Rechtsextreme Chatgruppe bei der Polizei: Anklage gegen hessische Polizisten
Insgesamt sollen sich sechs Verdächtige wegen rechtsextremer Chatnachrichten vor Gericht verantworten. Die Ermittlungen dazu begannen bereits 2018.
Darüber hinaus sollen die Beschuldigten auch in weiteren ähnlichen Chatgruppen aktiv gewesen sein. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich bei den fraglichen Inhalten um strafbare Bilder und Videos „mit rechtsextremistischen, rassistischen, antisemitischen und menschenverachtenden Inhalten“. Darunter waren unter anderem verbotene Darstellungen von Adolf Hitler sowie Nazi-Symbole. Zudem seien der Holocaust geleugnet und Minderheiten wie Behinderte, Migranten, Juden und Homosexuelle „verächtlich“ gemacht worden.
In der hessischen Polizei waren bei internen Ermittlungen ab 2018 verschiedene Chatgruppen entdeckt worden, über die Beamtinnen und Beamte sowie Menschen außerhalb der Polizei rechtsextremistische Nachrichten teilten. Ausgelöst waren diese durch rechtsradikale Drohschreiben an eine bekannte Anwältin und andere Personen des öffentlichen Lebens mit dem Kürzel „NSU 2.0“. Zunächst standen Polizisten als mutmaßliche Urheber der Drohserie unter Verdacht.
Auch Vorwurf der Verbreitung von Gewaltdarstellungen
Letztlich wurde ein 54-Jähriger als mutmaßlicher Verfasser der Schreiben identifiziert und angeklagt, der aber nicht zur Polizei gehört. Er muss sich seit Februar in Frankfurt am Main vor Gericht verantworten. Während der Ermittlungen in den Reihen der Polizei wurden allerdings verschiedene rechtsextremistische Chatgruppen entdeckt, etliche Beamtinnen und Beamte wurden danach suspendiert.
Anklagen und Urteile wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in solchen Chatgruppen sowie weiterer Delikte hatte es bereits zuvor gegeben. Die aktuelle Anklage richtet sich laut Staatsanwaltschaft gegen Beamtinnen und Beamte, die bis zur Suspendierung gemeinsam an einem Frankfurter Polizeirevier arbeiteten. Unter anderem wird ihnen auch die Verbreitung von Gewaltdarstellungen und Pornografie vorgeworfen. Über die Prozesseröffnung entscheidet das Frankfurter Landgericht.
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