: Wenige auf dem dritten Weg
Solidargemeinschaften – die Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
Von Sibylle Disch
Genossenschaftliches Handeln ist auch bei der Absicherung für den Krankheitsfall möglich. Mit den Solidargemeinschaften gibt es, ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und privaten Krankenversicherung (PKV), einen dritten Weg. Die Mitglieder sichern sich im Krankheitsfall neben der finanziellen auch menschliche Unterstützung zu. Oberste Priorität haben medizinisch sinnvolle Therapien und nicht Gewinnerzielung oder Kosteneinsparung.
Schon in den 1970er Jahren von Pfarrer:innen und Polizist:innen als Versorgungsvereine gegründet, überzeugt der Solidargedanke seit den 1990ern immer mehr Menschen, die andere Wege suchen und sich größtenteils in der BASSG – dem Dachverband von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen – zusammengeschlossen haben. Im Gegensatz zur Anonymität und dem oft beklagten Anspruchsdenken in der klassischen Krankenversicherung treffen sich die Mitglieder einer Solidargemeinschaft in Regionalgruppen persönlich. Wie „Zuwendung statt Anspruch“ funktioniert, zeigt die Samarita Solidargemeinschaft mit Geschäftsstelle in Bremen: Beitragzahlungen werden nach tatsächlich steuerrelevantem Einkommen und Familienstand gestaffelt. Persönliche Risiken oder Alter spielen keine Rolle. Die Hälfte des Mitgliedsbeitrags fließt auf ein Individualkonto. Im Sinne der Eigenverantwortung verfügt jedes Mitglied im Rahmen der Therapiefreiheit darüber eigenständig. Die Kostenerstattung erfolgt gemäß der Zuwendungsordnung.
Übersteigen Genesungskosten den individuellen Rahmen, erhält das Mitglied Zuwendung aus dem Solidarfonds. Dies erfolgt schnell und unbürokratisch – wichtig gerade bei schweren Krankheitsverläufen oder langwierigen Therapien. Gelder, die aus dem Individualkonto nicht abgerufen werden (müssen), fließen am Jahresende in den gemeinschaftlichen Solidarfonds und stehen damit allen zur Verfügung. Sehr große Risiken werden durch eine Rückversicherung abgedeckt, eine regelmäßige Prüfung erfolgt durch unabhängige Aktuar:innen.
Im Unterschied zur passiven Leistungsinanspruchnahme bei Versicherungen geht es in Solidargemeinschaften um aktives Mitgestalten und Übernehmen von Verantwortung für die Gemeinschaft – was die Vielfalt der Lösungsmöglichkeiten auf drängende gesellschaftliche Fragen abseits der gewohnten Wege erweitert. Doch nicht nur das ist ein Akt der Solidarität gegenüber der Gesamtgesellschaft. Durch den fehlenden kostenintensiven Verwaltungsapparat und die solidarische gegenseitige Absicherung braucht es keine Steuergelder, um eventuelle Löcher zu stopfen.
Ein solidarisches Modell, das keine Rendite erwirtschaften muss und seinen Mitgliedern auch noch Therapiefreiheit einräumt, gefällt aber nicht allen. Zwischen 2009 und 2021 gab es vom Verband der privaten Krankenversicherer, der Bafin, Finanzämtern und Sozialgerichten vielfältige Versuche, die Samarita und andere am ausgestreckten Arm der Bürokratie vergreisen zu lassen und die Tragfähigkeit des Vereins in seinen Grundfesten zu erschüttern. Doch die BASSG stand solidarisch zusammen, bis es 2019 zu einer Einigung mit der Bafin und 2021 endlich auch zur gesetzlichen Klarstellung kam. Eine freiheitliche und solidarische Alternative ergänzend zur GKV und PKV ist gesichert.
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