffe am Naherholungsgebiet Leinemasch zu minimieren.“ Das wäre ein wichtiges Signal, „dass Ausbau von Verkehrsinfrastruktur und Naturschutz kein unvereinbarer Widerspruch sein müssen“. (dpa/taz)
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