Niedersächsiches Integrationsgesetz: „Ich fische nicht am rechten Rand“

Ex-Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat alte Forderungen nach einem Integrationsgesetz wieder aufgewärmt. Was soll das bringen?

Mehrer junge Erwachsene sitzen an einem Tisch und beugen sich über Arbeitsblätter und Bücher zum Deutschlernen.

Integrationskurs: Wer schwänzt oder nicht mitkommt, soll zahlen, findet Schünemann Foto: Sven Hoppe/dpa

taz: Herr Schünemann, Sie wurden in der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) zitiert mit den Worten: „Viele der Menschen, die 2015 zu uns gekommen sind, sind noch nicht ansatzweise integriert.“ Das ist eine harte Aussage, woran machen Sie das fest?

Uwe Schünemann: Richtiger wäre vielleicht, dass die Integration noch lange nicht abgeschlossen ist, wie ich das auch im Konzept zum Integrationsgesetz formuliert habe. Es gibt einfach Indikatoren, die dafür sprechen, dass es insgesamt noch erhebliche Defizite gibt. Die überdurchschnittlich hohe Arbeitslosenquote in diesem Bereich von 16 bis 17 Prozent ist sicherlich ein Anzeichen. Und insofern ist es notwendig, dass wir nachsteuern, vor allem auch bei denjenigen, die jetzt zu uns kommen, damit nicht die gleichen Fehler wie 2015 wieder gemacht werden.

Welche wären das?

Schon 2015 haben wir als CDU einen Gesetzentwurf eingebracht, der vorsah, dass ein Vertrag abgeschlossen werden soll, mit jedem, der zu uns kommt und ziemlich sicher hierbleiben kann. Dann müssen klar definierte individuelle Fördermaßnahmen angeboten werden, insbesondere zum Erlernen der deutschen Sprache, aber auch zum Einstieg ins Berufsleben. Das ist leider von der damaligen rot-grünen Landesregierung abgelehnt worden.

Uwe Schünemann

57, war von 2003 bis 2013 niedersächsischer Innenminister für die CDU und ist für seine harte Haltung bei Abschiebungen bekannt.

Das klingt schwer nach dem, was die Jobcenter ohnehin machen: Da unterschreiben die Leute ja auch eine Eingliederungsvereinbarung, die Sprachkurse, Bewerbungstrainings, Berufsvorbereitende Maßnahmen vorsieht – und wenn man nicht hingeht, werden Leistungen gestrichen. Wozu brauchen Sie noch ein Integrationsvertrag, in dem das Gleiche steht?

Man könnte eben schon sehr viel früher ansetzen. Das Jobcenter kommt häufig erst viel später ins Spiel, nämlich wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist. Wir möchten sofort anfangen, sobald klar ist, dass es gute Chancen auf eine Bleibe­perspektive gibt.

Und wer soll das machen?

Wir möchten kommunale Integrationszentren in den Landkreisen haben, wo die Menschen nach Möglichkeit auch untergebracht werden und man alle Maßnahmen, alle Player bündeln kann. Ich habe da sehr positive Erfahrungen gemacht mit Spätaussiedlern in Friedland. Dort haben wir freiwillig bis zu sechs Monate, zunächst einmal in Integrationszentren, Sprachkurse und weitere Fördermaßnahmen angeboten.

Das ist viel mehr als das Jobcenter alleine kann. Das Ganze ist auch evaluiert worden, da zeigte sich, dass zum Beispiel die Kinder an den Schulen viel besser klarkamen. Wenn Sie diese Menschen aber sofort auf irgendwelche Dörfer verteilen, wo nicht einmal ein Bus fährt, dann erreichen Sie viele gar nicht mehr.

Wie viele dieser Integrationszentren bräuchte es? Und was würde das kosten?

Eines pro Landkreis wäre sicherlich das Optimum, in der Region Hannover bräuchte man vielleicht eher zwei oder drei. Die Kosten kann man so natürlich noch nicht seriös kalkulieren. Dazu müssten wir erst einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden ins Gespräch kommen. Es gibt ja bisher eine Vielzahl an Maßnahmen und Programmen auf den unterschiedlichen Ebenen, die man erst einmal bündeln muss.

Ohne zusätzliche Investitionen wird das trotzdem nicht gehen.

Sicher nicht. Aber auch das würde durch ein Integrationsgesetz ja abgesichert. Wenn wir als Land ein solches Gesetz vorsehen, müssen wir als Land auch dafür zahlen. Aber das ist sehr gut angelegtes Geld, weil dann, wenn man die Menschen auf die Kommunen oder auf die Gemeinden des Kreises verteilt, schon eine gewisse Integration vorhanden ist und man die Leute auch viel eher dort wohnen lässt, wo sie am besten hinpassen.

Das würde diejenigen betreffen, die jetzt erst kommen. Was ist mit denen, die schon da sind?

Wenn man solche Zentren hätte, könnte man auch diesen Menschen zusätzliche Integrationsangebote machen, wenn man merkt, dass es eklatante Defizite gibt. Und auch in diesen Fällen sollten Integrationsverträge vereinbart werden, also auch mit denjenigen, die schon länger bei uns sind, vielleicht sogar schon deutsche Staatsbürger sind. Damit sehen wir genau, was an Maßnahmen noch notwendig ist. Und damit können wir auch über das Angebot der Arbeitsagentur hinausgehen, gerade im Bereich der Gesellschaftsordnung.

Verstehe ich Sie richtig? Sie wollen auch Deutschen mit Migrationshintergrund Nachholkurse in Sachen freiheitlich-demokratische Grundordnung verpassen?

Das kann man nicht grundsätzlich und pauschal verpflichtend machen, das ist mir vollkommen klar, aber man kann das Angebot machen und sagen: Wir helfen dir, deine Integrationsdefizite zu beseitigen. Es ist wichtig, diejenigen gezielt anzusprechen, die offensichtlich Probleme mit unserem Wertesystem haben.

Der „NOZ“ sagten Sie auch, es müsse doch möglich sein, das zu sanktionieren, wenn sich jemand nicht integrieren wolle.

Wenn ich das Wort Sanktionen in den Mund nehme, landet das immer gleich in der Überschrift. Dabei ist das gar nicht mein zentraler Punkt. Was für mich wichtig ist, ist dieser Vertrag. Der soll Verbindlichkeit schaffen, klar machen, dass man hier eine gegenseitige Verpflichtung eingeht. Und wenn man so einen Vertrag nicht einhält, dann muss das doch irgendwo auch Konsequenzen haben. Ich denke da an ein Bußgeld oder daran, dass man die Kursgebühren zurückzahlen muss oder ähnliches.

Bußgelder sind einer der Punkte, mit denen das bayerische Integrationsgesetz vor dem bayerischen Verfassungsgericht gescheitert ist.

Soweit ich weiß, hat das bayerische Gesetz gerade keinen Integrationsvertrag vorgesehen, sondern nur Bußgelder für andere Fälle. Natürlich werden wir diesen Fehler nicht wiederholen. Man wird sich genau anschauen müssen, was geht und was nicht, um neben dem Prinzip des Förderns auch dem Aspekt des Forderns Geltung zu verschaffen. Zu dieser Frage wollen wir eine Expertenanhörung durchführen.

Sie haben auch gesagt, dass Sie ein bestimmtes Sprachniveau nach drei Jahren festschreiben wollen. Dabei dauert es schon anderthalb Jahre bis die meisten überhaupt einen Kurs anfangen können.

Aber genau das könnte man mit den Integrationszentren ja ändern. Weil man viel individueller beraten und maßgeschneiderte Angebote machen könnte.

Überschätzen Sie nicht die Wirkmacht von Verträgen und Lehrvorträgen? Letztlich ist das doch auch nur ein weiteres, schwer verständliches Schriftstück, das man unterzeichnet. Und die Grundwerte vermitteln sich doch wohl auch eher durch gelebtes Miteinander als durch ein Tafelbild, oder?

Also, wenn Sie bessere Vorschläge auf Lager haben, nehme ich die gerne. Ich glaube jedenfalls, dass wir beim Thema Integration wesentlich größere Anstrengungen unternehmen müssen. Das ist mir wirklich ein Anliegen. Ich fische nicht am rechten Rand, wie manche mir jetzt unterstellen wollen.

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