: Habeck droht
Der Tankrabatt sollte für Entlastung sorgen. Doch weil die Mineralölkonzerne ihn nicht weitergeben, plant Habeck eine Verschärfung des Kartellrechts
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will als Reaktion auf die Kontroverse um den verpuffenden Tankrabatt offenbar das Kartellrecht verschärfen. Damit solle der Staat auch ohne einen konkreten Nachweis von Marktmissbrauch hohe Gewinne abschöpfen und notfalls Konzerne zerschlagen können, berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel unter Berufung auf ein ihm vorliegendes Positionspapier aus dem Wirtschaftsministerium.
„Die ersten Datensätze des Bundeskartellamts zum Tankrabatt zeigen, dass die Abstände zwischen Rohöl- und Tankstellenpreisen seit Monatsbeginn stark gestiegen sind“, sagte Habeck dem Spiegel. „Es ist offenkundig das eingetreten, wovor viele Experten gewarnt hatten: Die Mineralölkonzerne streichen den Profit ein, die Verbraucherinnen und Verbraucher merken nichts von der Steuersenkung.“
Hintergrund ist die Debatte über den Steuerabschlag auf Diesel und Benzin. Der sollte für eine Entlastung der Autofahrerinnen und Autofahrer sorgen, doch den Mineralölkonzernen wird vorgeworfen, den Tankrabatt nicht ausreichend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben.
Im Positionspapier des Bundeswirtschaftsministeriums heißt es nun: „Es gibt ein Parallelverhalten bei den Preisen im Markt.“ Das bedeute, die Unternehmen kennen die Preise ihrer Wettbewerber an den Tankstellen, weil der Markt sehr transparent sei. „Das heißt, auch ohne eine kartellrechtswidrige Absprache werden die Preise sehr schnell einander angeglichen; ein Missbrauch des Wettbewerbsrechts ist schwer nachweisbar.“
Mit der deutlichen Verschärfung des Kartellrechts solle zunächst eine Möglichkeit geschaffen werden, unter anderem den Mineralöl- und Tankstellenmarkt zu entflechten, den bislang wenige große Konzerne kontrollieren. In einem weiteren Schritt solle das Bundeskartellamt schneller sogenannte Übergewinne abschöpfen können. Theoretisch sei dies auch bislang schon möglich, aber an hohe Hürden geknüpft. „Ein Recht, das nicht genutzt werden kann, ist nicht im Sinne des Erfinders“, wird Habeck zitiert.
Die abgeschöpften Übergewinne sollen dem Ministeriumspapier zufolge der Staatskasse zufließen. (dpa, rtr)
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