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R2G berät über Schutz von Mie­te­r*in­nen

Berliner Linke: Landeswohnungsunternehmen sollen auf Kündigungen wegen Zahlungsverzugs durch hohe Energiekosten verzichten

Mieter bei landeseigenen Wohnungsgesellschaften in Berlin sollen ihre Wohnung nicht verlieren, wenn sie angesichts steigender Energiepreise in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Generelle Verbote von Mietvertragskündigungen in solchen Fällen müsse der Bund regeln, sagte Berlins Linke-Fraktionschef Carsten Schatz am Donnerstag. „Aber wir wollen als Linke dafür sorgen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften auf entsprechende Wohnungskündigungen verzichten, so wie schon während der Coronapandemie.“

Dafür müsse den landeseigenen Wohnungsunternehmen aber auch Geld zur Verfügung gestellt werden. Schatz wies darauf hin, dass Berlin allein in diesem Jahr ein Plus von zwei Milliarden Euro an Steuereinnahmen habe.

Im Haushalt ist bislang ein Posten von 380 Millionen Euro vorgesehen, mit dem unter anderem die Mehrkosten der Verwaltung durch höhere Strom- und Gaspreise gezahlt werden sollen, der aber auch dafür da ist, Berlinerinnen und Berliner zu unterstützen, die ihre Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen können. Die Mehrkosten der Verwaltung könnten aus den Steuermehreinnahmen gedeckt werden, sagte Schatz. Die im Haushalt geplante Summe stünde dann für andere Entlastungsmaßnahmen zur Verfügung.

Der Linke-Fraktionsvorsitzende sprach sich gleichzeitig dafür aus, den Fonds auf bis zu eine Milliarde Euro aufzustocken. Dafür sollte im Zweifelsfall auf die vorzeitige Tilgung von Schulden verzichtet werden, die sich Berlin vorgenommen hat.

Berlins SPD-Landes- und Fraktionschef Raed Saleh hatte sich bereits für dieses Modell ausgesprochen. Schatz kündigte an, die drei Regierungsparteien wollten sich schon bald auf entsprechende Maßnahmen verständigen – geplant ist eine Koalitionsklausur zu diesen Fragen am Freitag kommender Woche.

In Richtung der Bundes-Ampel forderte die Berliner Landes- und stellvertretende Bundesvorsitzende der Linken, Katina Schubert, ein Energiegeld von monatlich 125 Euro pro Haushalt. (dpa)

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